Das Auswahlverfahren
Bei Zulassungsbeschränkung wird ein Auswahlverfahren durchgeführt, in dem Studienplätze nach der Verfahrensnote (Note der Abschlussprüfung oder vorläufige Durchschnittsnote) bzw. nach Wartezeit vergeben werden. Die Verfahrensnote kann sich durch mindestens zweijährige einschlägige Berufstätigkeit, abgeschlossene Berufsausbildung, besonders qualifizierende Praktika (mind. 6 Monate) oder exzellente Leistungen verbessern.

