Das Auswahlverfahren
Übertrifft die Bewerberzahl die Zahl der Studienplätze, entscheidet ein Auswahlverfahren über die Zulassung. Dabei werden die Note der Hochschulzugangsberechtigung und abgeschlossene Berufsausbildungen nach fachlicher Nähe und Abschlussnote nach einem Bonussystem bewertet.
