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Ratgeber · Versicherung

Elektronikversicherung Leistungen: Was dein Schutz wirklich abdeckt

Eine Elektronikversicherung übernimmt Reparatur- oder Ersatzkosten, wenn deine Geräte durch äußere Einflüsse beschädigt werden. Entscheidend ist, welche Leistungen der Tarif konkret einschließt und wo die Grenzen liegen.

12 Kapitel · 12 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026

Das Wichtigste

  • Die Elektronikversicherung schützt Geräte vor Schäden durch Bedienfehler, Überspannung, Kurzschluss oder Diebstahl.
  • Versichert sind oft Neugeräte, deren Herstellergarantie abgelaufen ist oder die keinen Garantieschutz mehr haben.
  • Die Versicherungssumme orientiert sich am Neuwert, die Erstattung im Schadenfall kann aber auf den Restwert begrenzt sein.
  • Nicht jede Police deckt Vandalismus, Software oder Medizintechnik ab, prüfe daher die Leistungsdetails.

01 · Grundlagen

Was ist eine Elektronikversicherung?

Die Elektronikversicherung ist eine Sachversicherung für elektrische und elektronische Geräte. Sie greift bei Beschädigung, Zerstörung oder Verlust durch unvorhergesehene Ereignisse, die über die gesetzliche Gewährleistung hinausgehen.

Die Elektronikversicherung schließt eine Lücke, die viele Hausrat- und Gewerbeversicherungen lassen. Sie übernimmt Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten, wenn elektronische Geräte durch Ereignisse beschädigt werden, die in der Hausrat nicht abgedeckt sind, etwa Bedienfehler, Überspannung oder Vandalismus.

Für private Haushalte wird sie häufig als Elektroschutzbrief in die Hausratversicherung eingeschlossen. Gewerbliche Tarife sichern dagegen ganze Anlagen und Geräteparks ab, von der Büroelektronik bis zur Medizintechnik.

Die Elektronikversicherung zahlt nur bei unvorhergesehenen Ereignissen, nicht bei Verschleiß oder geplantem Austausch.

Kurz erklärt

Elektronikversicherung

Eine Versicherung, die Schäden an elektronischen Geräten und Anlagen durch äußere Einwirkungen wie Bedienfehler, Überspannung, Kurzschluss, Diebstahl oder Vandalismus abdeckt.

Sie ergänzt die Hausratversicherung oder die gewerbliche Inhaltsversicherung, wenn dort kein ausreichender Schutz für Elektronik besteht.

02 · Was gilt

Welche Geräte deckt die Elektronikversicherung ab?

Der Schutz erstreckt sich auf Geräte mit elektronischen Bauelementen, von der Büroelektronik bis zur Medizintechnik. Die genaue Liste variiert je nach Tarif und Einsatzzweck.

Versicherbar sind Geräte, die selbst elektronisch arbeiten oder elektronische Bauelemente enthalten. Dazu gehören Unterhaltungselektronik wie Fernseher, Spielekonsolen und Lautsprecherboxen, aber auch Haushaltsgeräte wie Waschmaschine, Backofen, Geschirrspüler oder Staubsaugerroboter.

Informations- und Kommunikationselektronik wie PC, Notebook und Navigationsgerät ist ebenfalls eingeschlossen. Elektrische Gartengeräte, akkubetriebenes Werkzeug und Smarthome-Geräte wie smarte Rauchmelder oder Türschlösser können je nach Tarif mitversichert werden.

  • Unterhaltungselektronik wie Fernseher, Apple TV, Spielekonsole, CD-, DVD- oder Blu-Ray-Player und Lautsprecherboxen
  • Haushaltselektronik wie Mikrowelle, Backofen, Geschirrspülmaschine, Waschmaschine, Gefrierschrank und Staubsaugerroboter
  • Informations- und Kommunikationselektronik wie PC, Notebook und Navigationsgerät
  • Elektrische Gartengeräte und Werkzeuge wie Rasenmäher, Heckenscheren, Bohrmaschine oder Akkuschrauber
  • Elektrische Sportgeräte wie Heimtrainer, Laufband oder Spinningrad
  • Smarthome-Geräte wie smarte Rauchmelder, Leckageschutz, Türklingel und Kameras

Handys und Smartphones sind in manchen Hausrat-Tarifen ausdrücklich ausgeschlossen. Akkuschäden sind grundsätzlich nicht versichert, auch nicht bei Überspannung.

Versicherbar

·Unterhaltungselektronik wie Fernseher, Spielekonsolen, Lautsprecher
·Haushaltselektronik wie Waschmaschine, Backofen, Staubsaugerroboter
·Informations- und Kommunikationselektronik wie PC, Notebook, Navigationsgerät
·Elektrische Gartengeräte und Werkzeuge wie Rasenmäher, Akkuschrauber
·Büroelektronik wie Drucker, Kopierer, Telefonanlagen
·Medizintechnik wie Röntgengeräte, Dialysegeräte, Computertomographen

Oft ausgeschlossen

·Handys und Smartphones in manchen Hausrat-Tarifen
·Akkuschäden, auch bei Überspannung
·Geräte mit rein mechanischer Funktion ohne Elektronik
·Verschleißschäden ohne äußeres Ereignis

03 · Was gilt

Bedienfehler und Ungeschicklichkeit: Wann zahlt die Versicherung?

Ein zentraler Leistungsbaustein ist der Schutz vor selbst verursachten Schäden. Dazu zählen Fehlbedienung, Fahrlässigkeit oder Ungeschicklichkeit im Umgang mit dem Gerät.

Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit und Fahrlässigkeit sind in vielen Tarifen ausdrücklich versichert, etwa wenn du ein Gerät falsch einstellst, es dir beim Transport herunterfällt oder du bei der Installation einen Fehler machst.

Gewerbliche Tarife schließen auch Fehler des Personals ein. Die Versicherung übernimmt dann die Reparaturkosten oder beteiligt sich am Neukauf, wenn eine Reparatur nicht möglich ist.

Vorsätzlich herbeigeführte Schäden sind nie versichert. Reine Verschleißerscheinungen ohne Bedienfehler fallen ebenfalls nicht unter den Schutz.

Versichert

·Falsche Handhabung oder Einstellung des Geräts
·Sturz oder Fall durch Unachtsamkeit
·Schäden durch unsachgemäße Reinigung
·Fehler bei der Installation oder Inbetriebnahme

Nicht versichert

·Vorsätzlich herbeigeführte Schäden
·Schäden durch grob fahrlässige Handlungen, wenn der Tarif dies ausschließt
·Reine Verschleißerscheinungen ohne Bedienfehler

04 · Vergleich

Überspannung, Kurzschluss und Allgefahrendeckung

Elektrische Schäden sind ein häufiger Grund für den Abschluss. Die Allgefahrendeckung geht über benannte Gefahren hinaus und sichert alle unvorhergesehenen Beschädigungen ab.

Viele Tarife nennen diese Gefahren ausdrücklich, zusammen mit Brand, Blitzschlag, Explosion, Wasser, Feuchtigkeit und Überschwemmung.

Die Allgefahrendeckung geht einen Schritt weiter: Sie versichert alle unvorhergesehenen Beschädigungen oder Zerstörungen, sofern sie nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind. Dazu zählen dann auch Konstruktions-, Ausführungs- oder Materialfehler sowie Vandalismus und Sabotage.

  • Benannte Gefahren: Nur explizit genannte Ereignisse wie Überspannung, Kurzschluss, Brand oder Leitungswasser sind versichert.
  • Allgefahrendeckung: Alle unvorhergesehenen Beschädigungen sind versichert, sofern kein Ausschluss greift.
  • Beweislast: Bei benannten Gefahren musst du nachweisen, dass eine versicherte Gefahr den Schaden verursacht hat.
  • Bei der Allgefahrendeckung muss der Versicherer nachweisen, dass ein Ausschluss vorliegt.

Die Allgefahrendeckung bietet den umfassenderen Schutz, weil sie auch ungewöhnliche Schadenursachen einschließt.

Benannte Gefahren versus Allgefahrendeckung
Benannte GefahrenAllgefahrendeckung
Versicherte UrsachenNur explizit im Vertrag genannte Ereignisse wie Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, Überspannung, Kurzschluss, Brand, Blitzschlag, Explosion, Wasser, Feuchtigkeit, Überschwemmung, Vorsatz Dritter, Vandalismus, Diebstahl, Einbruchdiebstahl, RaubAlle unvorhergesehenen Beschädigungen oder Zerstörungen, sofern nicht ausgeschlossen
Typische SchädenSchäden durch die im Vertrag benannten GefahrenZusätzlich auch Konstruktions-, Ausführungs- oder Materialfehler, höhere Gewalt

05 · Was gilt

Diebstahl, Vandalismus und Sabotage: Schutz vor Eingriffen Dritter

Neben technischen Defekten sichern viele Tarife auch Schäden durch unbefugte Dritte ab. Das betrifft sowohl den Diebstahl ganzer Geräte als auch mutwillige Beschädigungen.

Versichert sind Diebstahl, Einbruchdiebstahl und Raub sowie Vandalismus, mutwillige Beschädigung und Sabotage durch Dritte.

Das gilt für private Tarife ebenso wie für gewerbliche Policen. Bei Photovoltaik-Anlagen sind beispielsweise Vandalismus durch Dritte, Diebstahl, Raub und Plünderung ausdrücklich eingeschlossen.

Nicht versichert ist in der Regel das bloße Abhandenkommen ohne äußeres Ereignis, etwa wenn du ein Gerät verlegst oder verlierst. Diebstahl durch Familienangehörige oder Mitarbeiter ist nur versichert, wenn der Tarif dies ausdrücklich einschließt.

Versichert

·Diebstahl, Einbruchdiebstahl und Raub
·Vandalismus und mutwillige Beschädigung
·Sabotage durch Dritte
·Vorsatz Dritter, der zu einem Geräteschaden führt

Nicht versichert

·Diebstahl durch Familienangehörige oder Mitarbeiter, wenn nicht eingeschlossen
·Abhandenkommen ohne äußeres Ereignis
·Schäden durch politische Unruhen, wenn nicht vereinbart

06 · Was gilt

Softwareversicherung und Datenrettung

Nicht nur die Hardware kann ausfallen. Eine Softwareversicherung übernimmt Kosten, wenn Programme oder Daten durch einen versicherten Schaden beschädigt werden.

Nicht nur die Hardware kann ausfallen. Eine Softwareversicherung übernimmt Kosten, wenn Programme oder Daten durch einen versicherten Schaden beschädigt oder zerstört werden. Das betrifft etwa die Wiederherstellung von Software nach einem Brand, Wasserschaden oder einer Überspannung.

In gewerblichen Tarifen ist Software, die durch Dongle geschützt ist, bis zu einer bestimmten Summe mitversichert. Auch die Wiederherstellung von Daten kann eingeschlossen sein, wenn sie durch einen versicherten Sachschaden verloren gegangen sind.

Reine Softwarefehler ohne vorherigen versicherten Sachschaden sind dagegen nicht abgedeckt. Veraltete Software, die nicht mehr unterstützt wird, fällt ebenfalls nicht unter den Schutz.

Versichert

·Wiederherstellung von Software nach einem versicherten Schaden
·Kosten für die Wiederherstellung von Daten
·Software, die durch Dongle geschützt ist, bis zu einer bestimmten Summe

Nicht versichert

·Softwarefehler ohne vorherigen versicherten Sachschaden
·Veraltete Software, die nicht mehr unterstützt wird
·Datenverlust durch reine Bedienfehler ohne Geräteschaden

07 · Kosten

Neuwertentschädigung und Restwert: Was bekommst du erstattet?

Die Höhe der Erstattung hängt vom Alter des Geräts und der vereinbarten Versicherungssumme ab. Viele Tarife zahlen den Neuwert, andere nur den Zeitwert oder einen gestaffelten Restwert.

Viele Tarife zahlen bei Totalschaden einen gestaffelten Restwert, der mit zunehmendem Gerätealter sinkt.

In den ersten 12 Monaten werden 100 Prozent des Neuwerts erstattet. Danach sinkt der Restwert schrittweise: Im Alter von 13 bis 24 Monaten sind es 90 Prozent, von 25 bis 36 Monaten 80 Prozent, von 37 bis 48 Monaten 70 Prozent und von 49 bis 60 Monaten 60 Prozent.

Bei Geräten, die älter als 60 Monate sind, erstatten manche Tarife nur noch 40 Prozent (61 bis 72 Monate) oder 30 Prozent (73 bis 84 Monate).

Ist eine Reparatur technisch möglich und wirtschaftlich sinnvoll, übernimmt die Versicherung die Reparaturkosten. Ersatzgeräte müssen nicht dem alten Gerät entsprechen, sondern können technisch mindestens gleichwertige Geräte einer anderen Baureihe oder eines anderen Herstellers sein.

Typische Restwertstaffel bei Elektronikversicherungen

Gerätealter 0 bis 12 Monate100 %
Gerätealter 13 bis 24 Monate90 %
Gerätealter 25 bis 36 Monate80 %
Gerätealter 37 bis 48 Monate70 %
Gerätealter 49 bis 60 Monate60 %
Gerätealter 61 bis 72 Monate40 %
Gerätealter 73 bis 84 Monate30 %

08 · Kosten

Selbstbeteiligung und Versicherungs­summe: So kalkulierst du deinen Schutz

Die Versicherungssumme sollte dem Neuwert deiner Geräte entsprechen. Eine Selbstbeteiligung senkt den Beitrag, bedeutet aber, dass du im Schadenfall einen Teil selbst trägst.

Maßgeblich ist der gültige Listenpreis ohne Rabatte einschließlich Bezugskosten wie Fracht und Montage.

Für private Haushalts-Elektronik liegen die monatlichen Beiträge für einen Elektroschutzbrief in der Hausratversicherung bei etwa 4,50 bis 5,75 Euro. Die Versicherungssumme pro Gerät beträgt je nach Tarif 100 bis 5.000 Euro.

  • Versicherungssumme: 100 bis 5.000 Euro je Gerät, abhängig vom Tarif
  • Selbstbeteiligung: 0 bis 150 Euro pro Schadenfall, je nach Vereinbarung
  • Monatlicher Beitrag für Haushalts-Elektronik: 4,50 bis 5,75 Euro
  • Vorsorgeversicherung für neue Geräte: 20 bis 30 Prozent der Versicherungssumme

Eine höhere Selbstbeteiligung senkt den Beitrag, bedeutet aber, dass du im Schadenfall einen Teil selbst trägst.

Kostenfaktoren einer Elektronikversicherung

Versicherungssumme (Neuwert der Geräte)100 bis 5.000 EUR je Gerät
Monatlicher Beitrag für Haushalts-Elektronik4,50 bis 5,75 EUR
Vorsorgeversicherung für neue Geräte20 bis 30 % der Versicherungssumme

09 · Checkliste

Doppelversicherung vermeiden: Was Hausrat und Inhaltsversicherung schon leisten

Bevor du eine separate Elektronikversicherung abschließt, prüfe deinen bestehenden Schutz. Hausrat- und Inhaltsversicherungen decken Elektronik oft bereits gegen bestimmte Gefahren ab.

Hausratversicherungen decken Elektronik oft bereits gegen Diebstahl, Brand, Leitungswasser und Überspannung durch Blitz ab.

Was sie in der Regel nicht abdecken, sind Bedienfehler, Fallschäden, Vandalismus und Schäden durch Überspannung ohne Blitzschlag. Genau hier setzt die Elektronikversicherung an.

  • Deckt deine Hausratversicherung Elektronik gegen Diebstahl, Brand und Leitungswasser ab?
  • Sind Überspannungsschäden durch Blitz in der Hausrat enthalten?
  • Gibt es in deiner Hausrat eine Klausel für Bedienfehler oder Fallschäden?
  • Hast du eine gewerbliche Inhaltsversicherung, die Büroelektronik einschließt?
  • Besteht für deine Geräte noch eine Herstellergarantie oder Gewährleistung?
  • Sind deine Geräte bereits über eine Kreditkarte oder einen anderen Vertrag mitversichert?

Wenn du mehrere dieser Fragen mit Ja beantwortest, ist eine zusätzliche Elektronikversicherung möglicherweise entbehrlich.

Prüfe vor dem Abschluss

01

Deckt deine Hausratversicherung Elektronik gegen Diebstahl, Brand und Leitungswasser ab?

02

Sind Überspannungsschäden durch Blitz in der Hausrat enthalten?

03

Gibt es in deiner Hausrat eine Klausel für Bedienfehler oder Fallschäden?

04

Hast du eine gewerbliche Inhaltsversicherung, die Büroelektronik einschließt?

05

Besteht für deine Geräte noch eine Herstellergarantie oder Gewährleistung?

06

Sind deine Geräte bereits über eine Kreditkarte oder einen anderen Vertrag mitversichert?

10 · Was gilt

Betriebsinhaltsversicherung und Büro­elektronik: Schutz für Gewerbe und Praxis

Für Unternehmen, Praxen und Kanzleien ist die Elektronikversicherung oft Teil der Betriebsinhaltsversicherung. Sie sichert die betriebliche Elektronik gegen Stillstand und hohe Wiederbeschaffungskosten ab.

Versichert sind Büroelektronik wie PCs, Drucker und Telefonanlagen, aber auch Mess-, Prüf- und Regelungstechnik sowie Bild- und Tontechnik wie Digitalkameras und Videotechnik. Medizintechnik wie Röntgengeräte, Computertomographen und Dialysegeräte kann ebenfalls eingeschlossen werden.

Zusätzlich übernehmen gewerbliche Tarife Aufräumungs-, Abbruch-, Bewegungs- und Schutzkosten. Eine Vorsorgeversicherung für neu hinzukommende Geräte ist bis zu 20 oder 30 Prozent der Versicherungssumme enthalten.

Reine Gebäudebestandteile ohne Elektronik und Kraftfahrzeuge mit fest verbauter Elektronik sind nicht versichert.

Versichert

·Büroelektronik wie PCs, Drucker, Telefonanlagen
·Medizintechnik wie Röntgengeräte, Dialysegeräte
·Mess-, Prüf- und Regelungstechnik
·Bild- und Tontechnik wie Digitalkameras, Videotechnik
·Aufräumungs-, Abbruch-, Bewegungs- und Schutzkosten
·Vorsorgeversicherung für neu hinzukommende Geräte

Nicht versichert

·Reine Gebäudebestandteile ohne Elektronik
·Kraftfahrzeuge und deren fest verbaute Elektronik
·Schäden durch normale Abnutzung im Betrieb

11 · Was gilt

Medizin­technik: Besondere Anforderungen an den Versicherungs­schutz

Medizinische Geräte sind oft hochpreisig und sensibel. Eine Elektronikversicherung für Praxen und Kliniken muss daher spezielle Risiken wie Bedienfehler, Kurzschluss oder Vandalismus abdecken.

Versichert sind Röntgengeräte, Computertomographen, Dialysegeräte und Ultraschallgeräte. Auch Bedienfehler und Ungeschicklichkeit des Personals sowie Überspannung, Kurzschluss und Induktion fallen unter den Schutz.

Verschleiß durch täglichen Gebrauch ist nicht versichert. Schäden durch mangelnde Wartung sind ebenfalls ausgeschlossen, wenn du die vorgeschriebenen Wartungsvorschriften missachtet hast.

Geräte, die ausschließlich mechanisch arbeiten, fallen nicht unter die Elektronikversicherung.

Versichert

·Röntgengeräte und Computertomographen
·Dialysegeräte und Ultraschallgeräte
·Bedienfehler und Ungeschicklichkeit des Personals
·Überspannung, Kurzschluss und Induktion
·Vandalismus und Sabotage durch Dritte

Nicht versichert

·Verschleiß durch täglichen Gebrauch
·Schäden durch mangelnde Wartung, wenn Wartungsvorschriften missachtet wurden
·Geräte, die ausschließlich mechanisch arbeiten

12 · Im Vertrag

Vorsorgeversicherung: So bleiben neue Geräte automatisch geschützt

Wenn du neue Geräte kaufst, musst du nicht sofort den Vertrag anpassen. Eine Vorsorgeversicherung erhöht die Versicherungssumme automatisch für einen begrenzten Zeitraum.

Neu hinzukommende Geräte sind bis zu 20 oder 30 Prozent der Versicherungssumme mitversichert, höchstens bis zu einem festgelegten Betrag. In gewerblichen Tarifen liegt die Obergrenze bei 50.000 Euro.

Du musst neue Geräte innerhalb einer bestimmten Frist melden, damit der volle Schutz bestehen bleibt. Maßgeblich für die Versicherungssumme ist der gültige Listenpreis ohne Rabatte einschließlich Bezugskosten wie Fracht und Montage.

Wichtige Klauseln zur Vorsorge

VorsorgeversicherungAutomatische ErhöhungNeu hinzukommende Geräte sind bis zu 20 oder 30 Prozent der Versicherungssumme mitversichert, höchstens bis zu einem festgelegten Betrag.
MeldepflichtFristDu musst neue Geräte innerhalb einer bestimmten Frist melden, damit der volle Schutz bestehen bleibt.
VersicherungssummeNeuwertMaßgeblich ist der gültige Listenpreis ohne Rabatte einschließlich Bezugskosten wie Fracht und Montage.

Häufige Fragen

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FinanzredaktionAktualisiert am 07.10.2026