StudySmarter

Ratgeber · Studienfinanzierung

Stu­dienstipendium: Voraussetzungen, Bewerbung und Finanzierung im Überblick

Ein Stu­dienstipendium kann dein Studium finanziell absichern und dich fachlich wie persönlich weiterbringen. Die Bewerbungs­verfahren unterscheiden sich je nach Stiftung und Zielgruppe deutlich, daher lohnt sich eine frühe Orientierung.

11 Kapitel · 15 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026

Das Wichtigste

  • Die meisten Stiftungen fördern ab dem 2. Semester oder für ein Masterstudium, oft mit Fokus auf Engagement und Leistung.
  • Neben Geld gibt es häufig ideelle Förderung wie Seminare, Mentoring und Netzwerke.
  • Für internationale Studierende gibt es eigene Programme, oft mit Vorrang für Bewerber aus DAC-Ländern.
  • Das Deutschlandstipendium und das Aufstiegsstipendium sind zwei bekannte, aber unterschiedliche Wege der Förderung.

01 · Grundlagen

Was ist ein Stu­dienstipendium?

Ein Studienstipendium ist eine finanzielle und oft auch ideelle Förderung für dein Studium, die du nicht zurückzahlen musst. Die Auswahlkriterien und Leistungen variieren je nach Programm.

Anders als beim BAföG, das zur Hälfte als zinsloses Darlehen läuft, oder bei einem Studienkredit entstehen dir durch ein Stipendium keine Schulden. Die Förderung wird in der Regel als monatlicher Zuschuss ausgezahlt und kann je nach Programm durch Sachleistungen wie Büchergeld oder die Übernahme von Semesterbeiträgen ergänzt werden.

Die Vergabe ist an Bedingungen geknüpft. Stiftungen und Förderwerke erwarten neben guten fachlichen Leistungen häufig ein gesellschaftliches Engagement, das zu ihren Werten passt. Die Rosa-Luxemburg-Stiftung etwa setzt ein ausgeprägtes Engagement in ihrem Sinne voraus, während das Deutschlandstipendium Leistung, Engagement und soziale Umstände kombiniert.

Für dich bedeutet das: Ein Stipendium ist mehr als eine Finanzspritze. Es ist eine Auszeichnung, die deine akademische Laufbahn begleitet und dir Zugang zu Netzwerken eröffnet, die du ohne Förderung oft nicht hättest.

  • Die Förderung wird nicht zurückgezahlt, weder teilweise noch vollständig.
  • Die Auswahlkriterien umfassen meist fachliche Leistung und außerfachliches Engagement.
  • Die Leistungen reichen von monatlichen Pauschalen bis zu ideellen Programmen.

Kurz erklärt

Stu­dienstipendium

Eine nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung für Studierende, die von Stiftungen, staatlichen Stellen oder privaten Förderern vergeben wird. Sie ist häufig an Bedingungen wie gute Leistungen, gesellschaftliches Engagement oder eine bestimmte soziale Herkunft geknüpft.

Anders als BAföG oder ein Studienkredit muss ein Stipendium nicht zurückgezahlt werden.

02 · Was gilt

Welche Zielgruppen werden gefördert?

Die Förderlandschaft ist stark ausdifferenziert. Je nach Herkunft, Bildungsweg und Studienphase kommen unterschiedliche Programme für dich in Frage.

Die Förderlandschaft ist stark ausdifferenziert. Für inländische Studierende mit BAföG-Berechtigung kommen die Begabtenförderungswerke der großen Stiftungen in Frage, etwa die Heinrich-Böll-Stiftung oder die Rosa-Luxemburg-Stiftung. Diese richten sich an Studierende im Erststudium, also im Bachelor, Diplom oder Staatsexamen, und fördern in der Regel erst ab dem zweiten Semester.

Internationale Studierende, die ihre Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben haben, werden gezielt für ein Masterstudium oder das Hauptstudium in Deutschland gefördert. Vorrang haben dabei Bewerberinnen und Bewerber aus DAC-Ländern, die sich zum Zeitpunkt der Bewerbung noch im Herkunftsland aufhalten. Geflüchtete können sich unter den gleichen Bedingungen wie alle anderen bewerben.

Beruflich Qualifizierte ohne klassisches Abitur haben mit dem Aufstiegsstipendium einen eigenen Förderweg. Nicht gefördert werden in der Regel ein zweites Vollstudium, ein berufsbegleitendes Teilzeitstudium oder ein Meisterschülerstudium. Auch wer mehr als 20 Stunden pro Woche nebenbei arbeitet, fällt bei vielen Programmen aus dem Raster.

  • Inländische Studierende mit BAföG-Berechtigung werden im Erststudium gefördert.
  • Internationale Studierende erhalten Stipendien vor allem für ein Masterstudium in Deutschland.
  • Ein zweites Vollstudium oder ein Teilzeitstudium ist meist von der Förderung ausgeschlossen.

Wird gefördert

·Inländische Studierende mit BAföG-Berechtigung
·Internationale Studierende für ein Masterstudium in Deutschland
·Geflüchtete mit Hochschulzugangsberechtigung
·Beruflich Qualifizierte ohne akademischen Hintergrund (Aufstiegsstipendium)
·Erstakademikerinnen und Erstakademiker

Wird in der Regel nicht gefördert

·Zweites Vollstudium
·Berufsbegleitendes Teilzeitstudium
·Meisterschülerstudium
·Studierende mit Nebentätigkeit über 20 Stunden pro Woche
·Komplettes Studium im Ausland (bei inländischen Programmen)

03 · Schritt für Schritt

So läuft das Bewerbungs­verfahren ab

Die Bewerbung erfolgt meist online über ein Portal der jeweiligen Stiftung. Fristen und benötigte Unterlagen solltest du früh prüfen, da unvollständige Bewerbungen oft aussortiert werden.

Bei der Heinrich-Böll-Stiftung öffnet das Portal für das Frühjahr 2027 am 15. Januar 2027 und schließt am 1. März 2027. Für den Herbst 2027 sind die Zeiträume vom 15. Juli bis 1. September 2027 vorgesehen. Du solltest deine Bewerbung nicht erst am letzten Tag absenden, um technische Überlastungen zu vermeiden.

Zu den typischen Unterlagen gehören ein ausgefüllter Bewerbungsbogen, ein Fachgutachten einer Hochschullehrkraft und eine Referenz zum gesellschaftlichen Engagement. Die Immatrikulationsbescheinigung kann bei einigen Stiftungen nachgereicht werden, muss aber spätestens vor dem Auswahlgespräch vorliegen. Nur vollständige Bewerbungen werden berücksichtigt.

Beachte, dass du dich bei manchen Stiftungen nur für ein Programm gleichzeitig bewerben darfst. Die Rosa-Luxemburg-Stiftung weist ausdrücklich darauf hin, dass eine Mehrfachbewerbung innerhalb ihrer Programme ausgeschlossen ist. Prüfe daher vorab genau, welcher Förderweg zu deiner Situation passt.

  • Die Bewerbung erfolgt online über das Portal der jeweiligen Stiftung.
  • Ein Fachgutachten und eine Referenz zum Engagement sind fast immer Pflicht.
  • Halte die Fristen ein und sende die Bewerbung nicht erst am letzten Tag ab.
01

Passendes Programm finden

Prüfe, ob dein Studienabschnitt, dein Fach und deine persönliche Situation zu den Ausschreibungen passen. Viele Stiftungen fördern erst ab dem 2. Semester oder für ein Masterstudium.

02

Unterlagen zusammenstellen

Typisch sind ein ausgefüllter Bewerbungsbogen, ein Fachgutachten einer Hochschullehrkraft, eine Referenz zum gesellschaftlichen Engagement und die Immatrikulationsbescheinigung.

03

Online-Bewerbung einreichen

Die Bewerbung läuft fast immer über ein Online-Portal. Halte die Fristen ein und sende die Bewerbung nicht erst am letzten Tag ab, um technische Probleme zu vermeiden.

04

Auswahlgespräch

Nach einer Vorauswahl wirst du zu einem Auswahlgespräch eingeladen. Dort überzeugst du mit deiner Motivation, deinen fachlichen Zielen und deinem Engagement.

04 · Kosten

Studienfinanzierung: Wie viel Geld bekommst du?

Die finanzielle Höhe eines Stipendiums orientiert sich oft am BAföG-Satz, kann aber durch Zuschläge und ideelle Leistungen ergänzt werden. Wichtig ist, wie sich ein Stipendium mit eigenem Hinzuverdienst verträgt.

Viele Stiftungen orientieren sich bei der finanziellen Förderung an den BAföG-Sätzen. Der BAföG-Höchstsatz liegt seit dem Wintersemester 2024/25 bei 992 Euro pro Monat. Hinzu kommen können Zuschläge wie ein Büchergeld oder die Übernahme von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen, je nach Programm.

Wichtig ist die Hinzuverdienstgrenze. Du darfst während des Bewilligungszeitraums von 12 Monaten insgesamt 7.236 Euro dazuverdienen, ohne dass dein Stipendium gekürzt wird. Das entspricht einer monatlichen Grenze von 603 Euro, also einem typischen Minijob. Die Werbungskostenpauschale liegt bei 1.230 Euro pro Jahr und wird auf dein Einkommen angerechnet.

Für Studierende unter 30 Jahren gilt ein Vermögensfreibetrag von 15.000 Euro. Nur was darüber liegt, wird auf die Förderung angerechnet. Die Studienstarthilfe von einmalig 1.000 Euro ist eine separate Leistung für den Studienbeginn und wird nicht auf das Stipendium angerechnet.

  • Der BAföG-Höchstsatz beträgt 992 Euro pro Monat.
  • Die Hinzuverdienstgrenze liegt bei 7.236 Euro pro Bewilligungszeitraum.
  • Der Vermögensfreibetrag für unter 30-Jährige beträgt 15.000 Euro.

Kurz erklärt

Monatliche Stipendienrate

Orientierungswerte zur Studienfinanzierung

992 EUR pro Monat

05 · Hintergrund

Das Aufstiegsstipendium für beruflich Qualifizierte

Das Aufstiegsstipendium richtet sich an Menschen mit Berufserfahrung, die ohne klassisches Abitur studieren möchten. Es ist ein eigener Förderweg mit besonderen Voraussetzungen.

Das Aufstiegsstipendium richtet sich an Menschen, die über eine abgeschlossene Berufsausbildung und mehrjährige Berufserfahrung eine Hochschulzugangsberechtigung erworben haben. Es ist ein eigener Förderweg, der nicht an das BAföG-System gekoppelt ist. Die Höhe der Förderung orientiert sich am Einkommen und an den Studienkosten, nicht am BAföG-Satz.

Gefördert wird ein erstes Hochschulstudium in Vollzeit oder berufsbegleitend. Die Bewerbung läuft über die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung. Neben den finanziellen Leistungen gibt es Seminare und Netzwerkveranstaltungen, die den Einstieg ins Studium erleichtern und dich mit anderen Geförderten verbinden.

Für dich bedeutet das: Wenn du keinen akademischen Hintergrund hast, aber über den Beruf den Weg an die Hochschule gefunden hast, ist dieses Stipendium die passende Option. Es schließt die Lücke zwischen beruflicher Qualifikation und akademischer Förderung.

  • Voraussetzung ist eine abgeschlossene Berufsausbildung und mehrjährige Berufserfahrung.
  • Die Förderhöhe richtet sich nach Einkommen und Studienkosten, nicht nach BAföG.
  • Die Bewerbung erfolgt über die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung.

Das Aufstiegsstipendium unterstützt beruflich besonders talentierte Menschen, die eine Hochschulzugangsberechtigung über den Beruf erworben haben. Voraussetzung ist in der Regel eine abgeschlossene Berufsausbildung und mehrjährige Berufserfahrung.

Gefördert wird ein erstes Hochschulstudium in Vollzeit oder berufsbegleitend. Die Höhe der Förderung orientiert sich am Einkommen und an den Studienkosten, nicht am BAföG-Satz.

Die Bewerbung erfolgt über die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung. Neben den finanziellen Leistungen gibt es Seminare und Netzwerkveranstaltungen, die den Einstieg ins Studium erleichtern.

06 · Vergleich

Deutschlandstipendium: Leistung plus Engagement

Das Deutschlandstipendium ist ein bundesweites Programm, das Studierende aller Nationalitäten mit herausragenden Leistungen fördert. Die Bewerbung läuft direkt über deine Hochschule.

Im Jahr 2025 erhielten rund 33.500 Studierende ein Deutschlandstipendium, ein Anstieg um 1,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr.

Die Förderhöhe beträgt 300 Euro pro Monat, unabhängig vom Einkommen. Die Hälfte des Geldes kommt vom Bund, die andere Hälfte von privaten Förderern wie Unternehmen oder Stiftungen. Das Stipendium wird zusätzlich zum BAföG gezahlt und nicht darauf angerechnet.

Auswahlkriterien sind Leistung, Engagement und soziale oder familiäre Umstände. Die ideelle Förderung ist hochschulabhängig und umfasst oft Mentoring und Netzwerkveranstaltungen. Im Vergleich zu den Begabtenförderungswerken ist die finanzielle Leistung geringer, dafür ist der Zugang niedrigschwelliger.

  • Die Förderhöhe beträgt 300 Euro pro Monat, unabhängig vom Einkommen.
  • Die Bewerbung läuft direkt bei der Hochschule, nicht bei einer Stiftung.
  • Das Stipendium wird zusätzlich zum BAföG gezahlt und nicht angerechnet.
Deutschlandstipendium im Vergleich zu anderen Stipendien
DeutschlandstipendiumBegabtenförderungs­werke
Förderhöhe300 EUR pro Monat, unabhängig vom EinkommenOrientiert am BAföG-Satz, oft plus Büchergeld
BewerbungswegDirekt bei der HochschuleDirekt bei der Stiftung, oft mit Online-Portal
Ideelle FörderungUmfangreiches Seminarprogramm und Stipendiatengruppen

07 · Checkliste

Auslandsstipendien für Studium im Ausland

Wenn du einen Teil deines Studiums im Ausland verbringen möchtest, gibt es spezielle Stipendienprogramme. Sie unterscheiden sich von Inlandsstipendien durch eigene Fristen und Förderbedingungen.

Für ein Studium im Ausland gibt es spezielle Stipendienprogramme, die sich von Inlandsstipendien unterscheiden. Der DAAD fördert ein vollständiges Aufbau- oder Masterstudium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland oder ein Studienjahr im Rahmen eines Studiums an deiner Heimathochschule. Voraussetzung ist, dass deine Heimathochschule die im Ausland erbrachten Studienleistungen anerkennt.

Die Bewerbungsfristen liegen oft ein Jahr vor Studienbeginn. Gefördert werden nur Studiengänge, die ab dem Wintersemester des nächsten Jahres beginnen. Ein bereits begonnenes Masterstudium in Deutschland kann nicht gefördert werden. Für künstlerische Fächer und Architektur gelten eigene Programme.

Zusätzliche Leistungen wie eine Reisekostenpauschale oder ein Sprachkurszuschuss sind bei vielen Auslandsstipendien üblich. Prüfe früh, ob deine Heimathochschule die Anerkennung der Studienleistungen sicherstellt, sonst verfällt die Förderung.

  • Gefördert wird ein Studienjahr oder ein komplettes Masterstudium im Ausland.
  • Die Anerkennung der Studienleistungen durch die Heimathochschule ist Pflicht.
  • Die Bewerbungsfristen liegen oft ein Jahr vor Studienbeginn.

Typische Merkmale von Auslandsstipendien

01

Förderung eines Studienjahres oder eines kompletten Masterstudiums im Ausland

02

Oft an eine bestehende Immatrikulation an einer Heimathochschule geknüpft

03

Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen durch die Heimathochschule

04

Eigene Bewerbungsfristen, oft ein Jahr vor Studienbeginn

05

Zusätzliche Leistungen wie Reisekostenpauschale oder Sprachkurszuschuss

08 · Hintergrund

Ideelle Förderung: Mehr als nur Geld

Viele Stiftungen bieten neben der finanziellen Unterstützung ein umfangreiches ideelles Programm an. Dieses kann für deine persönliche und berufliche Entwicklung genauso wertvoll sein wie das Geld.

Die ideelle Förderung ist bei den meisten Begabtenförderungswerken ein zentraler Bestandteil des Stipendiums. Sie umfasst Seminare, Workshops und Sommerakademien, die dir fachliche und persönliche Weiterbildung ermöglichen. Dort triffst du andere Stipendiatinnen und Stipendiaten und baust ein Netzwerk auf, das über das Studium hinaus trägt.

Viele Stiftungen vermitteln Mentorinnen und Mentoren aus Wissenschaft, Wirtschaft oder Politik. Diese Kontakte helfen dir bei der Studienplanung, bei der Suche nach Praktika und beim Berufseinstieg. Das gesellschaftliche Engagement, das viele Stiftungen voraussetzen, wird durch die ideelle Förderung oft erst ermöglicht, weil du Zeit und Struktur bekommst, um dich neben dem Studium einzubringen.

Für dich bedeutet das: Der finanzielle Zuschuss ist nur ein Teil des Pakets. Die ideelle Förderung kann für deine berufliche Entwicklung genauso wertvoll sein wie das Geld, weil sie dir Zugang zu Menschen und Wissen verschafft, die du sonst nicht hättest.

  • Die ideelle Förderung umfasst Seminare, Workshops und Sommerakademien.
  • Mentorinnen und Mentoren helfen bei Studienplanung und Berufseinstieg.
  • Das Netzwerk aus Stipendiatinnen und Stipendiaten trägt über das Studium hinaus.

Ideelle Förderung umfasst bei den meisten Begabtenförderungswerken Seminare, Workshops und Sommerakademien. Dort triffst du andere Stipendiatinnen und Stipendiaten und kannst dich fachlich wie persönlich weiterbilden.

Viele Stiftungen vermitteln Mentorinnen und Mentoren aus Wissenschaft, Wirtschaft oder Politik. Diese Kontakte helfen dir bei der Studienplanung, bei Praktika und beim Berufseinstieg.

Das gesellschaftliche Engagement, das viele Stiftungen voraussetzen, wird durch die ideelle Förderung oft erst ermöglicht. Du bekommst Zeit und Struktur, um dich neben dem Studium einzubringen.

09 · Im Vertrag

Regelstudienzeit und Förderdauer

Die meisten Stipendien sind an die Regelstudienzeit deines Studiengangs gekoppelt. Wer länger studiert, muss mit einer Kürzung oder einem Ende der Förderung rechnen.

Im Bachelorstudium ist eine Förderung möglich, wenn zum Förderbeginn noch mindestens die Hälfte der Regelstudienzeit verbleibt. Bei Diplom-, Magister- oder Staatsexamensstudiengängen müssen noch mindestens 4 Semester der Regelstudienzeit übrig sein.

Für ein Masterstudium gilt in der Regel, dass es im Wintersemester beginnen muss. Wer sich zum Bewerbungsschluss bereits im zweiten Fachsemester eines viersemestrigen Masters befindet, kann für das dritte und vierte Semester gefördert werden, sofern ein Stipendium zugesagt wird. Ein Fachrichtungswechsel nach Beginn des fünften Semesters oder im Masterstudium führt zum Förderausschluss.

Für dich bedeutet das: Plane dein Studium so, dass du die Förderdauer einhältst. Wer länger studiert, muss mit einer Kürzung oder einem Ende der Förderung rechnen. Ein Fachrichtungswechsel kann die Förderung komplett beenden.

  • Im Bachelor muss zum Förderbeginn noch mindestens die Hälfte der Regelstudienzeit verbleiben.
  • Ein Masterstudium wird in der Regel nur gefördert, wenn es im Wintersemester beginnt.
  • Ein Fachrichtungswechsel nach dem fünften Semester führt zum Förderausschluss.

Wichtige Regeln zur Förderdauer

BachelorstudiumFörderbeginnFörderung möglich, wenn zum Förderbeginn noch mindestens die Hälfte der Regelstudienzeit verbleibt.
MasterstudiumFörderbeginnFörderung in der Regel nur, wenn das Masterstudium im Wintersemester beginnt.
Diplom, Magister, StaatsexamenFörderbeginnFörderung möglich, wenn zum Förderbeginn noch mindestens 4 Semester der Regelstudienzeit verbleiben.
FachrichtungswechselAusschlussEin Wechsel nach Beginn des 5. Semesters oder im Masterstudium führt in der Regel zum Förderausschluss.

10 · Fehler vermeiden

Häufige Fehler bei der Bewerbung

Viele Bewerbungen scheitern an vermeidbaren Fehlern. Mit einer sorgfältigen Vorbereitung erhöhst du deine Chancen deutlich.

Unvollständige Unterlagen sind der häufigste Grund für eine Absage. Dazu gehören fehlende Fachgutachten, fehlende Referenzen zum gesellschaftlichen Engagement oder eine nicht eingereichte Immatrikulationsbescheinigung. Nur vollständige Bewerbungen werden berücksichtigt.

Ein weiterer Fehler ist, die Bewerbung erst am letzten Tag abzusenden. Das System kann überlastet sein, und du riskierst technische Probleme. Plane auch die Fristen für das Auswahlgespräch ein, das bei vielen Stiftungen Teil des Verfahrens ist. Wer das Engagement nicht ausreichend belegt oder die Deutschkenntnisse nicht nachweist, obwohl das Programm B2-Niveau verlangt, fällt ebenfalls durch.

Beachte, dass du dich bei manchen Stiftungen nicht für mehrere Programme gleichzeitig bewerben darfst. Die Rosa-Luxemburg-Stiftung schließt eine Mehrfachbewerbung innerhalb ihrer Programme aus. Prüfe daher vorab genau, welcher Förderweg zu deiner Situation passt, und bewirb dich gezielt.

  • Unvollständige Unterlagen sind der häufigste Grund für eine Absage.
  • Sende die Bewerbung nicht erst am letzten Tag ab, um technische Probleme zu vermeiden.
  • Belege dein gesellschaftliches Engagement und deine Deutschkenntnisse ausreichend.

Diese Fehler solltest du vermeiden

·Unvollständige Unterlagen einreichen, etwa fehlende Fachgutachten oder Referenzen
·Die Bewerbung erst am letzten Tag absenden und dann technische Probleme riskieren
·Sich für mehrere Stipendien derselben Stiftung gleichzeitig bewerben
·Die Fristen für das Auswahlgespräch nicht einplanen
·Das gesellschaftliche Engagement nicht ausreichend belegen
·Die Deutschkenntnisse nicht nachweisen, obwohl das Programm B2-Niveau verlangt

11 · Was gilt

Internationale Studierende und Geflüchtete

Für internationale Studierende und Geflüchtete gibt es eigene Stipendienprogramme mit besonderen Voraussetzungen. Die Bewerbung erfolgt oft aus dem Herkunftsland oder kurz nach der Ankunft in Deutschland.

Die Rosa-Luxemburg-Stiftung fördert internationale Studierende für ein Masterstudium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland. Voraussetzung ist ein abgeschlossenes Bachelorstudium oder ein abgeschlossenes Grundstudium in einem Diplom-, Magister- oder Staatsexamensstudiengang.

Vorrang haben Bewerberinnen und Bewerber aus DAC-Ländern, die sich zum Zeitpunkt der Bewerbung noch im Herkunftsland aufhalten. Du darfst dich zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht länger als 15 Monate in Deutschland aufhalten, es sei denn, du hast bereits in Deutschland studiert oder dich gezielt auf das Studium vorbereitet. Sehr gute Deutschkenntnisse auf B2-Niveau sind Pflicht und müssen nachgewiesen werden.

Nicht gefördert werden ein Bachelorstudium oder Grundstudium, ein zweiter Master oder ein zweites Vollstudium. Auch Auslandsaufenthalte im Herkunftsland oder in Drittländern sowie ein Fachrichtungswechsel im Masterstudium führen zum Ausschluss. Geflüchtete können sich unter den gleichen Bedingungen wie alle anderen bewerben.

  • Gefördert wird ein Masterstudium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland.
  • Vorrang haben Bewerber aus DAC-Ländern, die sich noch im Herkunftsland aufhalten.
  • Sehr gute Deutschkenntnisse auf B2-Niveau sind Pflicht und müssen nachgewiesen werden.

Gefördert

·Masterstudium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland
·Bewerber aus DAC-Ländern, die sich noch im Herkunftsland aufhalten
·Geflüchtete mit Hochschulzugangsberechtigung
·Studierende mit sehr guten Deutschkenntnissen (B2-Niveau)

Nicht gefördert

·Bachelorstudium oder Grundstudium
·Zweiter Master oder zweites Vollstudium
·Auslandsaufenthalte im Herkunftsland oder in Drittländern
·Fachrichtungswechsel im Masterstudium

Häufige Fragen

Fragen zu Stu­dienstipendium

Studienfinanzierung

Mehr zu Studienfinanzierung

DeutschlandstipendiumStudium finanzierenStudium finanzieren ohne BAföGAufstiegs-BAföGAufstiegs-BAföG HöheAuslandsbafoegAuslandsstipendiumBAföG Altersgrenze

Weiter mit Finanzen

Ratgeber zu Versicherung, Geldanlage und Studienfinanzierung für Studierende.

Alle Finanz-Ratgeber
FinanzredaktionAktualisiert am 07.10.2026