Das Auswahlverfahren
Zulassung erfolgt anhand eines Punktesystems mit maximal 100 Auswahlpunkten: bis zu 60 Punkte für die Durchschnittsnote des ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses und bis zu 40 Punkte für über die geforderten 12 ECTS hinausgehende erworbene ECTS in Mathematik, Statistik, empirischen Forschungsmethoden sowie Rechnungswesen und/oder Steuern.