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FinanzbildungVorsorgeuntersuchung9 Min.

Vorsorgeuntersuchungen Dein Anspruch & junger Erwachsener

Welche Vorsorgeuntersuchungen übernimmt deine Krankenkasse als Student? Ansprüche, Fristen & Tipps – einfach erklärt von StudySmarter.

VorsorgeuntersuchungenRechnerWas Vorsorgeuntersuch…
Das Wichtigste in 30 Sekunden
  • Unterschied Vorsorge (Prävention bei Gesunden) vs. Früherkennungsuntersuchung (Erkennung stiller Erkrankungen) – beide Begriffe oft synonym verwendet
  • Gesetzliche Grundlage: SGB V verpflichtet gesetzliche Krankenkassen zur Übernahme bestimmter Leistungen
  • Studenten sind häufig erstmals selbst für ihre Gesundheitsvorsorge verantwortlich – Orientierungsbedarf hoch
  • Präventionsgedanke: Frühzeitige Erkennung spart langfristig Kosten und schützt Arbeitsfähigkeit

Vorsorgeuntersuchungen: Was dir gesetzlich zusteht – und wie du es nutzt

Unterschied Vorsorge (Prävention bei Gesunden) vs. Früherkennungsuntersuchung (Erkennung stiller Erkrankungen) – beide Begriffe oft synonym verwendet

Als gesetzlich Krankenversicherter hast du einen verbrieften Anspruch auf bestimmte Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen – völlig ohne Eigenanteil. Doch viele Menschen kennen ihre Ansprüche nicht oder verschieben Termine auf „später". Dieser Überblick zeigt, welche Leistungen dir zustehen, was du selbst zahlen musst und wie du deine Gesundheitsvorsorge in deinen Alltag integrierst.

Das Wichtigste auf einen Blick: Gesetzlich Versicherte – egal ob über die Familienversicherung oder eine eigene GKV-Mitgliedschaft – haben Anspruch auf gesetzlich geregelte Vorsorgeuntersuchungen ohne Zuzahlung. PKV-Versicherte sollten ihren Tarif genau prüfen. Wer seine Ansprüche kennt und aktiv einfordert, schützt seine Gesundheit und spart langfristig Geld.

AUF EINEN BLICK

  • Gesetzliche Grundlage: SGB V verpflichtet gesetzliche Krankenkassen zur Übernahme bestimmter Leistungen
  • Viele Menschen sind erstmals selbst für ihre Gesundheitsvorsorge verantwortlich – Orientierungsbedarf hoch
  • Präventionsgedanke: Frühzeitige Erkennung spart langfristig Kosten und schützt Arbeitsfähigkeit

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Was Vorsorgeuntersuchungen sind – und warum sie für Sie relevant sind

Allgemeine Gesundheitsuntersuchung ('Check-up') ab einem bestimmten Alter

Im alltäglichen Sprachgebrauch werden „Vorsorgeuntersuchung" und „Früherkennungsuntersuchung" häufig synonym verwendet – dabei bezeichnen sie eigentlich unterschiedliche Konzepte. Vorsorge im engeren Sinne meint präventive Maßnahmen bei gesunden Menschen, die verhindern sollen, dass Krankheiten überhaupt entstehen: Impfungen, Beratungen zur Lebensführung, Ernährungsberatung. Früherkennungsuntersuchungen hingegen zielen darauf ab, bereits bestehende, aber noch symptomlose Erkrankungen möglichst früh zu identifizieren – etwa Krebs oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Beide Bereiche sind im Sozialgesetzbuch V (SGB V) verankert und verpflichten die gesetzlichen Krankenkassen zur Übernahme bestimmter Leistungen.

Für viele Menschen ist dieses Thema aus einem besonderen Grund relevant: Manche sind zum ersten Mal vollständig selbst für ihre Gesundheitsvorsorge verantwortlich. Während in Kindheit und Jugend Eltern Arzttermine organisiert haben und die U-Untersuchungen routinemäßig stattfanden, ist der Übergang ins Erwachsenenleben oft mit einem Vakuum verbunden. Wer ist eigentlich mein Hausarzt am neuen Wohnort? Welche Untersuchungen stehen mir zu? Muss ich irgendetwas selbst bezahlen? Diese Fragen bleiben häufig lange unbeantwortet.

Der Präventionsgedanke dahinter ist ökonomisch wie medizinisch einleuchtend: Wer eine Erkrankung früh erkennt, kann günstiger und effektiver behandelt werden – das gilt für den Einzelnen wie für das gesamte Gesundheitssystem. Gerade für Menschen, die mitten in einer leistungsintensiven Phase ihres Lebens stecken, ist die Arbeitsfähigkeit ein schützenswertes Gut. Ein unentdeckter Eisenmangel, eine unbehandelte Schilddrüsenunterfunktion oder eine chronische Infektionskrankheit können Berufsalltag und Wohlbefinden erheblich beeinträchtigen – obwohl sie sich mit Frühintervention gut behandeln ließen.

AspektWorauf es ankommt
Allgemeine Gesundheitsuntersuchung ('Check-up') ab einem bestimmten Alter,
Hautkrebs,
Zahnärztliche Vorsorge: Anzahl Ansprüche pro Jahr laut GKV,
Augen- und Hörvorsorge: Umfang je nach Krankenkasse und Alter unterschiedlich,
Gynäkologische Früherkennungsuntersuchung inkl. Zervix,
Darmkrebs,

Welche Vorsorgeuntersuchungen GKV-Versicherte gesetzlich beanspruchen können

Jugendgesundheitsuntersuchung J1 und J2: Altersrahmen und Anspruch laut G

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) legt in Richtlinien fest, welche Vorsorge- und Früherkennungsleistungen die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen müssen. Diese Richtlinien sind für alle gesetzlichen Kassen verbindlich – unabhängig davon, welche Kasse du gewählt hast. Die wichtigste Einzelleistung ist die Allgemeine Gesundheitsuntersuchung, umgangssprachlich „Check-up" genannt. Laut G-BA-Richtlinie steht Versicherten ab dem vollendeten 18. Lebensjahr einmalig ein Check-up zu, ab dem vollendeten 35. Lebensjahr dann alle drei Jahre. Dieser umfasst unter anderem Blutdruck- und Blutzuckermessung, Blutfettwerte sowie eine ärztliche Beratung zu Risikofaktoren.

Beim Hautkrebs-Screening haben Versicherte ab dem vollendeten 35. Lebensjahr alle zwei Jahre Anspruch auf eine kostenfreie Ganzkörperinspektion durch einen dermatologisch qualifizierten Arzt. Wer jünger ist, kann diese Leistung zwar anfragen, muss aber damit rechnen, dass die Kasse die Kosten nicht übernimmt – es sei denn, die Kasse bietet dies als freiwillige Zusatzleistung an. Für die zahnärztliche Vorsorge sieht der gesetzliche Rahmen vor, dass Versicherte ab dem 18. Lebensjahr einmal pro Kalenderhalbjahr zur Prophylaxe und Untersuchung beim Zahnarzt gehen können – die Kosten für Basis-Check und Beratung übernimmt die Kasse vollständig, wobei die professionelle Zahnreinigung in der Regel eine Kassenleistung bleibt.

Augen- und Hörvorsorge sind hingegen weniger klar geregelt: Einen gesetzlichen Anspruch auf Sehtests oder audiologische Screenings bei beschwerdefreien Erwachsenen gibt es in der Regel nicht. Hier kommt es sehr stark auf die individuelle Kasse an, ob solche Leistungen im Rahmen von Bonusprogrammen oder freiwilligen Satzungsleistungen angeboten werden. Wer entsprechende Beschwerden hat, kann natürlich jederzeit einen Augenarzt oder HNO aufsuchen – das ist dann Diagnostik, keine Vorsorge, und wird entsprechend abgerechnet.

AUF EINEN BLICK

  • U-Untersuchungen enden mit dem Jugendalter – was danach gilt
  • Chlamydien
  • STI-Beratung und HIV-Test: Wann trägt die Kasse die Kosten?
  • Impfungen als Präventionsleistung: STIKO-Empfehlungen werden von GKV übernommen – Impfstatus jetzt prüfen lohnt sich

Besondere Vorsorge-Ansprüche für junge Erwachsene zwischen 18 und 25 Jahren

Familienversicherung (bis Altersgrenze und Einkommensgrenze laut GKV

Für junge Menschen gibt es einige Vorsorgeuntersuchungen, die speziell auf diese Lebensphase zugeschnitten sind. Die Jugendgesundheitsuntersuchung J1 ist für Jugendliche zwischen 12 und 14 Jahren vorgesehen, die J2 findet zwischen 16 und 17 Jahren statt – beide dienen der Bestandsaufnahme körperlicher, geistiger und sozialer Entwicklung. Mit dem 18. Geburtstag enden diese Jugendreihenuntersuchungen. Was danach gilt, ist im Prinzip das Erwachsenenvorsorge-Programm – also der oben beschriebene Check-up ab 18 Jahren einmalig, dann wieder ab 35.

Eine besonders wichtige Leistung speziell für junge Frauen ist das Chlamydien-Screening. Frauen bis einschließlich 25 Jahren haben laut G-BA-Richtlinie Anspruch auf einen einmal jährlichen kostenlosen Chlamydien-Test. Chlamydien sind die häufigste sexuell übertragbare Infektion in Deutschland, verlaufen aber oft völlig symptomlos – und können unbehandelt zu Unfruchtbarkeit führen. Das Screening geschieht über eine einfache Urinprobe beim Gynäkologen und ist vollständig kassenfinanziert.

Auch STI-Beratung und HIV-Tests sind für junge GKV-Versicherte relevante Themen. Eine allgemeine STI-Beratung kann im Rahmen einer Vorsorgeuntersuchung stattfinden und ist kassenfinanziert. Beim HIV-Test gilt: Besteht ein konkreter medizinischer Anlass – etwa nach einem Risikoereignis – übernimmt die Kasse die Kosten. Reine Wunsch-Tests ohne Anlass werden dagegen nicht automatisch übernommen; manche Kassen bieten sie aber im Rahmen von Präventionsprogrammen an. Wer unsicher ist, kann sich auch anonym und kostenlos bei einer Aids-Hilfe oder dem Gesundheitsamt testen lassen.

AUF EINEN BLICK

  • Gesetzliche Krankenversicherung
  • PKV-Versicherte: Leistungsumfang abhängig vom gewählten Tarif – Vorsorge oft eingeschränkter oder mit Selbstbehalt
  • Tipp: Versicherungsstatus klären, bevor Termin gebucht wird – sonst drohen unerwartete Kosten
  • Wichtig: Ohne Krankenversicherungsnachweis keine Aufnahme in bestimmte Lebenslagen möglich

GKV, Familienversicherung oder PKV: Wer bekommt welche Vorsorge-Leistungen?

Viele GKV bieten Bonusprogramme, Präventionskurse oder erweiterte Screenings – kein gesetzlicher Anspruch, aber nutzbar

Die Frage nach dem Versicherungsstatus ist die entscheidende Grundlage, bevor du einen Vorsorge-Termin buchst. In Deutschland gibt es für Verbraucher:innen im Wesentlichen drei Szenarien: Familienversicherung, gesetzliche Pflichtversicherung und private Krankenversicherung. In der Familienversicherung können Ehepartner:innen und Kinder beitragsfrei mitversichert sein, sofern bestimmte Einkommens- und Altersgrenzen eingehalten werden. Die Einkommensgrenze liegt laut GKV-Spitzenverband bei monatlich 505 Euro (geringfügig Beschäftigte bis zu einem Minijob-Einkommen können hier besonders günstig gestellt sein), und die Altersgrenze liegt in der Regel beim vollendeten 25. Lebensjahr. Wer familienversichert ist, hat exakt dieselben Leistungsansprüche wie Hauptversicherte – also auch bei Vorsorgeuntersuchungen.

Wer nicht mehr familienversichert sein kann – etwa weil er zu viel verdient oder die Altersgrenze überschritten hat – muss sich in der Regel selbst in der GKV pflichtversichern. Der allgemeine Beitragssatz beträgt 14,6 Prozent, hinzu kommt ein kassenindividueller Zusatzbeitrag (Durchschnitt 2026: 2,9 Prozent, Spanne ca. 2,2 bis 4,3 Prozent). Für bestimmte Personengruppen, etwa Selbstständige oder freiwillig Versicherte, gelten jedoch besondere Beitragsregelungen, die einkommensabhängig sein können. Auch hier gilt: Der Leistungsanspruch auf Vorsorgeuntersuchungen ist identisch mit dem aller anderen GKV-Versicherten.

Anders sieht es für PKV-versicherte Personen aus. Wer über den Partner oder die Partnerin privat krankenversichert ist oder einen eigenen PKV-Tarif abgeschlossen hat, muss genau in den Vertrag schauen. Viele PKV-Tarife enthalten Vorsorge-Leistungen, aber der Umfang variiert erheblich – manchmal sind Selbstbehalte vereinbart, manchmal werden bestimmte Untersuchungen erst ab einem bestimmten Alter übernommen. Im Zweifelsfall: vor dem Arzttermin die Versicherung anrufen und Leistungsübernahme schriftlich bestätigen lassen. Wer überlegt, von der PKV in die GKV zu wechseln oder umgekehrt, sollte die Jahresarbeitsentgeltgrenze im Blick behalten – 2026 liegt sie bei 77.400 Euro pro Jahr (6.450 Euro pro Monat). Als Angestellter ist man davon in aller Regel weit entfernt, was bedeutet, dass die PKV im Angestelltenstatus häufig eine aktive Entscheidung und nicht eine gesetzliche Pflicht ist.

AUF EINEN BLICK

  • Augendruckmessung, Ultraschall der Bauchorgane, Knochendichtemessung: teils als IGeL (Individuelle Gesundheitsleistung) – Kosten selbst tragen
  • IGeL-Monitor des MDS: unabhängige Bewertung kostenpflichtiger Zusatzleistungen (Quellenhinweis für Redaktion: igel-monitor.de
  • Kasse wechseln: Wann und wie, und ob sich das wegen Vorsorge-Extras lohnt
  • Ratgeber-Tipp: Bonusheft führen – Belege für wahrgenommene Vorsorge sichern Punkte im Bonusprogramm

Freiwillige Zusatzleistungen: Was Krankenkassen über den gesetzlichen Rahmen hinaus bieten

Schritt 1: Eigenen Versicherungsstatus und Ansprüche klären (Krankenkassen-App oder persönlicher Anruf

Gesetzliche Krankenkassen dürfen über die Pflichtleistungen hinaus freiwillige Satzungsleistungen anbieten. In der Praxis bedeutet das: Manche Kassen erstatten Kosten für Präventionskurse (Yoga, Stressbewältigungs-Seminare, Raucherentwöhnung), andere bieten erweiterte Krebsfrüherkennungen für jüngere Altersgruppen an oder erstatten Impfkosten, die über die STIKO-Empfehlungen hinausgehen. Diese Leistungen sind kein Rechtsanspruch, sondern ein Wettbewerbsmerkmal – und ein guter Grund, Krankenkassen miteinander zu vergleichen, wenn du als Verbraucher:in neu wählst oder wechseln möchtest.

Davon zu unterscheiden sind IGeL-Leistungen – „Individuelle Gesundheitsleistungen". Das sind medizinische Angebote, die Ärzte ihren Patienten gegen Privatrechnung anbieten, ohne dass ein gesetzlicher Erstattungsanspruch besteht. Typische Beispiele: Augendruckmessung, Ultraschall der Bauchorgane, Knochendichtemessung bei Jüngeren ohne Risikofaktoren. Ärzte sind verpflichtet, dich vorab über die Kosten zu informieren und ein schriftliches Angebot vorzulegen. Du hast jederzeit das Recht, IGeL-Leistungen abzulehnen. Der IGeL-Monitor des Medizinischen Dienstes (MDS) bewertet diese Leistungen unabhängig und gibt Orientierung, welche davon wissenschaftlich gut belegt sind und welche eher wenig nützen – eine empfehlenswerte Informationsquelle, bevor du ja oder nein sagst.

Wenn du als Verbraucher:in überlegst, die Kasse zu wechseln: Das ist generell zum Ende eines Kalendermonats mit einer Kündigungsfrist von einem Monat möglich, sofern du mindestens zwölf Monate bei der aktuellen Kasse versichert warst. Ein Krankenkassenwechsel lohnt sich nicht nur wegen des Zusatzbeitrags, sondern auch wegen des Leistungsumfangs – manche Kassen bezuschussen zum Beispiel Sehhilfen oder bieten ausgedehnte Bonusprogramme. Wer aktiv nach den besten Leistungen für Versicherte sucht, kann über einen Vergleich mitunter spürbar profitieren.

AUF EINEN BLICK

  • Schritt 2: Passenden Arzt finden – Hausarzt als erste Anlaufstelle, Überweisung ggf. notwendig
  • Schritt 3: Versichertenkarte mitbringen, ggf. Bonusheft
  • Schritt 4: Im Gespräch aktiv Vorsorge ansprechen – nicht jeder Arzt bietet sie unaufgefordert an
  • Schritt 5: Befunde dokumentieren und ggf. Folgetermine vereinbaren

So buchst und nutzt du deine Vorsorgeuntersuchungen richtig

Praxisgebühr wurde abgeschafft – gesetzlich versicherte Patienten zahlen für Pflichtvorsorge in der Regel keinen Eigenanteil

Der erste Schritt vor jedem Vorsorge-Termin ist die Klärung deines Versicherungsstatus und deiner konkreten Ansprüche. Die meisten gesetzlichen Kassen bieten heute Apps oder Online-Portale an, über die du deine Leistungen einsehen kannst. Alternativ hilft ein kurzer Anruf beim Kundenservice. Frage konkret: „Welche Vorsorgeuntersuchungen stehen mir in meinem Alter zu, und sind alle Kosten vollständig gedeckt?" Schreib dir die Antwort auf – das schützt dich vor unerwarteten Rechnungen.

Zweiter Schritt: Den passenden Arzt finden. Der Hausarzt ist in den meisten Fällen die richtige erste Anlaufstelle – er kann den allgemeinen Check-up durchführen, Überweisungen zu Fachärzten ausstellen und deinen Impfschutz prüfen. Wer neu in einer Stadt ist und noch keinen Hausarzt hat, kann bei der Kassenärztlichen Vereinigung nach Praxen mit freien Patientenslots suchen. Für das Chlamydien-Screening oder den Krebsabstrich bei Frauen ist direkt der Gynäkologe die richtige Anlaufstelle – ohne Überweisung.

Beim Termin selbst: Versichertenkarte nicht vergessen, und falls deine Kasse ein Bonusheft führt, dieses mitnehmen und abstempeln lassen. Wichtig: Nicht jeder Arzt bietet Vorsorgeuntersuchungen proaktiv an. Sprich es aktiv an – sag beim Check-in oder im Gespräch mit dem Arzt: „Ich würde gerne meinen Anspruch auf die Vorsorgeuntersuchung nutzen." Das klingt selbstbewusst, ist aber notwendig, damit die Leistung korrekt als Vorsorge und nicht als Krankheitsbehandlung abgerechnet wird. Diese Unterscheidung ist relevant, weil bei Vorsorge keine Zuzahlung anfällt.

AUF EINEN BLICK

  • IGeL-Leistungen: Arzt muss aufklären und schriftliches Angebot vorlegen – Verweigerungsrecht besteht
  • Zahnärztliche Zusatzleistungen (z. B. professionelle Zahnreinigung): Kostenübernahme je nach Kasse variiert
  • Auslandsaufenthalte (Privatreisen oder berufliche Einsätze): Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) deckt Akutversorgung, nicht Vorsorge
  • Privatärztliche Rechnung bei Kassenpatienten: Wann ist das zulässig und was tun?

Kosten, die du selbst tragen musst: Praxisgebühr, IGeL und Auslandsaufenthalt

Psychosoziale Beratungsstellen: kostenlos, kein Kassenattest nötig

Die gute Nachricht zuerst: Die Praxisgebühr wurde in Deutschland bereits 2013 abgeschafft. Für gesetzlich vorgeschriebene Vorsorgeuntersuchungen zahlen GKV-Versicherte in der Regel keinen Eigenanteil. Der Arztbesuch ist kostenfrei, du brauchst keine Rechnung zu erwarten. Das gilt für alle Pflichtleistungen laut G-BA-Richtlinien. Anders sieht es bei IGeL-Leistungen aus: Hier bist du der Selbstzahler. Lass dich nicht unter Druck setzen – du hast das Recht, jede IGeL-Leistung abzulehnen, und die Ablehnung darf keine Auswirkungen auf die medizinische Behandlung haben. Der Arzt muss die Kosten transparent kommunizieren, bevor du zustimmst.

Bei der Zahnpflege gilt: Die Basis-Untersuchung und Beratung beim Zahnarzt zweimal jährlich ist kassenfinanziert. Die professionelle Zahnreinigung (PZR) hingegen ist je nach Kasse entweder vollständig privat zu bezahlen oder wird zumindest teilweise bezuschusst. Wer ein gut gepflegtes Bonusheft führt und regelmäßig zur Kontrolle geht, profitiert bei späteren Zahnersatz-Leistungen von erhöhten Kassenleistungen – ein unterschätzter Langzeitvorteil.

Besonders relevant: Wer einen längeren Auslandsaufenthalt plant – sei es beruflich oder privat – ist mit der Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) in allen EU-Ländern abgesichert, aber nur für medizinisch notwendige Akutversorgung. Vorsorgeuntersuchungen gehören ausdrücklich nicht dazu. Wer im Ausland eine Vorsorgeuntersuchung plant, muss die Kosten selbst tragen oder eine Auslandskrankenversicherung abschließen, die auch Vorsorge einschließt. Vor jedem Auslandsaufenthalt: Krankenversicherungsschutz sorgfältig prüfen.

AUF EINEN BLICK

  • Burn-out, Stress, Depression: Früherkennung schützt – Hausarzt als erste Anlaufstelle, nicht abwarten
  • Hinweis: Niemals medizinisch notwendige Arztbesuche wegen Kosten oder Zeitmangels aufschieben
  • Sportmedizinische Untersuchungen: teils über Kassen-Bonusprogramm oder Fitness-Angebote abgedeckt

Mentale Gesundheit: Der unterschätzte Teil der Vorsorge

Vorsorge endet nicht beim Blutbild oder der Krebsfrüherkennung. Psychische Gesundheit ist ein ebenso wichtiger Bestandteil ganzheitlicher Gesundheitsvorsorge – und im Alltag besonders relevant. Beruflicher Druck, private Verpflichtungen, finanzielle Sorgen, soziale Isolation oder Lebensübergänge können psychische Belastungen auslösen, die sich schleichend entwickeln. Wer früh hinschaut, kann mit vergleichsweise wenig Aufwand viel erreichen.

An vielen Orten gibt es psychosoziale Beratungsstellen (PBS), die kostenlos und ohne Krankenkassenbeteiligung offenstehen. Du brauchst keine Überweisung, kein Attest, kein Kassenrezept – nur eine Anmeldung. Diese Stellen bieten Kurzzeitberatung, Krisenintervention und Weiterleitung zu therapeutischen Angeboten. Für längerfristige psychotherapeutische Versorgung gilt: GKV-Versicherte haben gesetzlichen Anspruch auf eine psychotherapeutische Sprechstunde als niedrigschwelligen Einstieg. Hierfür ist keine Überweisung nötig; Praxen mit Kassensitz sind direkt ansprechbar.

Burn-out, depressive Episoden, Angststörungen – all diese Zustände entwickeln sich selten von heute auf morgen. Wer erste Anzeichen wahrnimmt (anhaltende Erschöpfung, Schlafstörungen, Rückzug, Interesselosigkeit), sollte nicht abwarten. Der Hausarzt ist als erste Anlaufstelle geeignet und kann sowohl eine Einschätzung geben als auch an spezialisierte Fachkräfte weitervermitteln. Ein wichtiger Hinweis: Niemals medizinisch sinnvolle Arztbesuche – ob körperlich oder psychisch – aus Kosten- oder Zeitmangel aufschieben. Als GKV-Versicherter entstehen dir für Pflichtleistungen keine Kosten, und das Gespräch mit einem Arzt kostet zunächst nur Zeit.

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Häufige Fragen

Der große Check-up beim Hausarzt steht Ihnen in der Regel ab dem 35. Lebensjahr zu, wobei Sie ihn alle drei Jahre in Anspruch nehmen können. Wenn Sie jünger sind, haben Sie einmalig zwischen 18 und 34 Jahren Anspruch auf eine allgemeine Gesundheitsuntersuchung, die ebenfalls der Früherkennung dient.

Für Frauen sind insbesondere die jährliche Krebsvorsorgeuntersuchung beim Frauenarzt ab dem 20. Lebensjahr sowie der Gebärmutterhalskrebs-Screening-Test (Pap-Test) wichtig, die von der Krankenkasse übernommen werden. Zudem sollten Sie ab 35 Jahren den Hautkrebsscreening alle zwei Jahre nutzen, der ebenfalls kostenlos ist.

Ja, Sie sind bis zum 25. Lebensjahr in der Familienversicherung Ihrer Eltern mitversichert, sofern Sie sich in einer Erstausbildung befinden und kein regelmäßiges Einkommen über der geltenden Grenze haben. Diese Familienversicherung deckt auch alle Vorsorgeuntersuchungen ab, die Ihnen alters- und geschlechtsspezifisch zustehen.

Als PKV-versicherte Person hängt es von Ihrem Tarif ab, ob und in welchem Umfang Vorsorgeuntersuchungen erstattet werden. Viele private Krankenversicherungen übernehmen die gesetzlich empfohlenen Früherkennungsuntersuchungen, aber Sie sollten vorher Ihre Versicherungsbedingungen prüfen oder bei Ihrem Anbieter nachfragen, um unerwartete Kosten zu vermeiden.

IGeL steht für individuelle Gesundheitsleistungen, also medizinische Angebote, die nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkasse gehören. Dazu zählen zum Beispiel bestimmte Ultraschalluntersuchungen oder Zusatz-Checks, die Sie in der Regel selbst bezahlen müssen, wenn Sie sie ausdrücklich wünschen.

Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für alle von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Standardimpfungen, wie zum Beispiel gegen Tetanus, Masern oder HPV. Um Ihren Impfschutz zu aktualisieren, können Sie einfach einen Termin bei Ihrem Hausarzt oder einer Impfstelle machen und Ihren Impfausweis mitbringen; die Kasse übernimmt die Kosten.

Ja, es gibt Vorsorgeangebote für die psychische Gesundheit, etwa das strukturierte Früherkennungsprogramm für Depressionen, das von einigen Krankenkassen angeboten wird. Zudem können Sie bei akuten psychischen Beschwerden jederzeit einen Psychotherapeuten aufsuchen, wobei die Kosten für eine Erstberatung in der Regel von der Kasse übernommen werden.

Wenn Sie Ihre Ausbildung unterbrechen oder eine Auszeit nehmen, bleibt Ihre Krankenversicherung in der Regel bestehen, solange Sie weiterhin in einem Ausbildungsverhältnis eingeschrieben sind. Bei einer längeren Unterbrechung ohne Einschreibung müssen Sie sich jedoch selbst versichern, etwa über eine freiwillige gesetzliche Versicherung oder eine private Krankenversicherung, und die Beiträge selbst tragen.

Quellen & Stand 09.07.2026

MS

StudySmarter-Redaktion

Finanz-Redaktion · StudySmarter
Marie macht Finanzthemen für Studierende verständlich – von der ersten Versicherung bis zum ersten Sparplan.

Redaktionell geprüft. Alle Zahlen mit Quellenangabe, Stand 09.07.2026. Dieser Artikel ist Finanzbildung – keine Rechts- oder Steuerberatung.

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