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Tagesgeld und Abgeltungs­steuer: So versteuerst du Zinserträge richtig

Auf deine Tagesgeldzinsen fallen Abgeltungs­steuer, Solidaritäts­zuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer an. Mit einem Freistellungs­auftrag oder der Steuererklärung kannst du deinen Sparer-Pauschbetrag nutzen und Steuern sparen.

11 Kapitel · 12 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026

Das Wichtigste

  • Die Abgeltungssteuer auf Tagesgeldzinsen beträgt 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und eventuell Kirchensteuer.
  • Der Sparer-Pauschbetrag liegt bei 1000 EUR pro Person und Jahr, bei Ehepaaren bei 2000 EUR.
  • Deutsche Banken führen die Steuer automatisch ab, ausländische Banken zahlen die Zinsen in der Regel ohne Abzug aus.
  • Kapitalerträge aus dem Ausland gibst du in der Anlage KAP deiner Steuererklärung an.

01 · Grundlagen

Welche Steuern fallen auf Tagesgeldzinsen an?

Für Zinserträge aus Tagesgeld gelten die Regeln der Abgeltungssteuer. Der Anlagebetrag selbst bleibt steuerfrei, besteuert werden nur die Erträge.

Für dein Tagesgeldkonto werden ausschließlich die Zinserträge besteuert. Der ursprüngliche Anlagebetrag bleibt unberührt und wird nicht in die Steuerberechnung einbezogen. Das gilt unabhängig davon, ob du 5.000 Euro oder 50.000 Euro angelegt hast.

Die Abgeltungssteuer beträgt 25 Prozent auf deine Zinserträge. Hinzu kommen der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent auf die Abgeltungssteuer und gegebenenfalls Kirchensteuer. Deutsche Banken führen diese Steuern automatisch an das Finanzamt ab, sobald deine Erträge den Sparer-Pauschbetrag übersteigen.

Bei ausländischen Banken gilt in der Regel die Kapitalertragsteuer. Diese liegt ebenfalls bei 25 Prozent, wird aber nicht automatisch einbehalten. Du musst die Erträge dann selbst in der Steuererklärung angeben.

Kurz erklärt

Abgeltungs­steuer auf Tagesgeld

Die Abgeltungssteuer ist eine Quellensteuer auf Kapitalerträge. Sie beträgt 25 Prozent auf deine Zinserträge. Hinzu kommen der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent auf die Abgeltungssteuer und gegebenenfalls Kirchensteuer.

Die Steuer wird bei deutschen Banken automatisch einbehalten, sobald deine Erträge den Sparer-Pauschbetrag übersteigen.

02 · Vergleich

So hoch ist die Steuerlast mit und ohne Kirchensteuer

Die Gesamtbelastung hängt von deiner Kirchenmitgliedschaft ab. Der Solidaritätszuschlag fällt immer an, die Kirchensteuer nur für Mitglieder einer Kirche.

Ohne Kirchensteuer liegt deine Gesamtbelastung auf Tagesgeldzinsen bei 26,38 Prozent. Dieser Wert setzt sich aus 25 Prozent Abgeltungssteuer und 1,38 Prozent Solidaritätszuschlag zusammen. Der Solidaritätszuschlag wird auf die Steuersumme berechnet, nicht auf die Zinserträge.

Bist du Mitglied einer Kirche, erhöht sich die Belastung. In Bayern und Baden-Württemberg beträgt der Kirchensteuersatz 8 Prozent, in allen anderen Bundesländern 9 Prozent. Die Kirchensteuer mindert rechnerisch die Abgeltungssteuer, sodass die Gesamtbelastung bei 27,82 Prozent beziehungsweise 27,99 Prozent liegt.

Ein Beispiel: Bei 200 Euro Zinserträgen ohne Kirchensteuer zahlst du 50 Euro Abgeltungssteuer plus 2,75 Euro Solidaritätszuschlag. Als Kirchenmitglied in Nordrhein-Westfalen kommen rund 4,40 Euro Kirchensteuer hinzu, die Gesamtbelastung beträgt dann etwa 55,98 Euro.

Steuerbelastung auf Tagesgeldzinsen im Vergleich
Ohne KirchensteuerMit Kirchensteuer 8 %Mit Kirchensteuer 9 %
Abgeltungs­steuer25 %24,51 %24,45 %
Solidaritäts­zuschlag1,38 %1,35 %1,34 %
Kirchensteuer0 %1,96 %2,20 %
Gesamtbelastung26,38 %27,82 %27,99 %

03 · Was gilt

Sparer-Pauschbetrag: So bleiben Zinsen steuerfrei

Der Sparer-Pauschbetrag schützt einen Teil deiner Kapitalerträge vor dem Steuerabzug. Für das Jahr 2026 liegt er bei 1000 EUR pro Person.

Für das Jahr 2026 gilt ein Sparer-Pauschbetrag von 1000 Euro pro Person. Bei gemeinsam veranlagten Ehepaaren verdoppelt sich der Betrag auf 2000 Euro. Erst wenn deine Kapitalerträge diesen Freibetrag übersteigen, werden Steuern fällig.

Zum Sparer-Pauschbetrag zählen alle Kapitalerträge, nicht nur Tagesgeldzinsen. Dazu gehören auch Zinsen aus Festgeldkonten, Dividenden aus Aktien, Erträge aus ETFs und Fonds sowie Zinsen aus Sparbriefen. Der Anlagebetrag selbst, Kursgewinne aus Aktienverkäufen, Einkünfte aus Vermietung, Gehalt und Renten zählen nicht dazu.

Hast du Kapitalerträge aus mehreren Quellen, rechnet das Finanzamt alle Erträge zusammen. Liegst du insgesamt über 1000 Euro, wird der übersteigende Betrag versteuert. Die Aufteilung auf verschiedene Banken ändert nichts an dieser Gesamtbetrachtung.

Zählt mit

·Zinsen aus Tagesgeldkonten
·Zinsen aus Festgeldkonten
·Dividenden aus Aktien
·Erträge aus ETFs und Fonds
·Zinsen aus Sparbriefen

Zählt nicht mit

·Der Anlagebetrag selbst
·Kursgewinne aus Aktienverkäufen (separat geregelt)
·Einkünfte aus Vermietung
·Gehalt und Lohn
·Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung

04 · Schritt für Schritt

Freistellungs­auftrag einrichten: So verteilst du den Freibetrag

Mit einem Freistellungsauftrag weist du deine Bank an, Kapitalerträge bis zur festgelegten Höhe ohne Steuerabzug auszuzahlen. Du kannst den Betrag auf mehrere Banken aufteilen.

Du kannst den Freibetrag auf mehrere Institute aufteilen. Die Summe aller Freistellungsaufträge darf den Sparer-Pauschbetrag von 1000 Euro pro Person nicht überschreiten.

Den Freistellungsauftrag erteilst du direkt bei deiner Bank, meist online im Banking-Bereich oder per Formular. Die Bank prüft bei jeder Zinszahlung, ob und in welcher Höhe ein Freistellungsauftrag vorliegt. Bis zu diesem Betrag bleibt die Auszahlung steuerfrei.

  • Ermittle deinen gesamten Freibetrag für 2026: 1000 Euro pro Person oder 2000 Euro bei Zusammenveranlagung.
  • Verteile den Betrag auf deine Banken, zum Beispiel 600 Euro für das Tagesgeldkonto und 400 Euro für das Depot.
  • Reiche den Freistellungsauftrag bei jeder Bank ein und prüfe die Bestätigung.
  • Passe die Verteilung an, wenn sich deine Zinserträge im Laufe des Jahres ändern.
01

Gesamten Freibetrag ermitteln

Für 2026 gilt ein Sparer-Pauschbetrag von 1000 EUR pro Person. Bei gemeinsam veranlagten Ehepaaren sind es 2000 EUR.

02

Betrag auf Banken verteilen

Du kannst den Freibetrag auf mehrere Institute aufteilen. Die Summe aller Freistellungsaufträge darf den Sparer-Pauschbetrag nicht überschreiten.

03

Auftrag bei der Bank einreichen

Den Freistellungsauftrag erteilst du direkt bei deiner Bank, meist online im Banking-Bereich oder per Formular.

04

Steuerabzug wird vermieden

Die Bank zahlt Zinsen bis zur freigestellten Höhe ohne Abzug von Abgeltungssteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer aus.

05 · Was gilt

Tagesgeld in der Steuererklärung: Wann du die Anlage KAP brauchst

Nicht immer führt die Bank die Steuer automatisch ab. In bestimmten Fällen musst du deine Zinserträge selbst in der Steuererklärung angeben.

Du musst Zinsen von deinem Tagesgeldkonto in der Anlage KAP angeben, wenn noch keine Steuern abgezogen wurden und kein Freistellungsauftrag der Grund dafür ist. Das betrifft vor allem Konten bei ausländischen Banken, die keine deutsche Abgeltungssteuer einbehalten.

Eine Steuererklärung ist auch nötig, wenn du versehentlich zu hohe Freistellungsaufträge bei mehreren Banken genutzt hast. In diesem Fall musst du die Konten zwingend angeben, damit das Finanzamt die fehlenden Steuern nachfordern kann. Das passiert etwa, wenn du bei zwei Banken jeweils 600 Euro freigestellt hast und tatsächlich so viele Zinsen angefallen sind.

Keine Anlage KAP ist nötig, wenn deine Zinserträge unterhalb des Sparer-Pauschbetrags liegen und ein korrekter Freistellungsauftrag bestand. Auch wenn die Bank bereits Steuern abgeführt hat, musst du die Erträge nicht erneut erklären, es sei denn, du beantragst eine Günstigerprüfung.

Anlage KAP nötig

·Zinsen von ausländischen Banken ohne deutschen Steuerabzug
·Zinserträge, die den Freistellungsauftrag übersteigen und nicht versteuert wurden
·Versehentlich zu hohe Freistellungsaufträge bei mehreren Banken
·Antrag auf Günstigerprüfung bei niedrigem persönlichem Steuersatz

Keine Anlage KAP nötig

·Zinsen von deutschen Banken mit korrektem Freistellungsauftrag
·Zinserträge, von denen die Bank bereits Steuern abgeführt hat
·Zinserträge unterhalb des Sparer-Pauschbetrags bei einer Bank
·Kapitalerträge, die ausschließlich dem Steuerabzug unterlagen

06 · Im Vertrag

Tagesgeld bei ausländischen Banken: Das gilt steuerlich

Ausländische Banken führen in der Regel keine deutsche Abgeltungssteuer ab. Du bist selbst dafür verantwortlich, die Erträge zu versteuern.

Ein Freistellungsauftrag ist bei ausländischen Banken meist nicht möglich, da die Institute die deutschen Steuergesetze nicht berücksichtigen müssen.

Die Erträge gibst du in der Anlage KAP deiner Steuererklärung an. Das Finanzamt berechnet daraus die Kapitalertragsteuer von 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Die Steuer wird erst nach Abgabe der Steuererklärung fällig.

Einige Länder erheben eine eigene Quellensteuer auf Zinsen. Diese wird oft von den ausländischen Finanzinstituten einbehalten und kann unter bestimmten Voraussetzungen auf die deutsche Steuer angerechnet werden. Die genauen Regelungen hängen vom jeweiligen Land ab.

Steuerliche Pflichten bei Auslandskonten

Kein automatischer SteuerabzugAbgeltungssteuerAusländische Banken behalten keine deutsche Kapitalertragsteuer ein. Die Zinsen werden brutto ausgezahlt.
Anlage KAPSteuererklärungDie Erträge gibst du in der Anlage KAP deiner Steuererklärung an. Das Finanzamt berechnet daraus die Steuer.
Quellensteuer im AuslandAnrechnungEinige Länder erheben eine eigene Quellensteuer auf Zinsen. Diese kann unter bestimmten Voraussetzungen auf die deutsche Steuer angerechnet werden.
FreistellungsauftragNicht möglichBei ausländischen Banken kannst du in der Regel keinen Freistellungsauftrag einrichten. Der Sparer-Pauschbetrag wird erst über die Steuererklärung berücksichtigt.

07 · Kosten

Günstigerprüfung: Wann sich die Steuererklärung lohnt

Die Abgeltungssteuer von 25 Prozent ist nicht immer die günstigste Lösung. Liegt dein persönlicher Einkommensteuersatz darunter, kannst du eine Günstigerprüfung beantragen.

Das Finanzamt prüft dann, ob dein individueller Steuersatz unter 25 Prozent liegt, und erstattet die Differenz.

Die Günstigerprüfung lohnt sich vor allem für Studierende, Rentner mit niedrigem Einkommen oder Teilzeitkräfte. Der Eingangssteuersatz in Deutschland liegt bei 14 Prozent, der Spitzensteuersatz bei 42 Prozent. Liegt dein persönlicher Steuersatz unter 25 Prozent, bekommst du zu viel gezahlte Abgeltungssteuer zurück.

Für die Günstigerprüfung gibst du deine Kapitalerträge in der Anlage KAP an und beantragst die Prüfung. Das Finanzamt vergleicht dann die Abgeltungssteuer mit deinem persönlichen Steuersatz und setzt den günstigeren Wert an.

Kurz erklärt

Abgeltungs­steuer

Abgeltungssteuer versus persönlicher Steuersatz

25 %

08 · Fehler vermeiden

Häufige Fehler beim Umgang mit Tagesgeld und Steuern

Diese Fehler führen zu unnötigen Steuerzahlungen oder Nachforderungen vom Finanzamt. Prüfe deine Unterlagen regelmäßig.

Ein häufiger Fehler ist, dass Freistellungsaufträge bei mehreren Banken in der Summe 1000 Euro pro Person überschreiten. Das fällt dem Finanzamt auf, weil die Banken die Freistellungsaufträge elektronisch melden. Du musst dann eine Steuererklärung abgeben und die zu wenig gezahlten Steuern nachzahlen.

Ein weiterer Fehler ist, Zinserträge von ausländischen Banken nicht in der Steuererklärung anzugeben. Auch wenn die ausländische Bank keine Steuern einbehält, sind die Erträge in Deutschland steuerpflichtig. Das Finanzamt kann durch den automatischen Informationsaustausch von ausländischen Konten erfahren.

  • Freistellungsaufträge bei mehreren Banken summieren sich auf über 1000 Euro pro Person.
  • Zinserträge von ausländischen Banken werden nicht in der Steuererklärung angegeben.
  • Der Freistellungsauftrag wird nicht an geänderte Zinserträge angepasst.
  • Die Kirchensteuer wird bei der Berechnung der Steuerlast vergessen.
  • Die Günstigerprüfung wird trotz niedrigem Einkommen nicht beantragt.
  • Die Anlage KAP wird nicht ausgefüllt, obwohl kein Freistellungsauftrag bestand.

Typische Fehler vermeiden

·Freistellungsaufträge bei mehreren Banken summieren sich auf über 1000 EUR pro Person.
·Zinserträge von ausländischen Banken werden nicht in der Steuererklärung angegeben.
·Der Freistellungsauftrag wird nicht an geänderte Zinserträge angepasst.
·Die Kirchensteuer wird bei der Berechnung der Steuerlast vergessen.
·Die Günstigerprüfung wird trotz niedrigem Einkommen nicht beantragt.
·Die Anlage KAP wird nicht ausgefüllt, obwohl kein Freistellungsauftrag bestand.

09 · Schritt für Schritt

Steuerabzug bei deutschen Banken: So funktioniert er

Deutsche Kreditinstitute sind gesetzlich verpflichtet, die Abgeltungssteuer einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen. Das entlastet dich von der manuellen Berechnung.

Das entlastet dich von der manuellen Berechnung. Die Bank prüft bei jeder Zinszahlung, ob und in welcher Höhe ein Freistellungsauftrag vorliegt.

Übersteigen die Zinserträge den Freistellungsauftrag, behält die Bank 25 Prozent Abgeltungssteuer ein. Hinzu kommen 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag auf die Abgeltungssteuer und gegebenenfalls Kirchensteuer. Die einbehaltenen Steuern leitet die Bank direkt an das Finanzamt weiter.

Die Zinserträge werden meist quartalsweise oder jährlich gutgeschrieben. Die Bank stellt dir eine Erträgnisaufstellung aus, in der die erhaltenen Zinserträge und die abgeführten Steuern aufgeführt sind. Diese Unterlage brauchst du für die Steuererklärung.

01

Zinserträge werden gutgeschrieben

Deine Bank schreibt dir die Zinsen für dein Tagesgeldkonto gut, meist quartalsweise oder jährlich.

02

Freistellungsauftrag wird geprüft

Die Bank prüft, ob und in welcher Höhe ein Freistellungsauftrag vorliegt. Bis zu diesem Betrag bleibt die Auszahlung steuerfrei.

03

Steuer wird einbehalten

Übersteigen die Zinsen den Freistellungsauftrag, behält die Bank 25 Prozent Abgeltungssteuer, 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer ein.

04

Abführung an das Finanzamt

Die einbehaltenen Steuern leitet die Bank direkt an das Finanzamt weiter. Du erhältst eine Steuerbescheinigung für deine Unterlagen.

10 · Im Vertrag

Kirchensteuer auf Tagesgeldzinsen: Das musst du wissen

Die Kirchensteuer fällt nur an, wenn du Mitglied einer kirchensteuererhebenden Religionsgemeinschaft bist. Der Satz variiert je nach Bundesland.

In Bayern und Baden-Württemberg beträgt der Kirchensteuersatz 8 Prozent, in allen anderen Bundesländern 9 Prozent der Abgeltungssteuer.

Die Kirchensteuer mindert rechnerisch die Abgeltungssteuer. Die Gesamtbelastung liegt bei 27,82 Prozent in Bayern und Baden-Württemberg beziehungsweise 27,99 Prozent in den übrigen Bundesländern. Deutsche Banken fragen beim Bundeszentralamt für Steuern deine Kirchensteuermerkmale ab und behalten die Kirchensteuer automatisch ein.

Nach einem Kirchenaustritt entfällt die Kirchensteuer auf Kapitalerträge. Der Austritt wird dem Finanzamt gemeldet, und die Banken erhalten die aktualisierten Merkmale. Bis zur Aktualisierung kann es einige Wochen dauern, in denen weiterhin Kirchensteuer einbehalten wird.

Kirchensteuer auf Kapitalerträge

KirchensteuersatzBundeslandIn Bayern und Baden-Württemberg beträgt der Kirchensteuersatz 8 Prozent, in allen anderen Bundesländern 9 Prozent der Abgeltungssteuer.
BerechnungSteuertechnikDie Kirchensteuer mindert rechnerisch die Abgeltungssteuer. Die Gesamtbelastung liegt bei 27,82 Prozent beziehungsweise 27,99 Prozent.
Automatischer EinzugBankDeutsche Banken fragen beim Bundeszentralamt für Steuern deine Kirchensteuermerkmale ab und behalten die Kirchensteuer automatisch ein.
KirchenaustrittWirkungNach einem Kirchenaustritt entfällt die Kirchensteuer auf Kapitalerträge ab dem Folgemonat. Die Bank erhält die Information automatisch.

11 · Grundlagen

Solidaritäts­zuschlag auf Tagesgeldzinsen

Der Solidaritätszuschlag ist ein Zuschlag auf die Abgeltungssteuer. Er beträgt 5,5 Prozent der Steuersumme, nicht der Zinserträge.

Der Solidaritätszuschlag ist ein Zuschlag auf die Abgeltungssteuer. Er beträgt 5,5 Prozent auf die Steuersumme, nicht auf die Zinserträge. Bei 25 Prozent Abgeltungssteuer entspricht das 1,375 Prozent der Zinserträge, gerundet 1,38 Prozent.

Der Solidaritätszuschlag fällt unabhängig von der Höhe deiner Zinserträge an, sobald die Abgeltungssteuer erhoben wird. Auch wenn deine Zinserträge nur knapp über dem Sparer-Pauschbetrag liegen, wird der Zuschlag auf die fällige Abgeltungssteuer berechnet.

Bei Kirchenmitgliedern reduziert sich der Solidaritätszuschlag geringfügig, weil die Kirchensteuer die Abgeltungssteuer rechnerisch mindert. Die anteilige Belastung liegt dann bei 1,35 Prozent in Bayern und Baden-Württemberg beziehungsweise 1,34 Prozent in den übrigen Bundesländern.

Kurz erklärt

Solidaritäts­zuschlag auf Kapitalerträge

Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5 Prozent auf die Abgeltungssteuer. Bei 25 Prozent Abgeltungssteuer entspricht das 1,375 Prozent der Zinserträge, gerundet 1,38 Prozent.

Der Solidaritätszuschlag fällt unabhängig von der Höhe deiner Zinserträge an, sobald die Abgeltungssteuer erhoben wird.

Häufige Fragen

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FinanzredaktionAktualisiert am 07.10.2026