Das Auswahlverfahren
Vergabe der Studienplätze nach örtlichem Numerus Clausus auf Grundlage der HZB-Note (Quote 20%), Wartezeit (Quote 20%) und hochschulinterner Auswahlkriterien (Quote 60%). Bonusmerkmale können die Durchschnittsnote um 0,5 verbessern (z.B. bei abgeschlossener Berufsausbildung in relevanten Fachrichtungen wie Mediengestalter/-in, Film- und Videoeditor/-in).