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Krankenhaustagegeld-Testsieger: So findest du den passenden Tarif

Ein Krankenhaustagegeld deckt Zusatzkosten bei einem stationären Aufenthalt ab. Die Tarife unterscheiden sich bei Leistung, Karenzzeit und Beitrag teils deutlich.

11 Kapitel · 16 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026

Das Wichtigste

  • Krankenhaustagegeld zahlt einen festen Betrag pro Tag im Krankenhaus zur freien Verfügung.
  • Für gesetzlich Versicherte liegt die gesetzliche Zuzahlung bei 10 Euro pro Tag, maximal 28 Tage im Jahr.
  • Die Höhe des Tagessatzes und die Karenzzeit bestimmen den Beitrag.
  • Für Verdienstausfall bei Krankheit ist eine Krankentagegeldversicherung die passende Ergänzung.

01 · Grundlagen

Was ist eine Krankenhaustagegeldversicherung?

Die Krankenhaustagegeldversicherung ist eine private Zusatzversicherung. Sie leistet einen vereinbarten Geldbetrag für jeden vollen Tag eines stationären Krankenhausaufenthalts.

Die Krankenhaustagegeldversicherung ist eine private Zusatzversicherung, die du unabhängig von deiner gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung abschließen kannst. Sie zahlt für jeden vollen Tag, den du aus medizinisch notwendigen Gründen stationär im Krankenhaus verbringst, einen vorher festgelegten Geldbetrag aus. Die Höhe dieses Tagessatzes bestimmst du bei Vertragsabschluss selbst.

Das Geld steht dir zur freien Verfügung. Du musst also nicht nachweisen, wofür du es verwendest. Übliche Tagessätze liegen zwischen 10 und 50 Euro pro Tag.

Die Auszahlung erfolgt unabhängig davon, ob dir durch den Aufenthalt tatsächlich Kosten entstehen. Du kannst mit dem Geld die gesetzliche Zuzahlung begleichen, ein Einzelzimmer finanzieren oder private Ausgaben zu Hause decken.

Die gesetzliche Zuzahlung für Erwachsene beträgt 10 Euro pro Tag, maximal für 28 Tage im Kalenderjahr.

  • Die Versicherung leistet nur bei stationärer Aufnahme in ein Krankenhaus.
  • Ambulante Behandlungen und Kuraufenthalte sind in der Regel nicht versichert.
  • Der Tagessatz wird bei Vertragsabschluss frei gewählt und ist unabhängig vom Einkommen.

Kurz erklärt

Krankenhaustagegeldversicherung

Eine private Zusatzversicherung, die für jeden vollen Tag einer medizinisch notwendigen stationären Behandlung im Krankenhaus einen festen Tagessatz auszahlt. Die Verwendung des Geldes ist frei.

Der Tagessatz wird bei Vertragsabschluss selbst gewählt und liegt üblicherweise zwischen 10 und 50 Euro pro Tag.

02 · Vergleich

Krankenhaustagegeld oder Krankentagegeld: Was passt zu dir?

Beide Versicherungen klingen ähnlich, sichern aber unterschiedliche Situationen ab. Der Vergleich zeigt, welche Police bei welchem Bedarf die richtige ist.

Das Krankenhaustagegeld ist eine kleine Zusatzleistung für die Dauer eines stationären Aufenthalts. Das Krankentagegeld hingegen ist eine Einkommensersatzleistung, die bei längerer Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit oder Unfall greift.

Für Angestellte zahlt der Arbeitgeber sechs Wochen lang das Gehalt weiter. Danach springt die gesetzliche Krankenkasse mit dem Krankengeld ein, das jedoch nur 70 Prozent des Bruttogehalts beträgt und gedeckelt ist. Selbstständige haben ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit keinen Einkommensersatz, sofern sie keinen Wahltarif bei ihrer Krankenkasse abgeschlossen haben.

Das Krankenhaustagegeld deckt keine Verdienstausfälle ab. Es ist eine reine Zusatzleistung für die Zeit im Krankenhaus. Das Krankentagegeld ist die deutlich wichtigere Absicherung, wenn du von deinem Einkommen abhängig bist.

Für Gehaltseinbußen während einer längeren Arbeitsunfähigkeit ist eine Krankentagegeldversicherung deutlich sinnvoller als ein Krankenhaustagegeld.

  • Krankenhaustagegeld: Leistet bei stationärem Aufenthalt, unabhängig von der Arbeitsunfähigkeit.
  • Krankentagegeld: Leistet bei Arbeitsunfähigkeit, unabhängig davon, ob du im Krankenhaus liegst.
  • Krankenhaustagegeld: Fester Tagessatz, meist 10 bis 50 Euro.
  • Krankentagegeld: Tages- oder Monatssatz, orientiert am Einkommen.
Krankenhaustagegeld und Krankentagegeld im direkten Vergleich
KrankenhaustagegeldKrankentagegeld
Leistungs­auslöserStationärer KrankenhausaufenthaltArbeitsunfähigkeit durch Krankheit oder Unfall
ZweckDeckt Zusatzkosten im Krankenhaus (Zuzahlung, Extras)Gleicht Verdienstausfall bei längerer Krankheit aus
Leistungs­höheFester Tagessatz, z. B. 10 bis 50 EuroTages- oder Monatssatz, orientiert am Einkommen
ZielgruppeAlle gesetzlich oder privat VersichertenVor allem Selbstständige und Gutverdiener

03 · Schritt für Schritt

So funktioniert die Auszahlung des Krankenhaustagegelds

Der Weg vom Krankenhausaufenthalt bis zur Auszahlung folgt einem klaren Ablauf. Wichtig sind die Karenzzeit und die Meldung an den Versicherer.

Zuerst wirst du aus medizinisch notwendigen Gründen stationär aufgenommen. Ambulante Behandlungen, Kuraufenthalte oder Aufenthalte in Sanatorien sind in der Regel nicht versichert.

Viele Tarife haben eine Karenzzeit, zum Beispiel von einem oder drei Tagen. Für diese ersten Tage des Aufenthalts wird kein Tagegeld gezahlt. Die Karenzzeit ist ein zentraler Hebel für den Beitrag: Je länger sie ist, desto günstiger wird der Tarif.

Nach dem Aufenthalt sammelst du die Entlassungsanzeige und die Bestätigung des Krankenhauses über die Dauer des stationären Aufenthalts. Diese Unterlagen reichst du bei deinem Versicherer ein. Der Versicherer prüft den Leistungsfall und überweist den vereinbarten Tagessatz für jeden vollen Tag, der nach Ablauf der Karenzzeit liegt.

Die Leistung wird nur für volle Tage gezahlt, an denen du stationär im Krankenhaus warst.

  • Stationäre Aufnahme: Du wirst aus medizinisch notwendigen Gründen im Krankenhaus aufgenommen.
  • Karenzzeit beachten: Die ersten ein bis drei Tage werden je nach Tarif nicht bezahlt.
  • Unterlagen einreichen: Entlassungsanzeige und Bestätigung des Krankenhauses genügen.
  • Leistung erhalten: Der Versicherer überweist den Tagessatz für jeden vollen Tag nach Karenzzeit.
01

Stationäre Aufnahme

Du wirst aus medizinisch notwendigen Gründen stationär in einem Krankenhaus aufgenommen. Ambulante Behandlungen oder Kuraufenthalte sind in der Regel nicht versichert.

02

Karenzzeit beachten

Viele Tarife haben eine Karenzzeit, zum Beispiel von einem oder drei Tagen. Für diese ersten Tage des Aufenthalts wird kein Tagegeld gezahlt.

03

Aufenthalt dokumentieren

Du sammelst die Entlassungsanzeige und die Bestätigung des Krankenhauses über die Dauer des stationären Aufenthalts.

04

Leistung beantragen

Du reichst die Unterlagen bei deinem Versicherer ein. Der Versicherer prüft die medizinische Notwendigkeit und die Vertragsbedingungen.

05

Auszahlung erhalten

Nach der Prüfung überweist der Versicherer den vereinbarten Tagessatz multipliziert mit der Anzahl der versicherten Tage. Das Geld steht dir zur freien Verfügung.

04 · Was gilt

Was zahlt die Krankenhaustagegeldversicherung?

Der Versicherungsschutz greift bei stationären Aufenthalten, aber nicht in jeder Situation.

Versichert sind medizinisch notwendige stationäre Krankenhausbehandlungen sowie unfallbedingte Krankenhausaufenthalte. Auch die gesetzliche Zuzahlung von 10 Euro pro Tag lässt sich mit einem entsprechenden Tagessatz abdecken.

Nicht versichert sind Kuraufenthalte, Reha-Maßnahmen, Aufenthalte in Sanatorien oder Erholungsheimen sowie ambulante Behandlungen beim Arzt. Auch Verdienstausfall durch Arbeitsunfähigkeit ist nicht Gegenstand dieser Police.

Manche Versicherer leisten auch für bis zu drei Tage bei ambulanten chirurgischen Operationen. Diese Regelung ist jedoch nicht Standard und sollte im Vertrag geprüft werden.

Die meisten Versicherer zahlen nur bei stationärer Aufnahme in ein Krankenhaus.

  • Versichert: Medizinisch notwendige stationäre Krankenhausbehandlung.
  • Versichert: Unfallbedingte Krankenhausaufenthalte.
  • Nicht versichert: Kuraufenthalte und Reha-Maßnahmen.
  • Nicht versichert: Ambulante Behandlungen beim Arzt.

Versichert

·Medizinisch notwendige stationäre Krankenhausbehandlung
·Unfallbedingte Krankenhausaufenthalte
·Aufenthalt im Einzelzimmer gegen Aufpreis
·Gesetzliche Zuzahlungen von 10 Euro pro Tag

Nicht versichert

·Kuraufenthalte und Reha-Maßnahmen
·Aufenthalte in Sanatorien oder Erholungsheimen
·Ambulante Behandlungen beim Arzt
·Verdienstausfall durch Arbeitsunfähigkeit

05 · Kosten

Was kostet eine Krankenhaustagegeldversicherung?

Die Beiträge hängen vom gewählten Tagessatz, der Karenzzeit und deinem Alter ab. Die folgende Übersicht zeigt typische Beitragsspannen für verschiedene Tagessätze.

Auch der Gesundheitszustand spielt eine Rolle, denn vor Vertragsabschluss gibt es in der Regel eine Gesundheitsprüfung. Vorerkrankungen können zu Risikozuschlägen oder sogar zur Ablehnung führen.

Für Erwachsene liegen die monatlichen Beiträge bei einem Tagessatz von 10 Euro etwa zwischen 2 und 6 Euro. Bei 20 Euro Tagessatz sind es ungefähr 4 bis 12 Euro im Monat. Ein Tagessatz von 50 Euro kostet je nach Anbieter zwischen 10 und 30 Euro monatlich.

Für Kinder und Jugendliche sind die Beiträge oft günstiger. Ein höherer Tagessatz erhöht den Beitrag überproportional, weil das Risiko für den Versicherer mit der Leistungshöhe steigt.

Die Beiträge variieren je nach Anbieter, Alter und Gesundheitszustand deutlich.

  • 10 Euro Tagessatz: etwa 2 bis 6 Euro monatlich.
  • 20 Euro Tagessatz: etwa 4 bis 12 Euro monatlich.
  • 50 Euro Tagessatz: etwa 10 bis 30 Euro monatlich.
  • Kinder und Jugendliche: Beiträge oft günstiger als für Erwachsene.

Kurz erklärt

20 Euro Tagessatz

Monatliche Beiträge für Krankenhaustagegeld (Richtwerte für Erwachsene)

7 bis 23 EUR

06 · Im Vertrag

Karenzzeit: Wann beginnt die Zahlung?

Die Karenzzeit legt fest, ab welchem Tag des Krankenhausaufenthalts das Tagegeld fließt. Sie ist ein zentraler Hebel für den Beitrag.

Sie ist ein zentraler Hebel für den Beitrag. Eine Karenzzeit von 0 Tagen bedeutet, dass das Tagegeld ab dem ersten vollen Tag des stationären Aufenthalts gezahlt wird. Diese Variante ist am teuersten, leistet aber sofort.

Der gängige Standard ist eine Karenzzeit von 1 bis 3 Tagen. Die ersten ein bis drei Tage des Aufenthalts werden nicht bezahlt. Das senkt den Beitrag spürbar und ist für die meisten Aufenthalte ausreichend, da kurze Krankenhausaufenthalte oft nur wenige Tage dauern.

Eine Karenzzeit von 7 Tagen oder mehr führt zu einem niedrigen Beitrag. Erst ab dem achten Tag wird geleistet. Das ist nur sinnvoll, wenn du lange Aufenthalte absichern willst und kurze selbst tragen kannst.

Je kürzer die Karenzzeit, desto teurer der Tarif, aber auch desto leistungsstärker.

  • Karenzzeit 0 Tage: Höchster Beitrag, Leistung ab dem ersten vollen Tag.
  • Karenzzeit 1 bis 3 Tage: Gängiger Standard, spürbar günstiger.
  • Karenzzeit 7 Tage oder mehr: Niedrigster Beitrag, Leistung erst ab dem achten Tag.
  • Für kurze Aufenthalte von ein bis zwei Tagen zahlt ein Tarif mit langer Karenzzeit gar nicht.

Wichtige Vertragsklauseln zur Karenzzeit

Karenzzeit 0 TageHöherer BeitragDas Tagegeld wird ab dem ersten vollen Tag des stationären Aufenthalts gezahlt. Diese Variante ist am teuersten, leistet aber sofort.
Karenzzeit 1 bis 3 TageGängiger StandardDie ersten ein bis drei Tage des Aufenthalts werden nicht bezahlt. Das senkt den Beitrag spürbar und ist für die meisten Aufenthalte ausreichend.
Karenzzeit 7 Tage oder mehrNiedriger BeitragErst ab dem achten Tag wird geleistet. Das ist nur sinnvoll, wenn du lange Aufenthalte absichern willst und kurze selbst tragen kannst.

07 · Checkliste

Checkliste: Worauf du beim Tarifvergleich achten solltest

Nicht jeder Tarif mit niedrigem Beitrag ist auch gut. Diese Punkte helfen dir, die Angebote sachlich zu vergleichen.

Ein sehr günstiger Tarif hat oft lange Karenzzeiten oder niedrige Höchstgrenzen. Achte deshalb auf die folgenden Kriterien, bevor du dich für einen Tarif entscheidest.

Die Höhe des Tagessatzes sollte mindestens 10 Euro betragen, um die gesetzliche Zuzahlung zu decken. Die Karenzzeit bestimmt, ab wann die Leistung fließt. Die Leistungsdauer legt fest, ob die Zahlung pro Aufenthalt oder pro Jahr begrenzt ist.

Prüfe auch die Altersgrenzen für den Abschluss, die Gesundheitsprüfung, die Wartezeit nach Vertragsabschluss und die Kündigungsfrist. Diese Punkte entscheiden darüber, wie flexibel du mit dem Vertrag umgehen kannst.

Ein Tagessatz von 10 bis 20 Euro reicht für Erwachsene in der Regel aus.

  • Höhe des Tagessatzes: Mindestens 10 Euro, um die gesetzliche Zuzahlung zu decken.
  • Karenzzeit: Je kürzer, desto teurer, aber auch leistungsstärker.
  • Leistungsdauer: Ist die Zahlung pro Aufenthalt oder pro Jahr begrenzt?
  • Altersgrenzen: Bis zu welchem Alter ist der Abschluss möglich?
  • Gesundheitsprüfung: Werden Vorerkrankungen abgefragt?
  • Wartezeit: Wie lange nach Vertragsabschluss besteht noch kein Schutz?
  • Kündigungsfrist: Wie flexibel kommst du aus dem Vertrag wieder heraus?

Kriterien für den Vergleich von Krankenhaustagegeld-Tarifen

01

Höhe des Tagessatzes: Mindestens 10 Euro, um die gesetzliche Zuzahlung zu decken

02

Karenzzeit: Je kürzer, desto teurer, aber auch leistungsstärker

03

Leistungsdauer: Ist die Zahlung pro Aufenthalt oder pro Jahr begrenzt?

04

Altersgrenzen: Bis zu welchem Alter ist der Abschluss möglich?

05

Gesundheitsprüfung: Werden Vorerkrankungen abgefragt?

06

Wartezeit: Wie lange nach Vertragsabschluss besteht noch kein Schutz?

07

Kündigungsfrist: Wie flexibel kommst du aus dem Vertrag wieder heraus?

08 · Fehler vermeiden

Typische Fehler bei der Wahl des Krankenhaustagegelds

Ein zu hoher Tagessatz oder die falsche Erwartung an die Leistung führen oft zu Enttäuschung. Diese Fehler lassen sich vermeiden.

Der häufigste Fehler ist, Krankenhaustagegeld mit Krankentagegeld zu verwechseln. Das Krankenhaustagegeld ersetzt keinen Verdienstausfall.

Ein weiterer Fehler ist ein zu hoher Tagessatz. Mehr als 20 Euro pro Tag ist für Erwachsene selten nötig, da die gesetzliche Zuzahlung nur 10 Euro pro Tag beträgt. Auch die Karenzzeit wird oft ignoriert: Bei kurzen Aufenthalten von ein bis zwei Tagen zahlt ein Tarif mit langer Karenzzeit gar nicht.

Wer nur auf den Beitrag schaut, übersieht oft lange Karenzzeiten oder niedrige Höchstgrenzen. Und wer Leistungen bei Kuraufenthalten erwartet, wird enttäuscht: Reha und Kur sind in der Regel nicht versichert. Falsche Angaben bei der Gesundheitsprüfung können im Leistungsfall zur Kündigung führen.

Beantworte die Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß, sonst riskierst du den Versicherungsschutz.

  • Krankenhaustagegeld mit Krankentagegeld verwechseln: Es ersetzt keinen Verdienstausfall.
  • Zu hohen Tagessatz wählen: Mehr als 20 Euro pro Tag ist für Erwachsene selten nötig.
  • Karenzzeit ignorieren: Bei kurzen Aufenthalten zahlt der Tarif mit langer Karenzzeit gar nicht.
  • Nur auf den Beitrag schauen: Ein sehr günstiger Tarif hat oft lange Karenzzeiten oder niedrige Höchstgrenzen.
  • Leistung bei Kuraufenthalten erwarten: Reha und Kur sind in der Regel nicht versichert.
  • Gesundheitsfragen falsch beantworten: Das kann im Leistungsfall zur Kündigung führen.

Häufige Fehler und wie du sie vermeidest

·Krankenhaustagegeld mit Krankentagegeld verwechseln: Es ersetzt keinen Verdienstausfall.
·Zu hohen Tagessatz wählen: Mehr als 20 Euro pro Tag ist für Erwachsene selten nötig.
·Karenzzeit ignorieren: Bei kurzen Aufenthalten von ein bis zwei Tagen zahlt der Tarif mit langer Karenzzeit gar nicht.
·Nur auf den Beitrag schauen: Ein sehr günstiger Tarif hat oft lange Karenzzeiten oder niedrige Höchstgrenzen.
·Leistung bei Kuraufenthalten erwarten: Reha und Kur sind in der Regel nicht versichert.
·Gesundheitsfragen falsch beantworten: Das kann im Leistungsfall zur Anfechtung des Vertrags führen.

09 · Hintergrund

Krankenhaustagegeld für Kinder und Erwachsene

Der Bedarf an Krankenhaustagegeld unterscheidet sich je nach Lebenssituation. Für Kinder ist die Police oft sinnvoller als für Erwachsene.

Für Erwachsene ist der Nutzen eines Krankenhaustagegelds begrenzt. Die gesetzliche Zuzahlung von 10 Euro pro Tag, maximal 28 Tage im Jahr, lässt sich meist aus dem laufenden Budget tragen. Ein Tagessatz von 10 bis 20 Euro deckt diese Kosten ab, ohne den Beitrag unnötig zu erhöhen.

Für Kinder und Jugendliche sieht die Rechnung anders aus. Eltern müssen während eines Krankenhausaufenthalts oft zusätzliche Kosten tragen, etwa für Fahrtkosten, Verpflegung oder Betreuung. Ein Tagessatz von 10 Euro pro Tag kann diese Mehrkosten auffangen. Die Beiträge für Kinder sind zudem deutlich günstiger als für Erwachsene.

Für Erwachsene ist ein Krankenhaustagegeld in der Regel nicht sinnvoll und verteuert die Versicherung nur unnötig. Für Kinder und Jugendliche kann es eine sinnvolle Ergänzung sein, wenn die Eltern die Mehrkosten nicht selbst tragen wollen.

Für Kinder und Jugendliche kann ein Krankenhaustagegeld von 10 Euro pro Tag sinnvoll sein.

  • Erwachsene: Gesetzliche Zuzahlung von 10 Euro pro Tag, maximal 28 Tage im Jahr.
  • Erwachsene: Tagessatz von 10 bis 20 Euro deckt die Zuzahlung ab.
  • Kinder: Eltern tragen oft zusätzliche Kosten für Fahrt, Verpflegung und Betreuung.
  • Kinder: Beiträge sind deutlich günstiger als für Erwachsene.

Für Erwachsene ist der Nutzen eines Krankenhaustagegelds begrenzt. Die gesetzliche Zuzahlung von 10 Euro pro Tag, maximal 28 Tage im Jahr, lässt sich meist aus dem laufenden Budget tragen. Ein Tagessatz von 10 bis 20 Euro deckt diese Kosten ab, ohne den Beitrag unnötig zu erhöhen.

Für Kinder und Jugendliche sieht die Rechnung anders aus. Eltern müssen während eines Krankenhausaufenthalts oft zusätzliche Kosten tragen, etwa für Fahrtkosten, Verpflegung oder Betreuung. Ein Tagessatz von 10 Euro pro Tag kann diese Mehrkosten auffangen. Die Beiträge für Kinder sind zudem deutlich günstiger als für Erwachsene.

10 · Hintergrund

Krankenhaustagegeld und gesetzliche Zuzahlung

Die gesetzliche Zuzahlung ist der häufigste Grund für den Abschluss eines Krankenhaustagegelds. Sie lässt sich mit einem kleinen Tagessatz vollständig abdecken.

Gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren zahlen bei einem stationären Krankenhausaufenthalt eine Zuzahlung von 10 Euro pro Tag. Die Zahlung ist auf maximal 28 Tage im Kalenderjahr begrenzt. Das bedeutet: Die maximale Belastung durch die gesetzliche Zuzahlung liegt bei 280 Euro pro Jahr.

Ein Krankenhaustagegeld von 10 Euro pro Tag deckt genau diese Zuzahlung ab. Ein höherer Tagessatz ist nur sinnvoll, wenn du weitere Kosten im Krankenhaus absichern willst, etwa für Telefon, Fernseher oder eine private Unterbringung. Diese Extras sind jedoch Komfortleistungen und keine existenziellen Risiken.

Für die meisten Erwachsenen reicht ein Tagessatz von 10 Euro pro Tag aus, um die gesetzliche Zuzahlung vollständig zu decken. Ein höherer Tagessatz erhöht den Beitrag, ohne dass ein entsprechender Mehrwert entsteht.

Die maximale Belastung durch die gesetzliche Zuzahlung liegt bei 280 Euro pro Jahr.

  • Gesetzliche Zuzahlung: 10 Euro pro Tag für Erwachsene ab 18 Jahren.
  • Begrenzung: Maximal 28 Tage im Kalenderjahr.
  • Maximale Belastung: 280 Euro pro Jahr.
  • Ein Tagessatz von 10 Euro deckt die Zuzahlung vollständig ab.

Gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren zahlen bei einem stationären Krankenhausaufenthalt eine Zuzahlung von 10 Euro pro Tag. Die Zahlung ist auf maximal 28 Tage im Kalenderjahr begrenzt. Das bedeutet: Die maximale Belastung durch die gesetzliche Zuzahlung liegt bei 280 Euro pro Jahr.

Ein Krankenhaustagegeld von 10 Euro pro Tag deckt genau diese Zuzahlung ab. Ein höherer Tagessatz ist nur sinnvoll, wenn du weitere Kosten im Krankenhaus absichern willst, etwa für Telefon, Fernseher oder eine private Unterbringung. Diese Extras sind jedoch Komfortleistungen und keine existenziellen Risiken.

11 · Vergleich

Krankenhaustagegeld im Vergleich zum gesetzlichen Krankengeld

Das gesetzliche Krankengeld sichert den Verdienstausfall ab, das Krankenhaustagegeld nur die Zusatzkosten. Beide Leistungen haben unterschiedliche Voraussetzungen.

Das gesetzliche Krankengeld wird bei Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit gezahlt, das Krankenhaustagegeld bei stationärem Krankenhausaufenthalt.

Das gesetzliche Krankengeld beträgt 70 Prozent des Bruttogehalts und ist gedeckelt. Die Höchstsumme liegt bei 136 Euro pro Tag oder 4.069 Euro im Monat (2026). Diese Höchstsumme orientiert sich an der Beitragsbemessungsgrenze, die bei einem Gehalt von 5.812 Euro pro Monat oder 69.750 Euro pro Jahr liegt.

Das Krankenhaustagegeld ist unabhängig vom Einkommen und wird als fester Tagessatz gezahlt, zum Beispiel 10 bis 50 Euro. Es ist keine Einkommensersatzleistung, sondern eine Zusatzleistung für die Zeit im Krankenhaus.

Das gesetzliche Krankengeld ist eine Einkommensersatzleistung, das Krankenhaustagegeld eine Zusatzleistung.

  • Gesetzliches Krankengeld: Leistet bei Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit.
  • Krankenhaustagegeld: Leistet bei stationärem Krankenhausaufenthalt.
  • Gesetzliches Krankengeld: 70 Prozent des Brutto, maximal 136 Euro pro Tag (2026).
  • Krankenhaustagegeld: Fester Tagessatz, unabhängig vom Einkommen.
Gesetzliches Krankengeld und Krankenhaustagegeld im Überblick
Gesetzliches KrankengeldKrankenhaustagegeld
Leistungs­auslöserArbeitsunfähigkeit durch KrankheitStationärer Krankenhausaufenthalt
Höhe70 Prozent des Brutto, maximal 136 Euro pro Tag (2026)Fester Tagessatz, z. B. 10 bis 50 Euro
Beitragsbemessungs­grenzeGedeckelt bei 5.812 Euro Brutto pro Monat (2026)Keine Deckelung, unabhängig vom Einkommen
Wer erhält die Leistung?Gesetzlich Versicherte mit Anspruch auf KrankengeldAlle Versicherten mit entsprechendem Vertrag

Häufige Fragen

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FinanzredaktionAktualisiert am 07.10.2026