Das Auswahlverfahren
Der Senatsausschuss für die Masterstudiengänge entscheidet über die Zulassung auf Grundlage der Art, Ausrichtung und Gesamtnote des absolvierten Studiengangs (40%), gute Kenntnisse in Methoden der empirischen Sozialforschung, Rechtswissenschaften, Wirtschaftswissenschaften oder Regierungs- und Verwaltungssysteme (20%), einschlägige praktische Tätigkeiten im öffentlichen Sektor (20%) und die Schlüssigkeit der Begründung der Studienabsicht im Motivationsschreiben (20%).

