Das Auswahlverfahren
Erfüllen mehr Bewerber*innen die Studienvoraussetzungen als Studienplätze zur Verfügung stehen, findet ein Auswahlverfahren statt. Zur Bildung der Rangfolge wird eine Gesamtnote gebildet, die sich zu 51 % aus der Note des qualifizierten Hochschulabschlusses und zu 49 % aus der Note der Prüfung zur Feststellung der studiengangbezogenen künstlerisch-gestalterischen Eignung zusammensetzt.