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Ratgeber · Studienfinanzierung

Studienkredit Auszahlung: So kommt das Geld monatlich auf dein Konto

Die Auszahlung deines Studienkredits erfolgt monatlich im Voraus, wobei die Zinsen direkt von der Rate abgezogen werden. Damit du den vollen Betrag erhältst, gibt es bestimmte Fristen und Nachweise zu beachten.

10 Kapitel · 11 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026

Das Wichtigste

  • Die Auszahlung erfolgt immer am ersten Werktag des Monats für den laufenden Monat.
  • Die Zinsen werden direkt von der Auszahlung abgezogen, der Kontoeingang sinkt daher mit steigender Kreditsumme.
  • Ohne fristgerechte Studienbescheinigung oder Leistungsnachweis wird die Auszahlung gestoppt.
  • Ein Zinsaufschub kann den vollen Auszahlungsbetrag sichern, muss aber zweimal jährlich beantragt werden.

01 · Schritt für Schritt

Wann erfolgt die Auszahlung des Studienkredits?

Die monatliche Rate wird im Voraus gezahlt, damit du deine laufenden Kosten wie Miete und Lebenshaltung decken kannst. Fällt der Monatserste auf ein Wochenende, verschiebt sich der Termin.

Die Bank überweist dein Geld immer am ersten Werktag des Monats im Laufe des Tages. Fällt der Monatserste auf ein Wochenende oder einen Feiertag, bemüht sich die Bank um eine Zahlung am vorhergehenden Bankarbeitstag. Klappt das nicht, kommt das Geld am darauffolgenden Bankwerktag.

Für den April erhältst du die Zahlung also bereits am 31. März. Ist der 31. März ein Sonntag, erfolgt die Überweisung in der Regel schon am 29. März. Die Auszahlung erfolgt monatlich im Voraus, damit du laufende Kosten wie Miete oder Lebenshaltung direkt decken kannst.

Die Erstauszahlung hängt vom Eingang deines unterschriebenen Rahmenkreditvertrags ab. Sobald der Vertrag bei der Bank vorliegt, werden Ansprüche für bereits zurückliegende Zeiträume in der Regel innerhalb einer Woche ausgezahlt.

01

Monatliche Auszahlung im Voraus

Die Auszahlung erfolgt immer am ersten Werktag des Monats. Das Geld für April wird also bereits am 31. März oder am letzten Bankarbeitstag davor überwiesen.

02

Zinsabzug vor der Überweisung

Die Zinsen auf deine aktuelle Kreditsumme werden direkt von der monatlichen Auszahlung abgezogen. Am Anfang ist der Abzug klein, mit steigender Kreditsumme wächst er an.

03

Erstauszahlung nach Vertragseingang

Sobald der unterschriebene Rahmenkreditvertrag vorliegt, werden Ansprüche für bereits zurückliegende Zeiträume in der Regel innerhalb einer Woche ausgezahlt.

02 · Kosten

Wie viel Geld kommt tatsächlich auf deinem Konto an?

Der vereinbarte Auszahlungsbetrag ist nicht gleich dem Kontoeingang. Die Bank zieht die Zinsen für die bereits ausgezahlte Kreditsumme direkt ab.

Der vereinbarte Auszahlungsbetrag ist nicht der Betrag, der auf deinem Konto ankommt. Die Bank zieht die Zinsen auf deine aktuelle Kreditsumme direkt von der monatlichen Auszahlung ab. Am Anfang ist dieser Abzug klein, mit steigender Kreditsumme wächst er jedoch an.

Bei einer monatlichen Kreditsumme von 300 Euro und einem Effektivzins von 6,85 Prozent pro Jahr kommen im ersten Monat 300,00 Euro an. Im zweiten Monat sind es 298,34 Euro, im dritten Monat 296,68 Euro. Nach einem Jahr erhältst du 281,74 Euro, nach zwei Jahren 261,82 Euro und nach drei Jahren 241,90 Euro.

Der Zinssatz ist variabel und wird zum 01.04. und 01.10. eines jeden Jahres neu festgelegt. Er kann also alle sechs Monate je nach Kapitalmarktsituation steigen oder sinken. Die Zinsen werden auf die Kreditsumme des jeweiligen Vormonats berechnet.

Beispielhafter Kontoeingang bei 300 Euro monatlicher Kreditsumme und 6,85 % Effektivzins

1. Monat300,00 EUR
2. Monat298,34 EUR
3. Monat296,68 EUR
nach 1 Jahr281,74 EUR
nach 2 Jahren261,82 EUR
nach 3 Jahren241,90 EUR

03 · Was gilt

Zinsaufschub: So sicherst du dir den vollen Auszahlungs­betrag

Wenn du den vollen monatlichen Betrag benötigst, kannst du unter bestimmten Voraussetzungen einen Zinsaufschub vereinbaren. Die Zinsen werden dann nicht abgezogen, sondern später fällig.

Wenn du den vollen monatlichen Auszahlungsbetrag benötigst, kannst du einen Zinsaufschub vereinbaren. Die Zinsen werden dann nicht von der Auszahlung abgezogen, sondern erst später fällig. Das ist besonders in der zweiten Hälfte des Studiums relevant, wenn der Zinsabzug durch die gewachsene Kreditsumme spürbar wird.

Für ein Erst- oder Zweitstudium musst du einen Leistungsnachweis vorlegen, um den Zinsaufschub zu erhalten. Bei einem Zusatz-, Ergänzungs-, Aufbau- oder Masterstudium sowie bei einer Promotion gibt es keine weiteren Bedingungen. Ohne Leistungsnachweis im Erst- oder Zweitstudium ist kein Zinsaufschub möglich.

Zu Beginn der Rückzahlung zieht die Bank die aufgeschobenen Zinsen in einer Summe per Lastschrift ein. Alternativ kannst du die aufgeschobenen Zinsen kapitalisieren lassen. Dann werden Kreditbetrag und aufgeschobene Zinsen addiert und gemeinsam zurückgezahlt.

Zinsaufschub möglich

·Erststudium mit vorgelegtem Leistungsnachweis
·Zweitstudium mit vorgelegtem Leistungsnachweis
·Zusatz-, Ergänzungs- oder Aufbaustudium
·Masterstudium
·Promotion

Kein Zinsaufschub

·Ohne Leistungsnachweis im Erststudium
·Ohne Leistungsnachweis im Zweitstudium
·Bei verpasster Antragsfrist

04 · Schritt für Schritt

Welche Fristen gelten für den Zinsaufschub?

Den Zinsaufschub kannst du zweimal im Jahr beantragen. Die Fristen liegen jeweils einen halben Monat vor dem Beginn des neuen Zinszeitraums.

Den Zinsaufschub kannst du zweimal im Jahr beantragen. Die Fristen liegen jeweils einen halben Monat vor dem Beginn des neuen Zinszeitraums. Wer die Frist verpasst, muss bis zum nächsten Termin warten.

Für einen Zinsaufschub ab dem 01. April musst du den Antrag bis zum 15. März stellen. Für einen Zinsaufschub ab dem 01. Oktober ist der 15. September die letzte Frist. Die Beantragung erfolgt im Online-Kreditportal.

Die aufgeschobenen Zinsen werden zu Beginn der Rückzahlung fällig. Du erhältst im April beziehungsweise Oktober vor Beginn der Rückzahlung ein Angebot zur Kapitalisierung. Wenn du dieses Angebot annehmen möchtest, musst du es bis zum 30.06. beziehungsweise 31.12. per Post einreichen.

01

Antrag bis 15. März

Für einen Zinsaufschub ab dem 01. April musst du den Antrag bis zum 15. März stellen.

02

Antrag bis 15. September

Für einen Zinsaufschub ab dem 01. Oktober musst du den Antrag bis zum 15. September stellen.

03

Begleichung der aufgeschobenen Zinsen

Zu Beginn der Rückzahlung werden die aufgeschobenen Zinsen entweder in einer Summe per Lastschrift eingezogen oder auf deinen Wunsch kapitalisiert und dem Kreditbetrag zugeschlagen.

05 · Checkliste

Diese Nachweise sind für die Auszahlung entscheidend

Ohne gültige Nachweise stellt die Bank die Auszahlung ein. Die wichtigsten Dokumente sind die Studienbescheinigung, der Leistungsnachweis und die Verlängerungsbescheinigung.

Ohne gültige Nachweise stellt die Bank die Auszahlung ein. Die wichtigsten Dokumente sind die Studienbescheinigung, der Leistungsnachweis und die Verlängerungsbescheinigung. Halte die Fristen unbedingt ein, sonst bekommst du kein Geld mehr.

Die Studienbescheinigung musst du zu Beginn jedes Semesters vorlegen. Die Fristen sind der 15.04. und der 15.10. eines jeden Jahres. Den Leistungsnachweis legst du nur einmal vor, spätestens am Ende des 6. Fördersemesters.

Für eine Förderung über das 10. Fördersemester hinaus benötigst du eine Verlängerungsbescheinigung deiner Hochschule. Die Fristen dafür sind der 31.03. und der 30.09. Bei einem Urlaubssemester musst du für jedes Urlaubssemester eine Studienbescheinigung einreichen.

Pflichtnachweise für die laufende Auszahlung

01

Studienbescheinigung zu Beginn jedes Semesters, Fristen sind der 15.04. und der 15.10.

02

Leistungsnachweis einmalig, spätestens am Ende des 6. Fördersemesters

03

Verlängerungsbescheinigung bei Förderung über das 10. Fördersemester hinaus, Fristen sind der 31.03. und der 30.09.

04

Bei Urlaubssemester: Studienbescheinigung für jedes Urlaubssemester

06 · Was gilt

Was passiert bei einem Urlaubssemester mit der Auszahlung?

Ein Urlaubssemester unterbricht die Auszahlung deines Studienkredits. Die Zinsen laufen jedoch weiter und werden von deinem Konto abgebucht.

Ein Urlaubssemester unterbricht die Auszahlung deines Studienkredits. Die Zinsen laufen jedoch weiter und werden monatlich von deinem Konto abgebucht. Du solltest das bei deiner Finanzplanung berücksichtigen.

Insgesamt kannst du bis zu 4 Urlaubssemester nehmen, einzeln oder zusammenhängend. Für jedes Urlaubssemester legst du eine Studienbescheinigung vor. Die letzte Bescheinigung zeigt an, dass du dein Studium wieder aufgenommen hast, dann bekommst du auch wieder Zahlungen.

Ab dem 5. Urlaubssemester geht dein Kredit in die Karenzzeit und danach in die Rückzahlung über. Die Auszahlung läuft während eines Urlaubssemesters nicht unverändert weiter, und die Zinsberechnung wird nicht pausiert.

Passiert

·Auszahlung wird unterbrochen
·Zinsen werden weiter berechnet und monatlich abgebucht
·Bis zu 4 Urlaubssemester insgesamt möglich
·Ab dem 5. Urlaubssemester Übergang in Karenzzeit und Rückzahlung

Passiert nicht

·Auszahlung läuft unverändert weiter
·Zinsberechnung wird pausiert
·Unbegrenzte Anzahl von Urlaubssemestern

07 · Schritt für Schritt

Auszahlungs­betrag ändern oder Auszahlung beenden

Deine finanzielle Lage kann sich ändern. Du hast die Möglichkeit, den monatlichen Auszahlungsbetrag anzupassen oder die Auszahlung komplett zu stoppen.

Deine finanzielle Lage kann sich ändern. Du hast die Möglichkeit, den monatlichen Auszahlungsbetrag anzupassen oder die Auszahlung komplett zu stoppen. Beides funktioniert im Online-Kreditportal.

Bis zum 15. eines Monats kannst du den monatlichen Auszahlungsbetrag für den Folgemonat anpassen. Eine Änderung im ersten Fördersemester nach Auszahlungsbeginn ist nicht möglich. Die Auszahlung kannst du jederzeit beenden, auch mitten im Semester, mit Frist zum 15. des Monats für den nächsten Monatsersten.

Nach der letzten Auszahlung beginnt die Karenzzeit. Das ist eine Pause bis zum Beginn der Rückzahlung. In dieser Zeit zahlst du noch keine Raten, die Zinsen laufen jedoch weiter.

01

Auszahlungsbetrag ändern

Bis zum 15. eines Monats kannst du den monatlichen Auszahlungsbetrag für den Folgemonat anpassen. Im ersten Fördersemester nach Auszahlungsbeginn ist keine Änderung möglich.

02

Auszahlung beenden

Du kannst die Auszahlung jederzeit beenden, auch mitten im Semester. Die Frist ist der 15. des Monats für den nächsten Monatsersten.

03

Übergang in die Karenzzeit

Nach der letzten Auszahlung beginnt die Karenzzeit. Das ist eine Pause bis zum Beginn der Rückzahlung.

08 · Vergleich

Studienkredit Auszahlung und BAföG: Was ist kombinierbar?

Der Studienkredit ist unabhängig von Einkommen und Sicherheiten und lässt sich mit anderen Finanzierungsbausteinen kombinieren. Die Hinzuverdienstgrenzen beim BAföG bleiben davon unberührt.

Der Studienkredit ist unabhängig von Einkommen und Sicherheiten und lässt sich mit BAföG kombinieren. Der Studienkredit wird nicht auf das BAföG angerechnet, beide Leistungen sind parallel möglich. Das gilt auch für den Bildungskredit.

Beim BAföG gelten jedoch eigene Grenzen. Die Hinzuverdienstgrenze liegt bei 603 Euro pro Monat beziehungsweise 7.236 Euro pro Bewilligungszeitraum von 12 Monaten. Der Vermögensfreibetrag für unter 30-Jährige beträgt 15.000 Euro.

Der Studienkredit hat keine Hinzuverdienstgrenze und keine Vermögensprüfung. Der Höchstbetrag liegt bei 650 Euro pro Monat, während der BAföG-Höchstsatz seit dem Wintersemester 2024/25 bei 992 Euro pro Monat liegt.

Kombination von Studienkredit und BAföG
StudienkreditBAföG
EinkommensabhängigkeitUnabhängig von Einkommen und SicherheitenAbhängig von Einkommen und Vermögen
Höchstbetrag650 Euro pro Monat

09 · Schritt für Schritt

Rückzahlung nach der Auszahlungs­phase

Nach der letzten Auszahlung beginnt die Karenzzeit, danach folgt die Rückzahlung in gleich hohen monatlichen Raten. Du erhältst vorab einen Tilgungsplan.

Nach der letzten Auszahlung beginnt die Karenzzeit. In dieser Zeit zahlst du noch keine Raten. Danach folgt die Rückzahlung in gleich hohen monatlichen Raten.

Fünf Monate vor Beginn der Rückzahlung erhältst du einen Standard-Tilgungsplan für 10 Jahre. Diesen Tilgungsplan kannst du akzeptieren oder an deine Bedürfnisse anpassen, indem du die Höhe der Raten und damit die Rückzahlungsdauer änderst.

Für die Rückzahlung kannst du einen festen Zinssatz vereinbaren. Die Umstellung ist kostenfrei und gilt für höchstens 10 Jahre. Voraussetzung ist, dass du mit deinen Zahlungen nicht im Rückstand bist und keine neuen Auszahlungen beantragt hast.

01

Karenzphase

Zwischen der letzten Auszahlung und dem Beginn der Rückzahlung liegt eine Karenzzeit. In dieser Zeit zahlst du noch keine Raten.

02

Standard-Tilgungsplan

Fünf Monate vor Beginn der Rückzahlung erhältst du einen Tilgungsplan für 10 Jahre. Diesen kannst du akzeptieren oder die Ratenhöhe anpassen.

03

Fester Zinssatz möglich

Für die Rückzahlung kannst du einen festen Zinssatz vereinbaren. Die Umstellung ist kostenfrei und gilt für höchstens 10 Jahre.

10 · Fehler vermeiden

Häufige Fehler bei der Auszahlung des Studienkredits

Viele Studierende verpassen Fristen oder reichen Nachweise zu spät ein. Das führt zu ausbleibenden Zahlungen und unnötigem Stress.

Diese Fehler solltest du vermeiden

·Studienbescheinigung nicht fristgerecht zum 15.04. oder 15.10. eingereicht
·Leistungsnachweis am Ende des 6. Fördersemesters vergessen
·Verlängerungsbescheinigung bei Förderung über das 10. Semester hinaus nicht vorgelegt
·Zinsaufschub zu spät beantragt, Fristen sind der 15.03. und der 15.09.
·Änderung des Auszahlungsbetrags im ersten Fördersemester versucht, obwohl dies nicht möglich ist
·Bei Urlaubssemester keine Studienbescheinigung eingereicht

Häufige Fragen

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FinanzredaktionAktualisiert am 07.10.2026