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Staatsanleihen und Freistellungs­auftrag: So sparst du Steuern auf Kapitalerträge

Zinsen aus Staatsanleihen zählen zu den Kapitalerträgen. Mit einem Freistellungs­auftrag nutzt du deinen Sparer-Pauschbetrag und verhinderst, dass die Bank automatisch Abgeltungs­teuer abführt.

10 Kapitel · 10 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026

Das Wichtigste

  • Der Sparer-Pauschbetrag liegt 2026 bei 1000 Euro pro Person und 2000 Euro bei Zusammenveranlagung.
  • Ohne Freistellungsauftrag führt deine Bank 25 Prozent Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer ab.
  • Du kannst den Freistellungsauftrag bei mehreren Banken aufteilen, darfst die Gesamtsumme aber nicht überschreiten.
  • Kursgewinne aus Staatsanleihen zählen ebenfalls zu den Kapitalerträgen und können über den Freistellungsauftrag berücksichtigt werden.

01 · Grundlagen

Was ist der Sparer-Pauschbetrag?

Der Sparer-Pauschbetrag ist der steuerfreie Grundfreibetrag für deine Kapitalerträge. Er deckt pauschal deine Werbungskosten ab, zum Beispiel Depotgebühren oder Beratungskosten.

Der Sparer-Pauschbetrag deckt pauschal alle Werbungskosten ab, die im Zusammenhang mit deinen Kapitalerträgen entstehen. Dazu zählen zum Beispiel Depotgebühren, Finanzierungskosten oder Beratungshonorare. Einen Einzelnachweis deiner tatsächlichen Kosten akzeptiert das Finanzamt nicht.

Für das Jahr 2026 gilt ein Freibetrag von 1000 Euro pro Person. Bei zusammenveranlagten Ehepaaren oder eingetragenen Lebenspartnerschaften verdoppelt sich der Betrag auf 2000 Euro. Liegen deine Kapitalerträge unter dieser Grenze, zahlst du keine Steuer darauf.

Beispiel: Du hast Zinsen aus Staatsanleihen in Höhe von 800 Euro und Dividenden von 150 Euro. Zusammen bleibst du unter 1000 Euro, also fällt keine Abgeltungsteuer an. Erst wenn deine Erträge den Pauschbetrag übersteigen, wird der darüberliegende Teil versteuert.

Kurz erklärt

Sparer-Pauschbetrag

Ein gesetzlich festgelegter Freibetrag, bis zu dem Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden und Kursgewinne steuerfrei bleiben. Tatsächliche Werbungskosten kannst du nicht zusätzlich abziehen.

1000 Euro pro Person und Jahr, 2000 Euro bei gemeinsamer Veranlagung

02 · Vergleich

Abgeltungs­teuer und Kapitalertragsteuer: Das wird fällig

Auf Kapitalerträge oberhalb des Sparer-Pauschbetrags erhebt der Staat eine pauschale Steuer. Die Begriffe Abgeltungsteuer und Kapitalertragsteuer bezeichnen dabei dieselbe Steuer aus unterschiedlicher Perspektive.

Deine Bank führt die Abgeltungsteuer automatisch an das Finanzamt ab, sobald deine Kapitalerträge den Sparer-Pauschbetrag übersteigen. In deiner Steuererklärung taucht derselbe Betrag als Kapitalertragsteuer auf.

Der Steuersatz beträgt 25 Prozent auf deine Kapitalerträge. Hinzu kommt der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent auf die Abgeltungsteuer. Bist du kirchensteuerpflichtig, wird auch Kirchensteuer einbehalten.

Für dich bedeutet das: Ohne Freistellungsauftrag behält die Bank ab dem ersten Euro Zinsen Steuern ein. Mit Freistellungsauftrag bleibt der Betrag bis 1000 Euro unangetastet, erst darüber greift der Steuerabzug.

Abgeltungsteuer und Kapitalertragsteuer im Vergleich
Abgeltungs­teuerKapitalertragsteuer
Wer führt sie ab?Deine Bank oder dein Broker führt sie automatisch an das Finanzamt ab.Deine Bank oder dein Broker führt sie automatisch an das Finanzamt ab.
Steuersatz25 Prozent auf deine Kapitalerträge.25 Prozent auf deine Kapitalerträge.
ZuschlägeSolidaritätszuschlag von 5,5 Prozent auf die Steuer, gegebenenfalls Kirchensteuer.Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent auf die Steuer, gegebenenfalls Kirchensteuer.

03 · Schritt für Schritt

So funktioniert der Freistellungs­auftrag bei Staatsanleihen

Mit einem Freistellungsauftrag weist du deine Bank an, Kapitalerträge bis zur eingetragenen Höhe ohne Steuerabzug auszuzahlen. Das gilt auch für Zinsen aus Staatsanleihen.

Das gilt für Zinsen aus Staatsanleihen genauso wie für Dividenden oder Kursgewinne. Du kannst den Auftrag jederzeit anpassen oder widerrufen.

Schätze zuerst deine jährlichen Kapitalerträge aus allen Quellen ab. Dann legst du fest, welchen Teil des Sparer-Pauschbetrags du bei welcher Bank freistellen willst. Die Summe aller Freistellungsaufträge darf 1000 Euro pro Person nicht überschreiten.

  • Reiche den Freistellungsauftrag im Onlinebanking, per Formular oder in der Filiale ein.
  • Du brauchst deine Steueridentifikationsnummer und den gewünschten Freistellungsbetrag.
  • Die Bank berücksichtigt den Auftrag beim nächsten Zinstermin und zahlt bis zur freigestellten Summe ohne Abzug aus.
  • Prüfe einmal im Jahr, ob deine Aufteilung noch zu deinen tatsächlichen Erträgen passt.
01

Höhe festlegen

Schätze deine jährlichen Kapitalerträge aus Staatsanleihen, Tagesgeld, Dividenden und Fonds. Lege fest, welchen Teil des Sparer-Pauschbetrags du bei welcher Bank freistellen willst.

02

Auftrag erteilen

Reiche den Freistellungsauftrag bei deiner Bank ein. Das geht im Onlinebanking, per Formular oder in der Filiale. Du brauchst deine Steueridentifikationsnummer.

03

Steuerabzug wird angepasst

Die Bank berücksichtigt den Freistellungsauftrag beim nächsten Zinstermin. Kapitalerträge bis zur freigestellten Summe werden ohne Abgeltungsteuer gutgeschrieben.

04

Jährlich prüfen

Ein Freistellungsauftrag gilt für das laufende Kalenderjahr. Du kannst ihn jederzeit anpassen oder automatisch verlängern lassen.

04 · Was gilt

Welche Erträge aus Staatsanleihen zählen zum Freistellungs­auftrag?

Nicht nur laufende Zinsen, sondern auch Kursgewinne beim Verkauf von Staatsanleihen gehören zu den Kapitalerträgen. Der Freistellungsauftrag deckt beide Ertragsarten ab.

Zum Freistellungsauftrag zählen alle laufenden Zinszahlungen aus Staatsanleihen. Auch Kursgewinne, die beim Verkauf einer Anleihe entstehen, gehören zu den Kapitalerträgen und werden vom Freistellungsauftrag erfasst. Stückzinsen beim Kauf oder Verkauf zählen ebenfalls dazu.

Nicht zum Freistellungsauftrag zählt die Rückzahlung des Nennwerts bei Fälligkeit einer Anleihe. Auch Depotgebühren oder andere Kosten kannst du nicht über den Freistellungsauftrag abdecken. Verluste aus dem Verkauf von Staatsanleihen werden separat über die Verlustverrechnung behandelt.

Erträge aus Anleihenfonds, die in Staatsanleihen investieren, zählen ebenfalls zu den Kapitalerträgen. Hier greift der Freistellungsauftrag genauso wie bei direkt gehaltenen Anleihen.

Zählt zum Freistellungsauftrag

·Laufende Zinszahlungen aus Staatsanleihen
·Kursgewinne beim Verkauf von Staatsanleihen
·Stückzinsen beim Kauf oder Verkauf
·Erträge aus Anleihenfonds mit Staatsanleihen

Zählt nicht dazu

·Rückzahlung des Nennwerts bei Fälligkeit
·Gebühren für das Wertpapierdepot
·Verluste aus dem Verkauf von Staatsanleihen

05 · Checkliste

Onlinebanking: Freistellungs­auftrag digital einrichten

Die meisten Banken und Broker bieten den Freistellungsauftrag direkt im Onlinebanking an. Du füllst ein Formular aus und bestätigst den Auftrag mit einer TAN.

Der Vorgang dauert in der Regel nur wenige Minuten.

Für den digitalen Freistellungsauftrag brauchst du folgende Angaben und Unterlagen:

  • Zugang zum Onlinebanking oder zur Banking-App deiner Bank
  • Deine Steueridentifikationsnummer
  • Den gewünschten Freistellungsbetrag
  • Bei gemeinsamer Veranlagung die Daten und Steuer-ID der zweiten Person
  • Eine TAN zur Bestätigung des Auftrags

Plane einige Arbeitstage vor dem Jahresende als Puffer ein. So bleibt genug Zeit für die Bearbeitung, falls du den Auftrag noch für das laufende Kalenderjahr nutzen willst.

Das brauchst du für den digitalen Freistellungsauftrag

01

Zugang zum Onlinebanking oder zur Banking-App deiner Bank

02

Deine Steueridentifikationsnummer

03

Den gewünschten Freistellungsbetrag

04

Bei gemeinsamer Veranlagung die Daten und Steuer-ID der zweiten Person

05

Eine TAN zur Bestätigung des Auftrags

06 · Hintergrund

Vorabpauschale bei Anleihenfonds und der Freistellungs­auftrag

Bei Investmentfonds mit Staatsanleihen wird jährlich eine Vorabpauschale als fiktiver Ertrag versteuert. Auch diese Steuer kannst du über den Freistellungsauftrag vermeiden, solange dein Pauschbetrag nicht ausgeschöpft ist.

Diese Pauschale wird Anfang des Jahres für das Vorjahr berechnet und von deiner Bank automatisch dem Steuerabzug unterworfen. Hast du einen ausreichend hohen Freistellungsauftrag hinterlegt, wird die Vorabpauschale mit deinem Sparer-Pauschbetrag verrechnet.

Beim späteren Verkauf des Fonds wird die bereits versteuerte Vorabpauschale auf den Kursgewinn angerechnet. So vermeidest du eine doppelte Besteuerung derselben Erträge. Ohne Freistellungsauftrag führt die Bank die Abgeltungsteuer auf die Vorabpauschale direkt ab.

Für dich heißt das: Auch wenn du keine Ausschüttungen erhältst, kann ein Freistellungsauftrag bei thesaurierenden Anleihenfonds sinnvoll sein. Er verhindert, dass die Vorabpauschale deinen Freibetrag ungenutzt lässt und du die Steuer erst über die Steuererklärung zurückholst.

Die Vorabpauschale ist ein vorweggenommener steuerpflichtiger Ertrag bei thesaurierenden Fonds. Sie wird Anfang des Jahres für das Vorjahr berechnet und von deiner Bank automatisch versteuert.

Hast du bei der Bank einen ausreichend hohen Freistellungsauftrag hinterlegt, wird die Vorabpauschale mit dem Sparer-Pauschbetrag verrechnet. Es fällt dann keine Abgeltungsteuer an.

Beim späteren Verkauf des Fonds wird die bereits versteuerte Vorabpauschale auf den Kursgewinn angerechnet. So vermeidest du eine doppelte Besteuerung.

07 · Im Vertrag

Teilfreistellung bei Aktienfonds und Anleihenfonds

Für Erträge aus bestimmten Investmentfonds gilt eine Teilfreistellung. Sie reduziert die Steuerlast, hat aber keinen Einfluss auf die Höhe deines Freistellungsauftrags.

Die Teilfreistellung reduziert die Steuerlast für Erträge aus bestimmten Investmentfonds. Sie hat jedoch keinen Einfluss auf die Höhe deines Freistellungsauftrags. Der Sparer-Pauschbetrag bleibt unverändert bei 1000 Euro pro Person.

Für Aktienfonds mit mindestens 51 Prozent Aktienanteil gilt eine Teilfreistellung von 30 Prozent. Das bedeutet: 30 Prozent der Erträge bleiben steuerfrei, nur 70 Prozent werden mit Abgeltungsteuer belastet. Bei Mischfonds mit mindestens 25 Prozent Aktienanteil liegt die Teilfreistellung bei 15 Prozent.

Für reine Anleihenfonds mit Staatsanleihen gilt keine Teilfreistellung. Die Erträge werden vollständig als Kapitalerträge versteuert. Dein Freistellungsauftrag wird also bei Anleihenfonds auf den vollen Ertrag angewendet.

08 · Schritt für Schritt

Verlustverrechnung bei Staatsanleihen

Verluste aus dem Verkauf von Staatsanleihen kannst du mit Gewinnen aus anderen Kapitalanlagen verrechnen. Das passiert automatisch bei deiner Bank, bevor der Freistellungsauftrag berücksichtigt wird.

Verluste aus dem Verkauf von Staatsanleihen verrechnet deine Bank automatisch mit Gewinnen aus anderen Wertpapiergeschäften im selben Kalenderjahr. Diese Verrechnung findet statt, bevor der Freistellungsauftrag berücksichtigt wird. So bleibt dein Sparer-Pauschbetrag für unverrechnete Gewinne erhalten.

Übersteigen deine Verluste die Gewinne, wandert der Rest in einen Verlusttopf. Diesen kannst du mit künftigen Kapitalerträgen verrechnen, auch in späteren Jahren. Die Bank führt den Verlusttopf automatisch und berücksichtigt ihn bei künftigen Steuerabzügen.

Beispiel: Du verkaufst eine Staatsanleihe mit 300 Euro Verlust und eine Aktie mit 500 Euro Gewinn. Die Bank verrechnet beides, sodass nur 200 Euro als steuerpflichtiger Gewinn übrig bleiben. Erst darauf wird dein Freistellungsauftrag angewendet.

01

Verluste und Gewinne im selben Jahr

Deine Bank verrechnet Verluste aus Staatsanleihen zunächst mit Gewinnen aus anderen Wertpapiergeschäften im selben Kalenderjahr.

02

Verlusttopf bilden

Übersteigen die Verluste die Gewinne, wandert der Rest in einen Verlusttopf. Diesen kannst du mit künftigen Kapitalerträgen verrechnen.

03

Freistellungsauftrag danach anwenden

Erst nach der Verlustverrechnung wird der Sparer-Pauschbetrag über den Freistellungsauftrag angewendet. So bleibt dein Freibetrag für unverrechnete Gewinne erhalten.

09 · Was gilt

Nichtveranlagungs­bescheinigung als Alternative

Wenn dein gesamtes Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt, kannst du dir vom Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung ausstellen lassen. Sie ersetzt den Freistellungsauftrag.

Sie gilt in der Regel für drei Jahre und verhindert jeden Steuerabzug auf Kapitalerträge, auch oberhalb des Sparer-Pauschbetrags. Das ist besonders für Studierende, Rentnerinnen und Minijobbende interessant.

Die Nichtveranlagungsbescheinigung reichst du direkt bei deiner Bank ein. Sie ersetzt den Freistellungsauftrag vollständig, denn die Bank führt dann keine Abgeltungsteuer mehr ab. Hast du Konten bei mehreren Instituten, muss jedes Institut eine Ausfertigung erhalten.

Der Freistellungsauftrag bleibt dagegen auf den Sparer-Pauschbetrag von 1000 Euro pro Person begrenzt. Er gilt für ein Kalenderjahr und kann automatisch verlängert werden. Die Nichtveranlagungsbescheinigung ist die weitergehende Lösung, wenn dein Gesamteinkommen dauerhaft niedrig ist.

Nichtveranlagungsbescheinigung

·Gilt für drei Jahre und wird vom Finanzamt ausgestellt
·Verhindert jeden Steuerabzug, auch oberhalb des Sparer-Pauschbetrags
·Sinnvoll bei sehr geringem Gesamteinkommen, zum Beispiel als Studentin oder Rentnerin

Freistellungsauftrag

·Wird direkt bei der Bank eingereicht
·Begrenzt auf den Sparer-Pauschbetrag von 1000 Euro pro Person
·Gilt für ein Kalenderjahr und kann automatisch verlängert werden

10 · Fehler vermeiden

Typische Fehler beim Freistellungs­auftrag für Staatsanleihen

Ein zu hoch angesetzter Freistellungsauftrag oder vergessene Anpassungen führen zu Nachzahlungen in der Steuererklärung. Diese Fehler lassen sich vermeiden.

Ein häufiger Fehler ist, den Sparer-Pauschbetrag in Summe über alle Banken zu überschreiten. Das Finanzamt gleicht die Freistellungsaufträge über deine Steueridentifikationsnummer ab. Liegt die Summe über 1000 Euro, fordert es die zu viel freigestellte Steuer nach.

Weitere typische Fehler lassen sich mit etwas Aufmerksamkeit vermeiden:

  • Du vergisst, den Freistellungsauftrag nach einem Bankwechsel anzupassen.
  • Du berücksichtigst Kursgewinne aus Staatsanleihen nicht bei der Höhe des Freistellungsauftrags.
  • Du erteilst keinen Freistellungsauftrag und holst dir die Steuer erst über die Steuererklärung zurück.
  • Du lässt die Vorabpauschale bei Anleihenfonds außer Acht und der Freibetrag wird ungeplant belastet.

Prüfe einmal im Jahr, ob deine Freistellungsaufträge noch zu deinen tatsächlichen Erträgen passen. So vermeidest du Nachzahlungen und nutzt deinen Sparer-Pauschbetrag vollständig aus.

Diese Fehler solltest du vermeiden

·Du überschreitest den Sparer-Pauschbetrag von 1000 Euro in Summe über alle Banken.
·Du vergisst, den Freistellungsauftrag nach einem Bankwechsel anzupassen.
·Du berücksichtigst Kursgewinne aus Staatsanleihen nicht bei der Höhe des Freistellungsauftrags.
·Du erteilst keinen Freistellungsauftrag und holst dir die Steuer erst über die Steuererklärung zurück.
·Du lässt die Vorabpauschale bei Anleihenfonds außer Acht und der Freibetrag wird ungeplant belastet.

Häufige Fragen

Fragen zu Staatsanleihen und Freistellungs­auftrag

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FinanzredaktionAktualisiert am 07.10.2026