Das Auswahlverfahren
Bewerber werden anhand ihres Notendurchschnittes in eine Rangfolge gebracht bis zur doppelten Anzahl an Studienplätzen. Übersteigt die Zahl der Bewerber mit erfüllten Voraussetzungen die Studienplätze, wird mit der doppelten Anzahl an Bewerbern ein Auswahlgespräch geführt.