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Ratgeber · Studienfinanzierung

Bildungs­kredit vom BVA: So finanzierst du die letzte Phase deiner Aus­bildung

Der Bildungs­kredit des Bundes­verwaltungs­amts (BVA) ist ein zinsgünstiges Darlehen für die Schlussphase deiner Aus­bildung oder deines Studiums. Er wird unabhängig von deinem Einkommen und Vermögen gewährt und ist mit BAföG kombinierbar.

10 Kapitel · 13 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026

Das Wichtigste

  • Der Bildungskredit bietet bis zu 7.200 Euro als Monatsraten oder bis zu 3.600 Euro als Einmalzahlung.
  • Der effektive Jahreszins liegt bei 3,53 Prozent, der Sollzins bei 3,57 Prozent.
  • Die Rückzahlung beginnt erst vier Jahre nach der ersten Auszahlung mit einer monatlichen Rate von 120 Euro.
  • Den Antrag stellst du online beim BVA, die Kreditabwicklung übernimmt die KfW.

01 · Grundlagen

Was ist der Bildungs­kredit des BVA?

Der Bildungskredit ist ein Programm der Bundesregierung, das Schülerinnen, Schüler und Studierende in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen unterstützt. Die Vergabe liegt beim Bundesverwaltungsamt, die Abwicklung des Kreditvertrags übernimmt die KfW.

Du kannst den Kredit unabhängig von deinem Einkommen und Vermögen sowie dem deiner Eltern beantragen.

Die Bundesgarantie ermöglicht den günstigen Zinssatz, da der Staat für den Kredit bürgt. Seit 2009 hat der Bildungskredit beim CHE Studienkredit-Test in der Kategorie "Abschlussdarlehen und Zwischenfinanzierung" fortlaufend die Auszeichnung als Testsieger erhalten.

  • Der Kredit ist mit BAföG, dem BAföG-Bankdarlehen und dem KfW-Studienkredit kombinierbar.
  • Gefördert werden auch Zweit- und Folgeausbildungen sowie ausbildungsbedingte Praktika im In- und Ausland.
  • Nach der Bewilligung sind keine Leistungsnachweise mehr erforderlich.

Kurz erklärt

Bildungs­kredit BVA

Ein zinsgünstiges Darlehen der Bundesregierung für Auszubildende und Studierende in der Schlussphase ihrer Ausbildung, das unabhängig vom Einkommen gewährt wird.

Die Bundesgarantie ermöglicht den günstigen Zinssatz, da der Staat für den Kredit bürgt.

02 · Vergleich

Bildungs­kredit oder BAföG: Was passt zu dir?

Beide Förderungen haben unterschiedliche Voraussetzungen und Rückzahlungsmodalitäten. Der direkte Vergleich hilft dir bei der Entscheidung, welche Unterstützung für deine Situation infrage kommt.

Der Bildungskredit unterscheidet sich in mehreren zentralen Punkten vom BAföG. Während das BAföG vom Einkommen der Eltern oder des Ehepartners abhängt, wird der Bildungskredit unabhängig davon gewährt. Du musst den Bildungskredit allerdings in voller Höhe zurückzahlen, beim BAföG ist nur die Hälfte der Förderung als zinsloses Darlehen zurückzuzahlen.

Der BAföG-Höchstsatz liegt seit dem Wintersemester 2024/25 bei 992 Euro pro Monat. Der Bildungskredit bietet dir dagegen maximal 7.200 Euro als Monatsraten über bis zu 24 Monate. Die Altersgrenze liegt beim Bildungskredit bei 18 bis 35 Jahren, beim BAföG bei unter 45 Jahren bei Ausbildungsbeginn.

  • Der Bildungskredit eignet sich besonders für die Schlussphase, wenn du kurz vor dem Abschluss stehst und einen überschaubaren Finanzbedarf hast.
  • BAföG ist die erste Wahl, wenn du über einen längeren Zeitraum eine monatliche Unterstützung benötigst und die Einkommensgrenzen erfüllst.
  • Beide Förderungen sind miteinander kombinierbar, da der Bildungskredit unabhängig vom BAföG gewährt wird.
Bildungskredit und BAföG im direkten Vergleich
Bildungs­kredit BVABAföG
EinkommensabhängigkeitUnabhängig vom eigenen Einkommen und Vermögen sowie dem der Eltern oder des EhepartnersAbhängig vom Einkommen der Eltern bzw. des Ehepartners
RückzahlungVolle Kreditsumme, beginnt 4 Jahre nach der ersten Auszahlung
FörderhöheBis zu 7.200 Euro als Monatsraten oder bis zu 3.600 Euro als Einmalzahlung
Altersgrenze18 bis 35 Jahre

03 · Schritt für Schritt

So beantragst du den Bildungs­kredit online

Der Antrag läuft vollständig über das Online-Portal des BVA. Nach der Bewilligung erhältst du ein Vertragsangebot der KfW, die den Kredit auszahlt und später zurückfordert.

Du registrierst dich mit deiner E-Mail-Adresse und einem selbst gewählten Kennwort. Nach der Anmeldung füllst du den Antrag aus und lädst die erforderlichen Nachweise direkt im Portal hoch.

Nach der Prüfung erhältst du einen schriftlichen Bescheid. Bei einem positiven Bescheid übersendet dir das BVA zusammen mit dem Bescheid ein Vertragsangebot der KfW. Die KfW übernimmt den Abschluss des Kreditvertrags, die Auszahlung der Raten und später die Rückforderung.

  • Registriere dich im Portal bildungskreditonline.bva.bund.de und fülle den Antrag aus.
  • Reiche die erforderlichen Unterlagen wie Immatrikulationsbescheinigung oder Schulnachweis unaufgefordert ein.
  • Unterschreibe den Kreditvertrag der KfW und lass deine Unterschrift legitimieren.
  • Die KfW benötigt zusätzlich eine Kopie deines Ausweisdokuments zur Identifizierung nach dem Geldwäschegesetz.
01

Online-Antrag stellen

Registriere dich im Portal bildungskreditonline.bva.bund.de und fülle den Antrag aus. Du benötigst eine E-Mail-Adresse und ein selbst gewähltes Kennwort.

02

Nachweise einreichen

Lade die erforderlichen Unterlagen wie Immatrikulationsbescheinigung oder Schulnachweis im Portal hoch oder sende sie per Fax oder Brief an das BVA.

03

Bescheid abwarten

Das BVA prüft deinen Antrag und sendet dir einen schriftlichen Bescheid. Bei positivem Bescheid liegt ein Vertragsangebot der KfW bei.

04

Kreditvertrag abschließen

Unterschreibe den Kreditvertrag der KfW und lass deine Unterschrift legitimieren, zum Beispiel bei deiner Hausbank. Zusätzlich ist eine Ausweiskopie erforderlich.

05

Auszahlung erhalten

Die KfW zahlt die vereinbarten Monatsraten oder die Einmalzahlung aus. Die Auszahlung erfolgt zu festen Terminen.

04 · Was gilt

Welche Voraussetzungen musst du erfüllen?

Nicht jede Ausbildung wird gefördert. Die folgende Übersicht zeigt, welche Bedingungen für die Bewilligung gelten und welche Ausschlussgründe bestehen.

Für den Bildungskredit musst du zwischen 18 und 35 Jahre alt sein und eine Hochschule, Fachhochschule, Universität oder BAföG-anerkannte Schule in Vollzeit besuchen. Dein ständiger Wohnsitz muss in Deutschland liegen oder du musst als Deutsche oder Deutscher die Bedingungen nach § 6 BAföG erfüllen.

Als Studierende oder Studierender darfst du nicht länger als 12 Semester studieren und musst die Zwischenprüfung bestanden haben. Falls in deinem Studium keine Zwischenprüfung vorgesehen ist, legst du eine Erklärung deiner Ausbildungsstätte vor, dass du die erforderlichen Leistungen erbracht hast. Schülerinnen und Schüler müssen sich in den letzten 24 Monaten ihrer Ausbildung befinden.

  • Gefördert werden Zusatz-, Ergänzungs- und Aufbaustudiengänge sowie postgraduale Diplom-, Master- oder Magisterstudiengänge.
  • Ausbildungsbedingte Praktika im In- und Ausland sind ebenfalls förderfähig.
  • Nicht gefördert werden Ausbildungen an nicht BAföG-anerkannten Ausbildungsstätten und Ausbildungen, die nur in Teilzeit betrieben werden.

Wird gefördert

·Studierende nach bestandener Zwischenprüfung oder mit abgeschlossenem ersten Studienabschnitt
·Schülerinnen und Schüler in den letzten 24 Monaten ihrer Ausbildung
·Zusatz-, Ergänzungs- und Aufbaustudiengänge
·Ausbildungsbedingte Praktika im In- und Ausland
·Zweit- und Folgeausbildungen
·Fernstudium in Vollzeit

Wird nicht gefördert

·Ausbildungen an nicht BAföG-anerkannten Ausbildungsstätten
·Ausbildungen, die nur in Teilzeit betrieben werden
·Studierende, die länger als 12 Semester studieren
·Personen unter 18 oder über 35 Jahren

05 · Kosten

Kreditvolumen und Auszahlungs­optionen

Du kannst den Bildungskredit flexibel an deinen Bedarf anpassen. Die Höhe der Auszahlung hängt davon ab, ob du monatliche Raten oder eine Einmalzahlung wählst.

Innerhalb eines Ausbildungsabschnitts kannst du bis zu zwei Jahre lang monatlich 100, 200 oder 300 Euro ausgezahlt bekommen. Die Höchstgrenze für den Gesamtbetrag liegt bei 7.200 Euro, was 300 Euro für 24 Monate entspricht. Die Auszahlung des Gesamtbetrags in einer Summe ist nicht möglich.

Für einmalige Kosten, zum Beispiel die Anschaffung teurer Arbeitsmaterialien, kannst du bis zu 3.600 Euro als Einmalzahlung im Voraus bekommen. Dieser Betrag wird von der Höchstgrenze abgezogen. Wenn du zum Beispiel 2.400 Euro als Einmalzahlung erhältst, bleiben 4.800 Euro bis zur Höchstgrenze von 7.200 Euro übrig.

  • Die Auszahlungsphase beträgt höchstens 24 Monate.
  • Die Rückzahlung beginnt vier Jahre nach der ersten Auszahlung.
  • Die monatliche Rückzahlungsrate beträgt immer 120 Euro.

Maximale Kreditbeträge im Überblick

Gesamtkredit als Monatsratenbis zu 7.200 EUR
Einmalzahlung für ausbildungsbezogene Kostenbis zu 3.600 EUR
Monatliche Rate (wählbar)100, 200 oder 300 EUR
Monatliche Rückzahlungsrate120 EUR

06 · Im Vertrag

Zinssatz und Kosten des Bildungs­kredits

Der Bildungskredit ist besonders zinsgünstig, weil die Bundesregierung eine Garantie übernimmt. Es fallen keine Bearbeitungsgebühren oder versteckten Kosten an.

Der effektive Jahreszins liegt bei 3,53 Prozent, der Sollzins beträgt 3,57 Prozent pro Jahr. Es fallen keine Bearbeitungsgebühren oder versteckten Kosten an.

Die Verzinsung ist variabel und basiert auf dem 6-Monats-EURIBOR plus einem Aufschlag von 1 Prozent. Der Zinssatz wird immer zum 1. April und 1. Oktober für jeweils ein halbes Jahr festgelegt. Während der Auszahlungs- und Karenzphase zahlst du noch keine Zinsen, sie werden bis zum Tilgungsbeginn gestundet.

  • Der effektive Jahreszins enthält alle Kosten des Kredits und ist nur geringfügig höher als der Sollzins, weil keine zusätzlichen Gebühren anfallen.
  • Die Zinsen werden auf den jeweils aktuellen Kapitalsaldo berechnet.
  • Eine kostenfreie Kündigung ist jederzeit zum Monatsende möglich.

Konditionen im Detail

Effektiver Jahreszins3,53 %Der effektive Jahreszins enthält alle Kosten des Kredits. Beim Bildungskredit gibt es keine zusätzlichen Gebühren, daher ist er nur geringfügig höher als der Sollzins.
Sollzins3,57 % p.a.Der Sollzins ist der reine Zinssatz für die Kreditsumme. Er wird variabel auf Basis des 6-Monats-EURIBOR plus 1 Prozent Aufschlag festgelegt.
Zinsanpassung1. April und 1. OktoberDer Zinssatz wird halbjährlich zu diesen Terminen für jeweils sechs Monate neu festgelegt.
ZinsstundungBis TilgungsbeginnWährend der Auszahlungs- und Karenzphase zahlst du keine Zinsen. Sie werden aufgeschoben und später zusammen mit der Kreditsumme zurückgezahlt.

07 · Schritt für Schritt

Rückzahlung: Wann und wie du den Kredit tilgst

Die Rückzahlung des Bildungskredits beginnt erst vier Jahre nach der ersten Auszahlung. Die monatliche Rate ist fest vorgegeben, außerordentliche Rückzahlungen sind jederzeit möglich.

Die monatliche Rate aus Zins und Tilgung beträgt immer 120 Euro. Wie lange die Rückzahlung dauert, hängt von der Kreditsumme und der Zinsentwicklung ab.

Während der Auszahlungsphase von höchstens 24 Monaten und der anschließenden Karenzphase von mindestens zwei Jahren zahlst du keine Zinsen. Die Zinsen werden aufgeschoben und später zusammen mit der Kreditsumme zurückgezahlt. Außerordentliche Rückzahlungen sind jederzeit und in beliebiger Höhe kostenfrei möglich.

  • Die Auszahlungsphase dauert höchstens 24 Monate.
  • Die Karenzphase beträgt mindestens zwei Jahre nach der letzten Auszahlung.
  • Die Tilgungsphase beginnt vier Jahre nach der ersten Auszahlung mit einer festen Monatsrate von 120 Euro.
  • Eine vollständige vorzeitige Rückzahlung ist jederzeit kostenfrei möglich.
01

Auszahlungsphase

Du erhältst bis zu 24 Monate lang die vereinbarten Monatsraten oder eine Einmalzahlung. In dieser Zeit zahlst du keine Zinsen.

02

Karenzphase

Nach der letzten Auszahlung beginnt eine mindestens zweijährige Karenzphase. Auch hier fallen keine Zahlungen an, die Zinsen werden weiter gestundet.

03

Tilgungsphase

Vier Jahre nach der ersten Auszahlung beginnt die Rückzahlung. Die monatliche Rate aus Zins und Tilgung beträgt immer 120 Euro.

04

Außerordentliche Rückzahlung

Du kannst jederzeit und in beliebiger Höhe kostenfrei Sondertilgungen leisten. Auch eine vollständige vorzeitige Rückzahlung ist möglich.

08 · Checkliste

Widerspruch gegen den Rückforderungs­bescheid

Wenn du mit einem Bescheid des BVA nicht einverstanden bist, kannst du Widerspruch einlegen. Das gilt insbesondere für Rückforderungsbescheide nach der Abgabe durch die KfW.

Prüfe den Bescheid sorgfältig auf inhaltliche Fehler oder unrichtige Angaben.

Lege den Widerspruch schriftlich beim BVA ein, nicht bei der KfW. Die Widerspruchsfrist ist im Bescheid angegeben. Begründe deinen Widerspruch konkret und füge Belege bei, wenn Angaben falsch sind. Für die Übermittlung persönlicher Daten nutzt du das Kontaktformular oder den Postweg, keine unverschlüsselte E-Mail.

  • Prüfe den Bescheid sorgfältig auf inhaltliche Fehler oder unrichtige Angaben.
  • Lege den Widerspruch schriftlich beim BVA ein, nicht bei der KfW.
  • Beachte die Widerspruchsfrist, die im Bescheid angegeben ist.
  • Begründe deinen Widerspruch konkret und füge Belege bei, wenn Angaben falsch sind.

Das solltest du beim Widerspruch beachten

01

Prüfe den Bescheid sorgfältig auf inhaltliche Fehler oder unrichtige Angaben.

02

Lege den Widerspruch schriftlich beim BVA ein, nicht bei der KfW.

03

Beachte die Widerspruchsfrist, die im Bescheid angegeben ist.

04

Begründe deinen Widerspruch konkret und füge Belege bei, wenn Angaben falsch sind.

05

Nutze für die Übermittlung persönlicher Daten das Kontaktformular oder den Postweg, keine unverschlüsselte E-Mail.

09 · Fehler vermeiden

Häufige Fehler bei der Antragstellung

Viele Anträge verzögern sich, weil Unterlagen fehlen oder die Identifizierung nicht vollständig ist. Diese Punkte solltest du vor dem Absenden prüfen.

Reiche alle erforderlichen Unterlagen unaufgefordert ein, ohne auf eine Aufforderung zu warten. Das BVA nimmt die Nachweise per Fax oder Brief entgegen, im Online-Portal kannst du sie direkt hochladen.

Die KfW benötigt seit 2018 eine Kopie deines Ausweisdokuments zur Identifizierung nach dem Geldwäschegesetz. Bitte deine Hausbank oder eine zur Prüfung berechtigte Stelle, eine Kopie deines vorgelegten Ausweises an die KfW zu übersenden. Nur bei zusätzlicher Übermittlung deiner Ausweiskopie ist eine zügige Weiterbearbeitung und Darlehensauszahlung möglich.

  • Unvollständige Nachweise: Reiche alle erforderlichen Unterlagen unaufgefordert ein, ohne auf eine Aufforderung zu warten.
  • Fehlende Ausweiskopie: Die KfW benötigt eine Kopie deines Ausweisdokuments zur Identifizierung.
  • Falsche Altersangabe: Der Bildungskredit wird nur an Personen zwischen 18 und 35 Jahren vergeben.
  • Teilzeitausbildung: Ausbildungen, die nur in Teilzeit betrieben werden, sind von der Förderung ausgeschlossen.
  • Zu langes Studium: Studierende, die länger als 12 Semester studieren, erhalten keinen Bildungskredit.

Typische Stolperfallen

·Unvollständige Nachweise: Reiche alle erforderlichen Unterlagen unaufgefordert ein, ohne auf eine Aufforderung zu warten.
·Fehlende Ausweiskopie: Die KfW benötigt seit 2018 eine Kopie deines Ausweisdokuments zur Identifizierung nach dem Geldwäschegesetz.
·Falsche Altersangabe: Der Bildungskredit wird nur an Personen zwischen 18 und 35 Jahren vergeben.
·Teilzeitausbildung: Ausbildungen, die nur in Teilzeit betrieben werden, sind von der Förderung ausgeschlossen.
·Zu langes Studium: Studierende, die länger als 12 Semester studieren, erhalten keinen Bildungskredit.

10 · Hintergrund

Datenschutz beim Bildungs­kredit

Das BVA und die KfW verarbeiten deine personenbezogenen Daten für die Antragsbearbeitung und Kreditabwicklung. Die Übermittlung sensibler Daten sollte nur über sichere Wege erfolgen.

Das Bundesverwaltungsamt weist ausdrücklich darauf hin, dass unverschlüsselte E-Mails so sicher sind wie eine Postkarte, die jeder lesen kann. Für die Übermittlung persönlicher Daten solltest du daher das Kontaktformular auf der Website oder den Postweg nutzen.

Bescheide werden zum Schutz deiner Daten grundsätzlich nicht per E-Mail versendet. Auch die Übermittlung von Unterlagen per E-Mail erfolgt auf dein eigenes Risiko, da das BVA für die Sicherheit der Daten auf diesem Weg keine Gewähr übernehmen kann. Für die Anmeldung im Online-Portal benötigst du ein Benutzerkonto mit E-Mail-Adresse und selbst gewähltem Kennwort.

  • Nutze für die Übermittlung persönlicher Daten das Kontaktformular oder den Postweg, keine unverschlüsselte E-Mail.
  • Bescheide werden grundsätzlich nicht per E-Mail versendet.
  • Nach fünf Fehlversuchen bei der Kennworteingabe wird dein Benutzerkonto gesperrt.

Das Bundesverwaltungsamt weist ausdrücklich darauf hin, dass unverschlüsselte E-Mails so sicher sind wie eine Postkarte, die jeder lesen kann. Für die Übermittlung persönlicher Daten solltest du daher das Kontaktformular auf der Website oder den Postweg nutzen.

Bescheide werden zum Schutz deiner Daten grundsätzlich nicht per E-Mail versendet. Auch die Übermittlung von Unterlagen per E-Mail erfolgt auf dein eigenes Risiko, da das BVA für die Sicherheit der Daten auf diesem Weg keine Gewähr übernehmen kann.

Für die Anmeldung im Online-Portal benötigst du ein Benutzerkonto mit E-Mail-Adresse und Kennwort. Nach fünf Fehlversuchen bei der Kennworteingabe wird das Benutzerkonto gesperrt, um unbefugten Zugriff zu verhindern.

Häufige Fragen

Fragen zu Bildungs­kredit vom BVA

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FinanzredaktionAktualisiert am 07.10.2026