Ratgeber · Versicherung
Pferdehaftpflicht Ausschlüsse: Diese Schäden zahlt deine Versicherung nicht
Die Pferdehaftpflicht schützt dich vor den finanziellen Folgen, wenn dein Pferd einen Schaden anrichtet. Doch nicht jeder Vorfall ist automatisch versichert, denn die Versicherungsbedingungen enthalten klare Ausschlüsse.
11 Kapitel · 11 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026
Das Wichtigste
- Vorsätzlich herbeigeführte Schäden sind in jeder Pferdehaftpflicht ausgeschlossen.
- Schäden an gemieteten oder geliehenen Sachen wie Stallungen oder Pferdeanhängern benötigen oft einen speziellen Einschluss.
- Schäden an Angehörigen, die mit dir in häuslicher Gemeinschaft leben, sind nicht abgedeckt.
- Für gewerblich genutzte Pferde wie Schulpferde brauchst du eine separate Versicherung.
01 · Grundlagen
Was sind Ausschlüsse in der Pferdehaftpflicht?
Ausschlüsse in der Pferdehaftpflicht definieren die Grenzen deines Versicherungsschutzes. Sie legen fest, in welchen Situationen der Versicherer nicht zahlt, selbst wenn dein Pferd einen Schaden verursacht hat.
Die Pferdehaftpflicht Ausschlüsse stehen in den allgemeinen Versicherungsbedingungen und sind bei vielen Anbietern ähnlich formuliert. Sie befreien den Versicherer von der Leistungspflicht, wenn ein Schaden in einen der festgelegten Bereiche fällt. Individuelle Klauseln können diese Liste ergänzen oder einzelne Punkte wieder einschließen.
Für dich bedeutet das: Ein Schaden, den dein Pferd verursacht, ist nicht automatisch versichert. Du solltest die Ausschlüsse deines Vertrags kennen, bevor du dich auf den Schutz verlässt.
Die Ausschlüsse regeln die Einschränkungen im Versicherungsverhältnis. Sie sind nicht als Schikane gedacht, sondern grenzen kalkulierbare Risiken von unkalkulierbaren oder vermeidbaren ab.
Kurz erklärt
Pferdehaftpflicht Ausschlüsse
Festgelegte Einschränkungen im Versicherungsverhältnis, die bestimmte Schadensfälle von der Leistungspflicht des Versicherers befreien.
Die Ausschlüsse stehen in den allgemeinen Versicherungsbedingungen und sind bei vielen Anbietern ähnlich formuliert, können aber durch individuelle Klauseln ergänzt werden.
02 · Was gilt
Welche Schäden sind generell ausgeschlossen?
Einige Ausschlüsse gelten bei nahezu jeder Pferdehaftpflicht. Du solltest diese kennen, um im Schadensfall keine böse Überraschung zu erleben.
Dazu gehören Schäden, die du vorsätzlich herbeigeführt hast, sowie Schäden an gemieteten oder geliehenen Sachen ohne entsprechenden Einschluss.
Nicht versichert sind außerdem Schäden an Angehörigen, die mit dir in häuslicher Gemeinschaft leben. Wenn deine eigenen Kinder mit dem Pferd reiten und sich verletzen, greift die Pferdehaftpflicht nicht. Hier hilft nur eine separate Reiterunfallversicherung.
Der Versicherer ist auch dann von der Leistung frei, wenn du gefährliche Umstände trotz Aufforderung nicht beseitigt hast. Wer bekannte Risiken ignoriert, verliert seinen Schutz.
Versichert sind dagegen Schäden, die dein Pferd versehentlich bei fremden Personen verursacht, sowie Sachschäden an fremdem Eigentum. Auch die Abwehr unberechtigter Schadensersatzforderungen gehört zu den Leistungen.
Versicherung zahlt
Versicherung zahlt nicht
03 · Im Vertrag
Mietsachschäden: Die wichtigste Klausel
Schäden an gemieteten oder geliehenen Gegenständen sind ein häufiger Streitpunkt. Dein Pferd kann in der gemieteten Box oder im geliehenen Anhänger schnell einen Schaden anrichten.
Schäden an gemieteten oder geliehenen Sachen sind in den Grundbedingungen vieler Tarife ausgeschlossen. Das betrifft Stallungen, Pferdeboxen oder geliehene Pferdeanhänger. Dein Pferd kann in der gemieteten Box schnell eine Gummimatte durchscharren oder die Tränke abreißen.
Du kannst diesen Ausschluss oft durch einen speziellen Einschluss aufheben. Achte darauf, dass Schäden an gemieteten Immobilien, Pferdeanhängern und Reitutensilien wie Sattel oder Trense abgedeckt sind.
Beschädigst du beim Rangieren des Anhängers auf dem Turnierparkplatz ein anderes Fahrzeug, springt die Pferdehaftpflicht nicht ein. Sie übernimmt nur Kosten, die dein Pferd selbst verursacht. Für den Anhänger brauchst du eine Kfz-Versicherung.
Mietsachschäden als Ausschluss und Einschluss
04 · Was gilt
Personenschäden und die Tierhalterhaftung
Als Pferdehalter haftest du nach § 833 BGB für Schäden, die dein Tier verursacht, auch ohne eigenes Verschulden. Die Pferdehaftpflicht übernimmt Personenschäden, aber nicht in jedem Fall.
Verletzt dein Pferd eine fremde Person durch einen Tritt oder Biss, zahlt die Versicherung die medizinische Versorgung, Rehabilitation, Schmerzensgeld und Verdienstausfall des Geschädigten. Das ist der Kern der Tierhalterhaftpflicht.
Nicht abgedeckt sind Verletzungen deiner eigenen Kinder, wenn sie mit dir in häuslicher Gemeinschaft leben. Auch Verletzungen von dir selbst als Versicherungsnehmer sowie Verletzungen deines eigenen Pferdes fallen nicht unter den Schutz.
Für die Gesundheit deines Pferdes brauchst du eine separate Pferdekrankenversicherung, für dich selbst eine private Unfallversicherung.
Abgedeckt
Nicht abgedeckt
05 · Vergleich
Reitbeteiligung und Fremdreiter: Wer ist mitversichert?
Viele Pferdehalter teilen ihr Pferd mit einer Reitbeteiligung oder lassen Fremdreiter aufs Pferd. Die Frage, wer im Schadensfall versichert ist, ist daher zentral.
Reitbeteiligungen, Gastreiter oder Fremdreiter benötigen in der Regel keine eigene Pferdehaftpflichtversicherung. Nach § 833 BGB haftet der Halter für alle Schäden, die durch sein Tier verursacht werden, unabhängig davon, wer das Tier zum Zeitpunkt des Unfalls betreut.
In vielen Tarifen sind berechtigte Reiter und Reitbeteiligte als mitversicherte Personen eingeschlossen. Das gilt auch für gesetzliche Ansprüche dieser Personen gegen dich als Eigentümer.
Prüfe in deinem Vertrag, ob der mitversicherte Personenkreis Familienangehörige, Fremdreiter und die Reitbeteiligung einschließt. Nicht jeder Tarif deckt automatisch alle Gruppen ab.
| Reitbeteiligung | Fremdreiter/Gastreiter | |
|---|---|---|
| Eigene Pferdehaftpflicht nötig? | Nein, in der Regel nicht | Nein, in der Regel nicht |
| Haftung für Schäden | Halter haftet nach § 833 BGB | Halter haftet nach § 833 BGB |
| Mitversicherung im Halter-Tarif | Oft als berechtigte Person mitversichert | Oft als berechtigte Person mitversichert |
| Ansprüche gegen den Halter | Gesetzliche Ansprüche können eingeschlossen sein | Gesetzliche Ansprüche können eingeschlossen sein |
06 · Kosten
Versicherungssumme: Wie hoch sollte die Deckung sein?
Die Versicherungssumme ist der Maximalbetrag, den deine Versicherung im Schadensfall zahlt. Da du als Pferdehalter gesetzlich unbegrenzt haftest, ist eine ausreichend hohe Deckung wichtig.
Als Richtwerte gelten: mindestens 5 Millionen Euro für Personenschäden, mindestens 3 Millionen Euro für Sachschäden und mindestens 1 Million Euro für Vermögensschäden. Alle Forderungen, die diesen Betrag übersteigen, musst du selbst tragen.
Einige Tarife bieten pauschale Deckungssummen von 10, 20 oder sogar 50 Millionen Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden an. Eine höhere Deckungssumme kostet etwas mehr, kann im Ernstfall aber entscheidend sein.
Empfohlene Deckungssummen als Richtwerte
07 · Was gilt
Auslandsaufenthalte: Gilt dein Schutz auch im Urlaub?
Nimmst du dein Pferd mit ins Ausland oder reist du für ein Turnier an, stellt sich die Frage nach dem Versicherungsschutz. Viele Tarife bieten hierfür eine Regelung an.
Vorübergehende Aufenthalte innerhalb Europas sind oft zeitlich unbegrenzt mitversichert. Weltweite Aufenthalte sind häufig bis zu fünf Jahre abgedeckt, jeweils bis zur vereinbarten Deckungssumme.
Nicht mitversichert sind dauerhafte Verlegungen des Wohnsitzes ins Ausland ohne Absprache sowie Aufenthalte in Ländern mit bestehenden Sanktionen oder Kriegsgebieten. Kläre solche Fälle vor der Abreise mit deinem Versicherer.
Mitversichert
Nicht mitversichert
08 · Im Vertrag
Forderungsausfalldeckung: Wenn der Verursacher nicht zahlen kann
Die Forderungsausfalldeckung schützt dich, wenn dir ein Schadenersatzanspruch zusteht, der Verursacher aber nicht zahlen kann. Diese Klausel ist nicht in jedem Tarif enthalten.
Die Versicherung springt ein, wenn ein Dritter dir gegenüber schadenersatzpflichtig ist, aber zahlungsunfähig ist. Du erhältst die Leistung, die du sonst nicht bekommen würdest.
Voraussetzung ist ein rechtskräftiges Urteil oder ein vollstreckbarer Titel gegen den Schädiger, aus dem die Forderung nicht beigetrieben werden kann. Die Forderungsausfalldeckung ist oft ein optionaler Baustein, den du gezielt einschließen musst.
Forderungsausfalldeckung in der Pferdehaftpflicht
09 · Vergleich
Turnierteilnahme und gewerbliche Nutzung
Die Nutzung deines Pferdes beeinflusst den Versicherungsschutz. Während die private Turnierteilnahme oft abgedeckt ist, führt die gewerbliche Nutzung zu Ausschlüssen.
Die Teilnahme an Rennen und Turnieren sowie den Vorbereitungen und dem Training ist in vielen privaten Tarifen mitversichert. Das gilt für Hobbyreiter, die gelegentlich an Wettbewerben teilnehmen.
Gewerbliche Nutzung wie Schulpferde, gewerblicher Reitunterricht oder Pensionspferdehaltung ist in der privaten Pferdehaftpflicht ausgeschlossen. Dafür brauchst du eine separate Schulpferdehaftpflicht oder Gewerbeversicherung. Eine gelegentliche private Reitlehrertätigkeit kann in manchen Tarifen eingeschlossen sein.
| Private Turnierteilnahme | Gewerbliche Nutzung | |
|---|---|---|
| Versicherungsschutz | Mitversichert ist die Teilnahme an Rennen und Turnieren sowie den Vorbereitungen. | In der privaten Pferdehaftpflicht ausgeschlossen. |
| Beispiele | Teilnahme an Rennen und Turnieren als Hobby. | Schulpferde oder gewerblicher Reitunterricht. |
| Benötigte Absicherung | Private Pferdehaftpflicht. | Separate Schulpferdehaftpflichtversicherung. |
| Gelegentliche private Reitlehrertätigkeit | Kann in manchen Tarifen eingeschlossen sein. | Nicht relevant. |
10 · Im Vertrag
Weitere Ausschlüsse und Klauseln im Detail
Neben den generellen Ausschlüssen gibt es spezielle Klauseln, die je nach Anbieter variieren. Diese können deinen Schutz erweitern oder einschränken.
Schäden durch einen gewollten oder ungewollten Deckakt sind nicht immer abgedeckt. Achte darauf, dass dein Tarif Deckschäden einschließt. Schäden durch Fohlen deines Pferdes sind oft nur bis zu einem bestimmten Alter, zum Beispiel zwölf Monate, und unter bestimmten Bedingungen mitversichert.
Flurschäden an landwirtschaftlich oder gartenbaulich genutzten Flächen wie Feldern oder Wiesen sind nicht automatisch abgedeckt. Ein entsprechender Baustein ist nötig. Auch Klauseln zur Zaunhöhe, zum Reiten ohne Sattel oder mit gebissloser Zäumung sowie zum Führen eines Pferdes ohne Halfter können deinen Schutz beeinflussen.
Spezielle Klauseln und Ausschlüsse
11 · Fehler vermeiden
Typische Fehler bei der Wahl des Versicherungsschutzes
Viele Pferdehalter unterschätzen die Bedeutung der Ausschlüsse und wählen einen Tarif, der im Schadensfall nicht greift. Diese Fehler solltest du vermeiden.
Diese Fehler solltest du vermeiden.
Du verlässt dich auf die private Haftpflichtversicherung, die Schäden durch Pferde meist gar nicht oder nur eingeschränkt abdeckt. Du prüfst nicht, ob Mietsachschäden an Stall, Box oder Pferdeanhänger in deinem Tarif eingeschlossen sind.
Du ignorierst den Ausschluss für Angehörige und hast keine separate Reiterunfallversicherung für deine Kinder abgeschlossen. Du nutzt dein Pferd gewerblich, ohne eine Schulpferdehaftpflicht abgeschlossen zu haben. Du wählst eine zu niedrige Deckungssumme, die im Ernstfall nicht ausreicht, um hohe Schadenersatzforderungen zu begleichen.
Häufige Fehler im Umgang mit Pferdehaftpflicht Ausschlüssen
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