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Krankentagegeld für Selbstständige: So schützt du dein Einkommen im Krankheits­fall

Als Selbstständige oder Selbstständiger gibt es keine Lohnfortzahlung im Krankheits­fall. Eine Krankentagegeldversicherung kann die Einkommenslücke schließen, wenn du arbeitsunfähig wirst.

10 Kapitel · 11 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026

Das Wichtigste

  • Selbstständige erhalten im Krankheitsfall keine Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber.
  • Gesetzlich versicherte Selbstständige bekommen Krankengeld nur, wenn sie es aktiv gewählt haben, meist ab dem 43. Krankheitstag.
  • Privat versicherte Selbstständige haben keinen Anspruch auf gesetzliches Krankengeld und benötigen privates Krankentagegeld.
  • Die Höhe des Krankentagegeldes sollte deine laufenden privaten und betrieblichen Kosten decken.

01 · Grundlagen

Was ist Krankentagegeld?

Krankentagegeld ist eine private Versicherungsleistung, die bei Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit oder Unfall einen vereinbarten Tagessatz zahlt. Es ist nicht mit dem gesetzlichen Krankengeld identisch.

Krankentagegeld ist eine private Zusatzversicherung, die bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit einen vertraglich vereinbarten Tagessatz auszahlt. Die Zahlung beginnt nach einer vereinbarten Karenzzeit, die du im Tarif festlegst. Typische Leistungsbeginne sind der 15., 22., 29. oder 43. Krankheitstag.

Die Leistung ist unabhängig davon, ob du gesetzlich oder privat krankenversichert bist. Sie dient dem Ausgleich deines Verdienstausfalls, wenn du als Selbstständige oder Selbstständiger keine Lohnfortzahlung erhältst. Für privat versicherte Selbstständige ist sie oft der zentrale Schutz gegen Einkommensausfall.

Die Höhe des Tagessatzes sollte sich an deinem tatsächlichen Nettoeinkommen und deinem monatlichen Mindestbedarf orientieren. Versicherer begrenzen den Tagessatz in der Regel so, dass die abgesicherten Leistungen dein regelmäßiges Nettoeinkommen nicht übersteigen.

Kurz erklärt

Krankentagegeld

Eine private Zusatzversicherung, die bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit einen vertraglich vereinbarten Tagessatz auszahlt. Die Zahlung beginnt nach einer vereinbarten Karenzzeit.

Die Leistung ist unabhängig davon, ob du gesetzlich oder privat krankenversichert bist. Sie dient dem Ausgleich deines Verdienstausfalls.

02 · Vergleich

Krankentagegeld oder Krankengeld: Was passt zu dir?

Der zentrale Unterschied liegt im Anbieter und im Zeitpunkt der Zahlung. Für Selbstständige ist die Wahl der Absicherung entscheidend, da es keine Lohnfortzahlung gibt.

Krankengeld kommt von der gesetzlichen Krankenkasse und startet meist ab dem 43. Krankheitstag. Selbstständige haben darauf nur Anspruch, wenn sie den Krankengeldanspruch in ihrer Krankenkasse aktiv gewählt haben.

Krankentagegeld schließt du privat ab und es kann je nach Tarif bereits ab dem 15., 22., 29. oder 43. Krankheitstag ausgezahlt werden. Für privat versicherte Selbstständige ist es daher oft der zentrale Schutz gegen Einkommensausfall. Für gesetzlich Versicherte kann es eine sinnvolle Ergänzung zum Krankengeld sein.

Für freiwillig gesetzlich versicherte Selbstständige gilt: Das gesetzliche Krankengeld beträgt 70 Prozent des Bruttoarbeitsentgelts, maximal 90 Prozent des Nettoarbeitsentgelts. 2026 liegt das maximale gesetzliche Krankengeld bei rund 135,63 Euro pro Tag, was etwa 4.069 Euro brutto im Monat vor Abzügen entspricht.

Krankengeld und Krankentagegeld im direkten Vergleich für Selbstständige
Gesetzliches KrankengeldPrivate Krankentagegeldversicherung
AnbieterGesetzliche KrankenkassePrivate Versicherungsgesellschaft
Wer hat Anspruch?Nur freiwillig gesetzlich Versicherte, die den Krankengeldanspruch aktiv gewählt habenPrivat Versicherte und gesetzlich Versicherte als Zusatzschutz
Beginn der ZahlungMeist ab dem 43. Krankheitstag, je nach Tarif auch früherJe nach Tarif ab dem 15., 22., 29. oder 43. Krankheitstag
Höhe der Leistung70 Prozent des Bruttoarbeitsentgelts, maximal 90 Prozent des Nettoarbeitsentgelts, gedeckelt durch BeitragsbemessungsgrenzeIndividuell vereinbarter Tagessatz, orientiert am tatsächlichen Nettoeinkommen
Kosten0,6 Prozentpunkte zusätzlich zum allgemeinen BeitragssatzIndividueller Beitrag, abhängig von Tagessatz, Karenzzeit, Alter und Gesundheitszustand

03 · Schritt für Schritt

So funktioniert die Absicherung für Selbstständige

Der Ablauf vom Krankheitsbeginn bis zur Auszahlung unterscheidet sich je nach Versicherungsstatus. Entscheidend ist, wann du welche Leistung beantragen musst.

Zunächst lässt du dir von deiner Ärztin oder deinem Arzt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen. In den ersten Tagen der Krankheit erhältst du keine Leistung, diese Zeit überbrückst du mit eigenen Rücklagen. Die Dauer der Karenzzeit hast du im Tarif vereinbart.

  • Nach Ablauf der Karenzzeit reichst du die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei deiner Versicherung oder Krankenkasse ein.
  • Die Versicherung zahlt den vereinbarten Tagessatz oder die Krankenkasse das Krankengeld.
  • Die Zahlung erfolgt für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit, begrenzt durch die vereinbarte Leistungsdauer pro Krankheitsfall.
01

Krankmeldung

Du wirst arbeitsunfähig und lässt dir von deiner Ärztin oder deinem Arzt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen.

02

Karenzzeit überbrücken

In den ersten Tagen der Krankheit erhältst du keine Leistung. Diese Zeit überbrückst du mit eigenen Rücklagen. Die Dauer der Karenzzeit hast du im Tarif vereinbart.

03

Leistung beantragen

Nach Ablauf der Karenzzeit reichst du die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei deiner Versicherung oder Krankenkasse ein.

04

Auszahlung erhalten

Die Versicherung zahlt den vereinbarten Tagessatz oder die Krankenkasse das Krankengeld. Die Zahlung erfolgt für jeden weiteren Tag der Arbeitsunfähigkeit.

04 · Was gilt

Wann zahlt die Krankentagegeldversicherung?

Die Leistungspflicht ist an klare Bedingungen geknüpft. Nicht jede Erkrankung führt automatisch zu einer Zahlung.

Die Leistungspflicht ist an klare Bedingungen geknüpft. Nicht jede Erkrankung führt automatisch zu einer Zahlung. Die Versicherung zahlt bei Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit oder Unfall, wenn ein Verdienstausfall nach Ablauf der vereinbarten Karenzzeit entsteht.

Sie deckt laufende private und betriebliche Fixkosten während der Krankheit ab. Dazu zählen Miete, Krankenversicherung, Software-Abos, Leasingraten, Kredite oder Personalkosten. Nicht gezahlt wird bei Arbeitsunfähigkeit durch vorsätzlich herbeigeführte Krankheiten oder bei Krankheiten, die vor Vertragsabschluss bekannt waren und nicht angezeigt wurden.

Arbeitsunfähigkeit während der Karenzzeit ist ebenfalls nicht abgedeckt. Für langfristige Berufsunfähigkeit ist die Berufsunfähigkeitsversicherung zuständig, nicht die Krankentagegeldversicherung.

Da zahlt sie

·Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit
·Arbeitsunfähigkeit durch Unfall
·Verdienstausfall nach Ablauf der vereinbarten Karenzzeit
·Laufende private und betriebliche Fixkosten während der Krankheit

Da zahlt sie nicht

·Arbeitsunfähigkeit durch vorsätzlich herbeigeführte Krankheiten
·Krankheiten, die vor Vertragsabschluss bekannt waren und nicht angezeigt wurden
·Arbeitsunfähigkeit während der Karenzzeit
·Langfristige Berufsunfähigkeit (dafür ist die BU-Versicherung zuständig)

05 · Kosten

Was kostet eine Krankentagegeldversicherung?

Die Beiträge hängen von mehreren Faktoren ab. Als Orientierung gelten Einstiegspreise ab etwa 15 Euro monatlich, die je nach Leistungsumfang deutlich steigen können.

Die Beiträge hängen von mehreren Faktoren ab. Als Orientierung gelten Einstiegspreise ab etwa 15 Euro monatlich, die je nach Leistungsumfang deutlich steigen können. Je kürzer die Karenzzeit, desto teurer wird der Beitrag.

Für einen Tagessatz von 100 Euro gelten allgemeine Spannen: Bei einer Karenzzeit von 43 Tagen zahlst du ab etwa 15 Euro monatlich. Bei 29 Tagen liegen die Kosten bei etwa 25 bis 40 Euro, bei 22 Tagen bei etwa 40 bis 60 Euro und bei 15 Tagen bei etwa 60 bis 90 Euro.

Zusätzlich beeinflussen dein Alter bei Vertragsabschluss, dein Gesundheitszustand und die Höhe des vereinbarten Tagessatzes den Beitrag. Ein höherer Tagessatz oder eine kürzere Karenzzeit führen zu entsprechend höheren Kosten.

Monatliche Kosten in Abhängigkeit von der Karenzzeit

Karenzzeit 43 Tageab ca. 15 EUR
Karenzzeit 29 Tageca. 25 bis 40 EUR
Karenzzeit 22 Tageca. 40 bis 60 EUR
Karenzzeit 15 Tageca. 60 bis 90 EUR

06 · Im Vertrag

Diese Vertragsklauseln solltest du kennen

Die Bedingungen im Kleingedruckten entscheiden darüber, wie gut dein Schutz im Ernstfall funktioniert. Achte besonders auf diese Punkte.

Achte besonders auf Karenzzeit, Gesundheitsprüfung und die Beitragsbemessungsgrenze.

Die Karenzzeit ist der Zeitraum zwischen Beginn der Arbeitsunfähigkeit und dem ersten Tag, an dem die Versicherung zahlt. Üblich sind 15, 22, 29 oder 43 Tage. Vor Vertragsabschluss musst du Fragen zu deinem Gesundheitszustand beantworten, falsche Angaben können zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.

Die Beitragsbemessungsgrenze ist die Grenze, bis zu der Einkommen bei der Berechnung des gesetzlichen Krankengeldes berücksichtigt wird. 2026 liegt das maximale Krankengeld bei rund 135,63 Euro pro Tag. Auf das Krankengeld selbst werden keine Krankenversicherungsbeiträge erhoben, aber Beiträge zur Pflegeversicherung können abgehen.

Wichtige Klauseln und Fachbegriffe

KarenzzeitLeistungsbeginnDer Zeitraum zwischen Beginn der Arbeitsunfähigkeit und dem ersten Tag, an dem die Versicherung zahlt. Üblich sind 15, 22, 29 oder 43 Tage.
GesundheitsprüfungVertragsabschlussVor Vertragsabschluss musst du Fragen zu deinem Gesundheitszustand beantworten. Falsche Angaben können zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.
BeitragsbemessungsgrenzeGesetzliche KrankenversicherungDie Grenze, bis zu der Einkommen bei der Berechnung des gesetzlichen Krankengeldes berücksichtigt wird. 2026 liegt das maximale Krankengeld bei rund 135,63 Euro pro Tag.
SteuerfreiheitSteuernKrankentagegeld aus einer privaten Versicherung ist steuerfrei. Es muss in der Steuererklärung nicht als Einnahme angegeben werden.
LeistungsdauerLeistungsumfangDer maximale Zeitraum, für den die Versicherung pro Krankheitsfall zahlt. Üblich sind Leistungen bis zu 12 oder 24 Monate.

07 · Checkliste

Checkliste: Brauchst du Krankentagegeld?

Nicht jede Selbstständige benötigt zwingend eine Krankentagegeldversicherung. Prüfe anhand dieser Punkte, ob eine Absicherung für dich sinnvoll ist.

Krankentagegeld ist besonders wichtig, wenn dein Einkommen stark von deiner eigenen Arbeitskraft abhängt.

Private und betriebliche Fixkosten laufen auch bei Krankheit weiter. Wenn deine Rücklagen weniger als 4 bis 6 Wochen reichen, entsteht schnell eine finanzielle Lücke. Du bist privat versichert und hast kein Krankentagegeld vereinbart oder du bist gesetzlich versichert, hast aber keinen Krankengeldanspruch gewählt.

  • Dein Einkommen hängt stark von deiner eigenen Arbeitskraft ab.
  • Private und betriebliche Fixkosten laufen auch bei Krankheit weiter.
  • Deine Rücklagen reichen weniger als 4 bis 6 Wochen.
  • Eine längere Krankheit würde deine finanzielle Existenz gefährden.

Krankentagegeld ist besonders wichtig, wenn ...

01

dein Einkommen stark von deiner eigenen Arbeitskraft abhängt

02

private und betriebliche Fixkosten auch bei Krankheit weiterlaufen

03

deine Rücklagen weniger als 4 bis 6 Wochen reichen

04

du privat versichert bist und kein Krankentagegeld vereinbart hast

05

du gesetzlich versichert bist, aber keinen Krankengeldanspruch gewählt hast

06

eine längere Krankheit deine finanzielle Existenz gefährden würde

08 · Fehler vermeiden

Typische Fehler bei der Absicherung

Viele Selbstständige unterschätzen die Einkommenslücke im Krankheitsfall oder treffen falsche Entscheidungen bei der Tarifwahl. Diese Fehler lassen sich vermeiden.

Ein häufiger Fehler ist, keine Absicherung abzuschließen und im Krankheitsfall ohne Einkommen dazustehen. Ebenso problematisch ist es, den Krankengeldanspruch in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht aktiv zu wählen. Eine zu kurze Karenzzeit führt zu unnötig hohen Beiträgen, während ein zu niedriger Tagessatz die laufenden Kosten nicht deckt.

  • Die Gesundheitsprüfung unvollständig ausfüllen und den Versicherungsschutz riskieren.
  • Krankentagegeld mit Berufsunfähigkeitsversicherung verwechseln und langfristige Absicherung vernachlässigen.
  • Den Tagessatz zu niedrig ansetzen, sodass die laufenden Kosten nicht gedeckt sind.

Häufige Fehler und wie du sie vermeidest

·Keine Absicherung abschließen und im Krankheitsfall ohne Einkommen dastehen
·Den Krankengeldanspruch in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht aktiv wählen
·Eine zu kurze Karenzzeit wählen und dadurch unnötig hohe Beiträge zahlen
·Den Tagessatz zu niedrig ansetzen, sodass die laufenden Kosten nicht gedeckt sind
·Die Gesundheitsprüfung unvollständig ausfüllen und den Versicherungsschutz riskieren
·Krankentagegeld mit Berufsunfähigkeitsversicherung verwechseln und langfristige Absicherung vernachlässigen

09 · Hintergrund

Krankentagegeld und Steuern

Die steuerliche Behandlung von Krankentagegeld ist für Selbstständige ein wichtiger Faktor bei der Kalkulation der Absicherung.

Krankentagegeld aus einer privaten Versicherung ist in Deutschland steuerfrei. Du musst die Leistungen in deiner Steuererklärung nicht als Einnahmen angeben.

Anders sieht es beim gesetzlichen Krankengeld aus. Es unterliegt dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, dass es zwar nicht direkt versteuert wird, aber deinen persönlichen Steuersatz für andere Einkünfte erhöhen kann. Die Beiträge zur Krankentagegeldversicherung kannst du als Selbstständige oder Selbstständiger als Vorsorgeaufwendungen in der Steuererklärung geltend machen.

Die genaue Absetzbarkeit hängt von deiner individuellen Situation ab. Es lohnt sich, diesen Punkt mit deiner Steuerberaterin oder deinem Steuerberater zu klären, um alle Möglichkeiten auszuschöpfen.

Krankentagegeld aus einer privaten Versicherung ist in Deutschland steuerfrei. Du musst die Leistungen in deiner Steuererklärung nicht als Einnahmen angeben.

Anders sieht es beim gesetzlichen Krankengeld aus. Es unterliegt dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, dass es zwar nicht direkt versteuert wird, aber deinen persönlichen Steuersatz für andere Einkünfte erhöhen kann.

Die Beiträge zur Krankentagegeldversicherung kannst du als Selbstständige oder Selbstständiger als Vorsorgeaufwendungen in der Steuererklärung geltend machen. Die genaue Absetzbarkeit hängt von deiner individuellen Situation ab.

10 · Vergleich

Krankentagegeld oder Berufsunfähigkeits­versicherung?

Beide Versicherungen schützen dein Einkommen, greifen aber in unterschiedlichen Situationen. Sie ersetzen sich nicht, sondern ergänzen sich.

Krankentagegeld deckt vorübergehende Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit oder Unfall ab.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung greift bei langfristiger Berufsunfähigkeit im zuletzt ausgeübten Beruf. Die Leistung beginnt ab 50 Prozent Berufsunfähigkeit, oft nach 6 Monaten. Krankentagegeld zahlt dagegen nach vereinbarter Karenzzeit, meist 15 bis 43 Tage.

Die Leistungsdauer beim Krankentagegeld ist pro Krankheitsfall begrenzt, oft auf 12 bis 24 Monate. Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt eine monatliche Rente bis zum Ende der Vertragslaufzeit, oft bis zur Rente. Für eine umfassende Absicherung sind beide Bausteine sinnvoll.

Krankentagegeld und Berufsunfähigkeitsversicherung im Vergleich
KrankentagegeldBerufsunfähigkeits­versicherung
Absicherungs­zielVorübergehende Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit oder UnfallLangfristige Berufsunfähigkeit im zuletzt ausgeübten Beruf
Leistungs­beginnNach vereinbarter Karenzzeit, meist 15 bis 43 TageAb 50 Prozent Berufsunfähigkeit, oft nach 6 Monaten
Leistungs­dauerBegrenzt pro Krankheitsfall, oft 12 bis 24 MonateBis zum Ende der Vertragslaufzeit, oft bis zur Rente
LeistungsartTagessatz für jeden Tag der ArbeitsunfähigkeitMonatliche Rente bei fortbestehender Berufsunfähigkeit

Häufige Fragen

Fragen zu Krankentagegeld für Selbstständige

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FinanzredaktionAktualisiert am 07.10.2026