Kreditkarte für Kinder So funktioniert's und das müssen Eltern beachten
Kreditkarte für Kinder: Funktionsweise, Mindestalter, Prepaid vs. Debit & worauf Eltern achten sollten. Neutral erklärt von StudySmarter.
- Unterschied zwischen echter Kreditkarte (Zahlungsziel), Prepaid-Kreditkarte (Guthaben-Prinzip) und Debitkarte im Kinderbereich
- Echte Kreditlinien werden Minderjährigen in Deutschland rechtlich nicht gewährt – nur Prepaid- oder Debit-Varianten sind praxisrelevant
- Karten laufen meist im Namen des Elternteils (Hauptkarteninhaber:in), Kind erhält eine Zusatzkarte
- Online-Zahlungen, kontaktloses Bezahlen und Geldabheben als typische Nutzungsszenarien erklären
Kreditkarte für Kinder – was steckt wirklich dahinter?
Unterschied zwischen echter Kreditkarte (Zahlungsziel), Prepaid-Kreditkarte (Guthaben-Prinzip) und Debitkarte im Kinderbereich
Eltern fragen sich zunehmend, ob und wie sie ihrem Kind eine eigene Zahlungskarte geben können. Ganz unkompliziert ist das Thema nicht: Denn echte Kreditlinien sind für Minderjährige in Deutschland rechtlich ausgeschlossen. Was im Alltag funktioniert – und worauf Eltern dabei unbedingt achten müssen – erklären wir in diesem Ratgeber Schritt für Schritt.
AUF EINEN BLICK
- Echte Kreditlinien werden Minderjährigen in Deutschland rechtlich nicht gewährt – nur Prepaid- oder Debit-Varianten sind praxisrelevant
- Karten laufen meist im Namen des Elternteils (Hauptkarteninhaber:in), Kind erhält eine Zusatzkarte
- Online-Zahlungen, kontaktloses Bezahlen und Geldabheben als typische Nutzungsszenarien erklären
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Was ist eine Kreditkarte für Kinder – und wie funktioniert sie?
Rechtlicher Rahmen: Minderjährige können keine eigenen Kreditverträge abschließen (§ 106 ff. BGB – beschränkte Geschäftsfähigkeit
Wenn von einer „Kreditkarte für Kinder" gesprochen wird, meinen die meisten Eltern damit etwas grundlegend anderes als das, was eine klassische Kreditkarte ausmacht. Eine echte Kreditkarte gewährt dem Inhaber ein Zahlungsziel: Die Ausgaben werden zunächst vom Kartenanbieter vorfinanziert und später – etwa monatlich – vom Konto abgebucht. Genau dieses Kreditprinzip ist der Kern des Problems: Echte Kreditlinien werden Minderjährigen in Deutschland aus gutem Grund rechtlich nicht gewährt. Wer noch keine 18 Jahre alt ist, kann keinen wirksamen Kreditvertrag abschließen.
Was in der Praxis stattdessen zum Einsatz kommt, sind zwei Modelle: erstens die Prepaid-Kreditkarte, auf die Guthaben aufgeladen wird und die nur im Rahmen dieses Guthabens genutzt werden kann – das Geld, das nicht drauf ist, kann nicht ausgegeben werden. Zweitens gibt es Debitkarten, die direkt mit einem Girokonto verknüpft sind und Ausgaben sofort vom Konto abbuchen. Beide Varianten tragen häufig die bekannten Visa- oder Mastercard-Logos und werden daher alltagssprachlich als „Kreditkarte" bezeichnet, obwohl sie technisch gesehen keine Kreditfunktion besitzen.
Organisatorisch laufen diese Karten fast immer so: Das Elternteil ist Hauptkarteninhaberin oder Hauptkarteninhaber, und das Kind erhält eine Zusatzkarte. Die Karte läuft also auf den Namen des Erwachsenen; das Kind nutzt sie im Rahmen des vereinbarten Limits. Typische Nutzungsszenarien sind das kontaktlose Bezahlen im Supermarkt oder an der Kinokasse, Online-Einkäufe in App-Stores oder bei Schulbuchverlagen sowie das Geldabheben am Automaten – sofern die Karte das erlaubt und das Elternteil diese Funktion freischaltet.
Wichtig zu verstehen ist: Das technische Erscheinungsbild ist dem einer normalen Kreditkarte nahezu identisch. Für das Kind fühlt sich die Karte also wie eine „echte" Kreditkarte an – was pädagogisch wertvoll ist, denn es lernt frühzeitig den Umgang mit bargeldlosem Bezahlen. Gleichzeitig bleibt das finanzielle Risiko durch das Prepaid-Prinzip oder den Kontorahmen der Eltern begrenzt und kontrollierbar.
| Aspekt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Rechtlicher Rahmen: Minderjährige können keine eigenen Kreditverträge abschließen (§ 106 ff. BGB – beschränkte Geschäftsfähigkeit | , |
| Prepaid-Zusatzkarten: Mindestalter variiert je nach Anbietertyp, häufig ab einem bestimmten Grundschulalter als Zusatzkarte der Eltern | , |
| Jugendliche ab 16/18 Jahren: Schrittweise mehr Eigenverantwortung, Girokonto mit Debitkarte als Einstieg sinnvoller | , |
| Empfehlung: Alter des Kindes und Schritt-für-Schritt-Heranführung an Finanzkompetenz berücksichtigen | , |
Ab welchem Alter ist eine Kreditkarte für Kinder möglich?
Kein Schuldenrisiko, da nur aufgeladenes Guthaben ausgegeben werden kann
Die Rechtslage ist eindeutig: Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind nach §§ 106 ff. BGB beschränkt geschäftsfähig. Das bedeutet, sie können Rechtsgeschäfte – darunter das Abschließen eines Kreditkartenvertrags – nur mit Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter, also in der Regel der Eltern, wirksam eingehen. Einen eigenen Kreditkartenvertrag mit Kreditrahmen können Minderjährige in Deutschland nicht abschließen; Banken und Kartenanbieter sind daher verpflichtet, solche Anträge ohne elterliche Zustimmung abzulehnen.
Für Prepaid-Zusatzkarten hingegen legen die Anbieter eigene Altersgrenzen fest, die sich von Institution zu Institution unterscheiden. Manche Anbieter ermöglichen eine Zusatzkarte bereits für Kinder ab dem Grundschulalter – also etwa ab acht oder zehn Jahren –, andere beginnen erst ab zwölf oder vierzehn Jahren. Entscheidend ist dabei immer, dass die Eltern als Hauptkarteninhabende den Vertrag abschließen und die Verantwortung tragen. Eltern sollten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ihres gewählten Anbieters sorgfältig lesen und das Mindestalter für Zusatzkarten erfragen.
Mit dem Übergang ins Jugendalter – typischerweise ab 16 oder 18 Jahren – eröffnen sich schrittweise mehr Möglichkeiten. Ab 16 Jahren können Jugendliche in vielen Banken ein eigenes Girokonto auf ihren Namen eröffnen (ebenfalls mit elterlicher Zustimmung), das mit einer Debitkarte verknüpft ist. Ab 18 Jahren entfällt die Einschränkung vollständig: Volljährige können selbstständig Bankkonten eröffnen und eine eigene Kreditkarte – gegebenenfalls auch mit kleinem Kreditrahmen – beantragen. Für diesen Übergang ist eine gute Vorbereitung entscheidend, damit junge Menschen nicht unvorbereitet in die finanzielle Eigenverantwortung stolpern.
Empfehlenswert ist ein schrittweiser Ansatz: Zunächst eine betreute Prepaid-Karte mit kleinem Aufladebetrag, dann ein eigenes Taschengeldkonto mit Debitkarte, und schließlich mit der Volljährigkeit der Übergang zu einem vollwertigen Girokonto mit eigener Karte. Jeder dieser Schritte kann genutzt werden, um Finanzwissen aufzubauen und Verantwortungsbewusstsein zu stärken.
AUF EINEN BLICK
- Eltern behalten Kontrolle: Aufladebetrag begrenzen, Ausgaben einsehen
- Akzeptanz wie eine reguläre Karte bei Online-Shops und im Ausland
- Grenzen: Kein Überziehungsrahmen, manche Dienstleister (z. B. Mietwagen-Kaution) akzeptieren Prepaid-Karten nicht
- Typische Zusatzfunktionen: App-Verwaltung, Benachrichtigungen für Eltern, Ausgabenkategorien
Prepaid-Kreditkarte für Kinder: Vorteile und Grenzen ehrlich betrachtet
Eltern haften als Hauptkarteninhaber:innen für alle Transaktionen der Zusatzkarte
Der größte Vorteil einer Prepaid-Kreditkarte für Kinder liegt auf der Hand: Kein Schuldenrisiko. Was nicht aufgeladen ist, kann nicht ausgegeben werden. Kinder können also nicht in die Schuldenfalle geraten – und Eltern müssen nicht befürchten, dass das Kind unkontrolliert Beträge verbraucht, die über das verfügbare Guthaben hinausgehen. Das gibt beiden Seiten Sicherheit und schafft gleichzeitig einen klaren Rahmen für das Taschengeld-Management.
Für Eltern bietet das Prepaid-Modell außerdem praktische Kontrollmöglichkeiten: Viele Anbieter erlauben es, den monatlichen Aufladebetrag zu begrenzen, Ausgaben in Echtzeit einzusehen und bestimmte Händlerkategorien zu sperren – etwa In-App-Käufe oder Online-Glücksspielanbieter. Diese Transparenz ist ein echter Mehrwert gegenüber Bargeld, bei dem Eltern nach der Übergabe keine Kontrolle mehr haben. Zudem ist eine Prepaid-Karte in der Akzeptanz oft gleichwertig mit einer regulären Kreditkarte: Sie funktioniert bei den meisten Online-Shops und kann im Ausland verwendet werden – was sie für Ferienreisen oder Schüleraustausche besonders praktisch macht.
Allerdings gibt es auch klare Grenzen, über die Eltern informiert sein sollten. Einige Dienstleister akzeptieren Prepaid-Karten ausdrücklich nicht – das prominenteste Beispiel sind Mietwagenunternehmen, die für die Kaution häufig eine „echte" Kreditkarte mit Kreditrahmen verlangen. Auch bei bestimmten Hotel-Buchungen oder Streaming-Diensten kann es zu Problemen kommen, wenn der Anbieter eine Vorautorisation durchführt, die das Guthaben vorübergehend blockiert. Eltern sollten ihr Kind über diese Einschränkungen aufklären, damit es nicht in einer unerwarteten Situation ohne Zahlungsmittel dasteht.
Ein weiterer Punkt: Manche Prepaid-Karten für Kinder sind mit monatlichen Gebühren verbunden – für die Kontoführung, das Aufladen oder die physische Karte selbst. Hier lohnt ein Vergleich, auch wenn konkrete Zahlen je nach Anbieter stark variieren. Entscheidend ist, dass Eltern die Gesamtkosten im Blick behalten und das Produkt wählen, das zum tatsächlichen Nutzungsprofil des Kindes passt.
AUF EINEN BLICK
- § 1626 BGB: Eltern haben Sorge- und Aufsichtspflicht – das gilt auch für finanzielle Transaktionen
- Missbrauchsschutz: Sperrmöglichkeit in Echtzeit über App oder Bankhotline empfohlen
- Datenschutz: Kinderdaten bei Bankanbietern unterliegen DSGVO – Eltern sollten Datenweitergabe-Hinweise prüfen
- Keine Schufa-Einträge für das Kind, solange Elternteil Vertragspartner bleibt
Was Eltern über Haftung und Aufsichtspflicht wissen müssen
Girokonto mit Debitkarte (Taschengeldkonto) als häufig sinnvollere Alternative für Schulkinder
Wer seinem Kind eine Zusatzkarte ausstellt, übernimmt damit nicht nur eine praktische Rolle, sondern auch eine rechtliche. Als Hauptkarteninhaberin oder Hauptkarteninhaber haften Eltern für sämtliche Transaktionen, die mit der Zusatzkarte durchgeführt werden – unabhängig davon, ob das Kind eigenverantwortlich gehandelt hat oder die Karte missbraucht wurde. Das bedeutet: Gibt das Kind das gesamte aufgeladene Guthaben aus oder gerät die Karte in falsche Hände, liegt die finanzielle Verantwortung beim Elternteil.
Darüber hinaus greift § 1626 BGB: Eltern tragen die elterliche Sorge und damit auch die Aufsichtspflicht über ihre minderjährigen Kinder – und das schließt finanzielle Transaktionen ausdrücklich ein. Das bedeutet in der Praxis: Eltern sollten nicht einfach eine Karte ausstellen und das Thema vergessen. Vielmehr gehört es zur elterlichen Verantwortung, Ausgaben regelmäßig gemeinsam mit dem Kind zu besprechen, Limits sinnvoll zu setzen und bei Auffälligkeiten zeitnah zu reagieren.
Für den Fall eines Missbrauchs – etwa wenn die Karte verloren geht oder gestohlen wird – ist die sofortige Sperrung entscheidend. Die meisten Anbieter ermöglichen das über eine App in Echtzeit; alternativ steht eine Bankhotline zur Verfügung. Eltern sollten diese Sperrmöglichkeit kennen und das Kind ebenfalls darüber informieren, was im Verlustfall zu tun ist. Schnelles Handeln begrenzt den Schaden erheblich.
Schließlich ist auch der Datenschutz ein relevantes Thema: Die Daten des Kindes werden beim Kartenanbieter gespeichert und verarbeitet. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gilt selbstverständlich auch für Minderjährige; Eltern sollten die Datenschutzhinweise des Anbieters sorgfältig prüfen und darauf achten, welche Daten zu welchem Zweck weitergegeben werden. Besondere Vorsicht ist bei Anbietern geboten, die Kindernutzungsdaten für Marketingzwecke verwenden möchten.
AUF EINEN BLICK
- Taschengeldkonten speziell für Kinder bieten oft Lern-Apps und Ausgabenlimits
- Prepaid-Kreditkarte sinnvoll, wenn internationale Nutzung oder Online-Shopping nötig ist
- Übergang: Sobald Jugendliche ein eigenes Konto eröffnen können, Zusatzkarte überdenken
- Kreditkarte frühestens nach Volljährigkeit eigenständig beantragbar
Kreditkarte für Kinder vs. Taschengeldkonto: Was passt wann?
Karte als Lernwerkzeug: Ausgaben gemeinsam auswerten, Budgetziele setzen
Nicht jedes Kind braucht eine Prepaid-Kreditkarte – und für viele Schulkinder ist ein spezielles Taschengeldkonto mit Debitkarte die deutlich sinnvollere Lösung. Solche Konten, die von verschiedenen Banken speziell für Kinder angeboten werden, kombinieren ein einfaches Girokonto mit einer Debitkarte und ergänzen das Ganze häufig mit Lern-Apps, übersichtlichen Ausgabenübersichten und voreingestellten Ausgabelimits. Das macht sie zu einem vollwertigen Finanzbildungsinstrument, das über das reine Bezahlen hinausgeht.
Ein Taschengeldkonto ist besonders dann sinnvoll, wenn das Kind hauptsächlich in Deutschland und in gewohnter Umgebung bezahlt – zum Beispiel in der Schulmensa, im Sportverein oder im lokalen Handel. Die Debitkarte funktioniert in diesen Situationen einwandfrei, und das Konto bietet gleichzeitig einen niedrigschwelligen Einstieg in die Welt des Banking. Viele Angebote richten sich gezielt an Kinder und Jugendliche und sind daher altersgerecht gestaltet.
Eine Prepaid-Kreditkarte ist hingegen dann im Vorteil, wenn internationale Nutzung erforderlich ist: auf Auslandsreisen, bei Online-Bestellungen aus dem Ausland oder wenn das Kind an einem Schüleraustausch teilnimmt. Das Visa- oder Mastercard-Logo sorgt dafür, dass die Karte weltweit bei den meisten Händlern akzeptiert wird – was eine reine Debitkarte je nach Anbieternetz nicht immer leisten kann. In diesen Fällen bietet die Prepaid-Kreditkarte mehr Flexibilität.
Der Übergang sollte sorgfältig begleitet werden: Sobald Jugendliche ein eigenes Konto eröffnen können und beginnen, eigenverantwortlich mit Geld umzugehen – typischerweise ab 16 Jahren oder mit dem Beginn einer Ausbildung –, ist es Zeit, die Zusatzkarte der Eltern zu überdenken. Eine eigene Karte auf dem eigenen Konto ist dann nicht nur praktischer, sondern auch ein wichtiger Schritt in die finanzielle Selbstständigkeit.
AUF EINEN BLICK
- Taschengeld digital: Vor- und Nachteile gegenüber Bargeld für verschiedene Altersgruppen
- Studien zeigen: Frühzeitiger Umgang mit Zahlungsmitteln fördert Finanzkompetenz – Quellen: Bundesbank-Bildungsangebote, BZfpB
- Überleitung: Spätestens mit dem Beginn der eigenen Erwerbstätigkeit oder einer beruflichen Neuorientierung ist ein eigenes Girokonto mit Kreditkarte relevant
Finanzbildung: Kinder und Jugendliche fit für den Umgang mit Geld machen
Ab Volljährigkeit: eigene Kreditkarte oder Debitkarte sinnvoll
Die Karte als reines Zahlungsmittel zu nutzen wäre eine verschenkte Chance. Viel wertvoller ist es, sie als Lernwerkzeug einzusetzen: Eltern können gemeinsam mit ihrem Kind die Ausgaben am Monatsende auswerten, besprechen, wo das Geld geblieben ist, und konkrete Budgetziele setzen – etwa für einen Wunschgegenstand oder ein Sparvorhaben. Diese gemeinsamen Gespräche über Geld sind in vielen Familien noch immer eine Seltenheit, obwohl sie nachweislich dazu beitragen, dass Kinder später selbstständiger und bewusster mit Finanzen umgehen.
Ein oft diskutiertes Thema ist der Vergleich zwischen digitalem Taschengeld und Bargeld. Für jüngere Kinder hat Bargeld durchaus Vorteile: Es ist greifbar, der Wert ist intuitiv spürbar, und das „Weniger-werden" im Portemonnaie ist ein unmittelbares Feedback. Ältere Kinder und Jugendliche hingegen profitieren davon, den Umgang mit digitalen Zahlungsmitteln zu erlernen – schließlich ist das die Realität, in der sie leben und künftig wirtschaften werden. Eine Kombination aus beidem – Bargeld für kleine Alltagsausgaben, Karte für größere oder Online-Transaktionen – kann daher für viele Familien der goldene Mittelweg sein.
Dass frühzeitiger Umgang mit Zahlungsmitteln und Finanzwissen die Finanzkompetenz fördert, ist wissenschaftlich gut belegt. Die Deutsche Bundesbank bietet im Rahmen ihrer Bildungsarbeit Materialien und Informationen zu Geld und Bezahlen an. Auch die Bundeszentrale für politische Bildung (BZfpB) stellt Unterrichtsmaterialien und Elternratgeber zur Verfügung, die beim Aufbau von Finanzkompetenz im Kindes- und Jugendalter helfen. Eltern müssen das Rad also nicht neu erfinden – es gibt viele gute Ressourcen, die sie unterstützen können.
Spätestens mit dem Eintritt ins Berufsleben oder dem Auszug aus dem Elternhaus wird die Eigenverantwortung für Finanzen zum ernsthaften Thema: erste eigene Wohnung, laufende Rechnungen, Versicherungen – plötzlich müssen junge Erwachsene viele Baustellen gleichzeitig managen. Wer gut vorbereitet in diesen neuen Lebensabschnitt startet, weil er oder sie früh gelernt hat, mit Geld umzugehen, hat hier einen echten Vorteil. Die Weichen dafür werden bereits in der Kindheit gestellt.
AUF EINEN BLICK
- Worauf Verbraucher:innen bei ihrer ersten eigenen Karte achten sollten: Jahresgebühr, Auslandsgebühren, Sicherheitsfunktionen
- Verbindung zu StudySmarter-Finanzrechner: Brutto-Netto und Finanz-Score als nächster Schritt zur finanziellen Selbstständigkeit
- Interner Link-Hinweis: Kreditkarte für Studierende, Girokonto
Von der Kinderkarte zur eigenen Kreditkarte: Der Weg in die finanzielle Selbstständigkeit
Mit der Volljährigkeit – und erst recht mit dem ersten eigenen Einkommen – verändert sich die finanzielle Situation grundlegend. Die Zusatzkarte der Eltern ist dann nicht mehr zeitgemäß: Junge Erwachsene brauchen ein eigenes Girokonto, eine eigene Karte und ein grundlegendes Verständnis dafür, wie sie ihre Finanzen strukturieren. Die gute Nachricht: Wer in der Kindheit und Jugend gut vorbereitet wurde, findet sich in dieser neuen Rolle deutlich leichter zurecht.
Bei der ersten eigenen Kreditkarte sollten Verbraucher:innen auf einige zentrale Punkte achten. Jahresgebühren können sich über die Jahre summieren – viele Anbieter haben spezielle Einstiegskonditionen oder gebührenfreie Produkte im Angebot. Auslandsgebühren sind besonders für alle relevant, die Reisen planen: Eine Karte ohne Fremdwährungsgebühren kann hier spürbar Kosten sparen. Sicherheitsfunktionen wie 3D-Secure für Online-Zahlungen, Echtzeit-Benachrichtigungen bei Transaktionen und einfache Sperrmöglichkeiten per App sind heute Standard und sollten nicht fehlen.
Darüber hinaus lohnt es sich, den eigenen Finanzüberblick von Anfang an zu strukturieren. Wer weiß, was er verdient, was er ausgibt und wo er steht, trifft bessere Entscheidungen – bei der Kartenwahl genauso wie beim Berufseinstieg, der Wohnungssuche oder der Altersvorsorge. Tools wie der StudySmarter-Finanzrechner helfen dabei, schnell einen Überblick über den eigenen Finanz-Score zu bekommen und den nächsten Schritt richtig zu planen.
Der Übergang von der betreuten Kinderkarte zur eigenständigen Kreditkarte ist mehr als ein administrativer Schritt – er ist ein Meilenstein in der persönlichen Entwicklung. Mit dem richtigen Wissen und den passenden Werkzeugen gelingt dieser Übergang reibungslos und legt den Grundstein für eine gesunde, selbstbestimmte Finanzbiografie.
Sicher, kontrolliert und lehrreich: So gelingt die Kreditkarte für Kinder
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Häufige Fragen
Nein, Kinder können in Deutschland keine eigene Kreditkarte im klassischen Sinne beantragen, da der Abschluss eines Kreditkartenvertrags die unbeschränkte Geschäftsfähigkeit voraussetzt. Als Minderjährige können sie nur mit Zustimmung der Eltern eine Karte erhalten, die auf den Namen des Kindes läuft, aber im Rahmen eines Elternvertrags oder als Prepaid-Variante ausgegeben wird.
Prepaid-Kreditkarten für Kinder sind in der Regel ab einem Alter von etwa 7 bis 12 Jahren erhältlich, je nach Anbieter und Ausgestaltung des Kontos. Diese Karten sind nicht mit einem Kreditrahmen ausgestattet, sondern werden vorab mit einem Guthaben aufgeladen, sodass keine Verschuldung möglich ist.
Wenn das Kind mit einer Prepaid-Kreditkarte mehr ausgeben möchte, als Guthaben vorhanden ist, wird die Transaktion in der Regel abgelehnt. Bei einer Karte mit elterlichem Kreditrahmen haften die Eltern für eventuelle Überziehungen, und es können Mahngebühren oder negative Kontostände entstehen, die das Kind nicht selbst begleichen kann.
Eine Kreditkarte für Kinder ist nur dann sinnvoll, wenn Sie Ihrem Kind frühzeitig den Umgang mit bargeldlosem Bezahlen beibringen möchten und eine strikte Ausgabenkontrolle wünschen. Für die grundlegende Finanzerziehung reicht in den meisten Fällen ein Taschengeldkonto mit einer Girokarte aus, da es weniger Kosten verursacht und die Übersicht über Einnahmen und Ausgaben erleichtert.
Bei einer Prepaid-Kreditkarte für Kinder erfolgt in der Regel keine Schufa-Einmeldung, da kein Kreditrahmen eingeräumt wird und keine Kreditprüfung stattfindet. Erst wenn das Kind volljährig wird und eine echte Kreditkarte mit Zahlungsziel beantragt, wird eine Bonitätsauskunft bei der Schufa eingeholt und gespeichert.
Sie können die Karte Ihres Kindes in der Regel sofort über die Banking-App des Anbieters, das Online-Portal oder die telefonische Sperrhotline sperren lassen. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, die Karte über den zentralen Sperrnotruf (116 116) zu sperren, der rund um die Uhr erreichbar ist und auch für fremde Karten gilt.
Die Kosten für eine Kreditkarte für Kinder setzen sich in der Regel aus einer jährlichen Kontoführungsgebühr und gegebenenfalls einer Kartengebühr zusammen, wobei viele Anbieter auch kostenlose Prepaid-Modelle anbieten. Zusätzlich können Gebühren für Bargeldabhebungen im Ausland, Fremdwährungseinsätze oder Ersatzkarten anfallen, die Sie vor Vertragsabschluss genau prüfen sollten.
Wenn Ihr Kind volljährig wird, kann es eine eigene Kreditkarte beantragen, sofern es über ein regelmäßiges Einkommen oder eine ausreichende Bonität verfügt. Als volljährige Person hat es zudem die Möglichkeit, ein Girokonto mit Kreditkarte zu eröffnen, wobei die Konditionen je nach Anbieter variieren und eine Schufa-Prüfung erfolgt.
Quellen & Stand 09.07.2026
- Bundesfinanzministerium, Rahmen
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