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Ratgeber · Versicherung

Drohnenversicherung: Wann zahlt die Haftpflicht für deine Drohne?

Die Drohnenversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben, doch der Versicherungs­schutz greift nicht in jedem Fall. Hier erfährst du, welche Schäden abgedeckt sind und wann du auf den Kosten sitzen bleibst.

11 Kapitel · 10 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026

Das Wichtigste

  • Eine Drohnenhaftpflichtversicherung ist für alle Drohnen Pflicht, auch unter 250 g und in der Klasse C0.
  • Die Versicherung zahlt bei Personen- und Sachschäden, die du als Pilot verursachst.
  • Schäden an deiner eigenen Drohne sind nur über eine Kaskoversicherung abgedeckt.
  • Bei grober Fahrlässigkeit oder Verstößen gegen Flugregeln kann die Versicherung die Zahlung kürzen.

01 · Was gilt

Wann ist eine Drohnenversicherung Pflicht?

Die Versicherungspflicht gilt für alle Drohnen, unabhängig von Gewicht oder Nutzungsart. Das Luftverkehrsgesetz verlangt eine gültige Haftpflichtdeckung, bevor du startest.

Die Versicherungspflicht gilt für alle motorisierten Fluggeräte, auch für Drohnen unter 250 Gramm und Modelle der Drohnenklasse C0. Das Luftverkehrsgesetz verlangt eine gültige Haftpflichtdeckung, bevor du startest, unabhängig davon, ob du privat oder gewerblich fliegst.

Für Drohnen ab zwei Kilogramm benötigst du zusätzlich einen Kenntnisnachweis, den du ab 16 Jahren erwerben kannst. Bei Drohnen ab fünf Kilogramm kommt eine Erlaubnispflicht der Landesluftfahrtbehörde hinzu.

  • Drohnen unter 250 Gramm sind versicherungspflichtig, auch wenn kein Drohnenführerschein nötig ist.
  • Für Drohnen ab zwei Kilogramm brauchst du einen Drohnenführerschein oder eine gleichwertige Prüfungsbescheinigung.
  • Reine Segelflugmodelle ohne Motor und Wurfgleiter ohne Fernsteuerung sind nicht versicherungspflichtig.

Die Versicherungspflicht betrifft damit nahezu alle ferngesteuerten Fluggeräte mit Motor. Nur wer ausschließlich unmotorisierte Modelle wie Segelflugzeuge oder einfache Wurfgleiter nutzt, benötigt keine Drohnenversicherung.

Versicherungspflichtig

·Drohnen unter 250 g (inkl. Klasse C0)
·Drohnen von 250 g bis 5 kg
·Drohnen über 5 kg
·Gewerblich genutzte Drohnen
·FPV-Drohnen und Eigenbauten

Nicht versicherungspflichtig

·Reine Flugmodelle ohne Motor (Segelflugmodelle)
·Spielzeug ohne Fernsteuerung (z. B. Wurfgleiter)

02 · Was gilt

Was deckt die Drohnenhaftpflichtversicherung ab?

Die Drohnenhaftpflicht übernimmt Schäden, die du mit deiner Drohne bei Dritten verursachst. Dazu zählen Personen- und Sachschäden sowie daraus entstehende Vermögensschäden.

Die Versicherung zahlt auch für die Abwehr unberechtigter Ansprüche, wenn jemand zu Unrecht Schadensersatz von dir verlangt. Dieser passive Rechtsschutz ist in vielen Tarifen enthalten.

  • Verletzung einer Person durch einen Absturz ist versichert.
  • Beschädigung eines geparkten Autos oder eines Zauns ist versichert.
  • Schäden an deiner eigenen Drohne sind nicht über die Haftpflicht abgedeckt.
  • Diebstahl oder Verlust der Drohne zahlt die Haftpflicht nicht.

Für Schäden an deiner eigenen Drohne benötigst du eine separate Kaskoversicherung. Die Haftpflicht schützt ausschließlich Dritte, nicht dein eigenes Eigentum.

Da zahlt sie

·Verletzung einer Person durch einen Absturz
·Beschädigung eines geparkten Autos
·Schäden an Gebäuden oder Zäunen
·Folgeschäden aus einem versicherten Schaden
·Abwehr unberechtigter Ansprüche (passiver Rechtsschutz)

Da zahlt sie nicht

·Schäden an deiner eigenen Drohne
·Diebstahl oder Verlust der Drohne
·Schäden durch Vorsatz
·Schäden bei gewerblicher Nutzung ohne entsprechenden Tarif

03 · Vergleich

Drohnenhaftpflicht oder private Haftpflicht: Was gilt?

Viele private Haftpflichtversicherungen schließen Drohnen bis 250 g mit ein. Für größere Drohnen oder gewerbliche Flüge brauchst du meist eine separate Police.

Prüfe deinen Vertrag genau: Nur wenn Drohnen explizit eingeschlossen sind, zahlt deine private Haftpflicht. Einige Tarife decken Drohnen bis fünf Kilogramm ab, andere nur Modelle bis 250 Gramm.

  • Drohnen bis 250 Gramm sind oft in der privaten Haftpflicht mitversichert.
  • Drohnen über 250 Gramm sind in privaten Tarifen selten abgedeckt.
  • Gewerbliche Nutzung ist in der privaten Haftpflicht immer ausgeschlossen.
  • Separate Drohnenhaftpflicht ist für jede Drohnengröße möglich.

Die Deckungssumme privater Haftpflichtversicherungen liegt meist zwischen 5 und 50 Millionen Euro. Eine separate Drohnenhaftpflicht muss gesetzlich mindestens 750.000 Sonderziehungsrechte abdecken, was etwa einer Million Euro entspricht.

Absicherung über die private Haftpflicht oder separate Drohnenpolice
Private HaftpflichtSeparate Drohnenhaftpflicht
Drohnen bis 250 gKann mitversichert seinImmer möglich
Drohnen über 250 gNur bei explizitem EinschlussStandard
Gewerbliche NutzungAusgeschlossenMit Gewerbetarif
Deckungs­summeMindestens 5 Mio. Euro bei EinschlussMindestens 1 Mio. Euro, oft höher

04 · Grundlagen

Luftfahrthaftpflicht und Gefährdungs­haftung: Das musst du wissen

Für Drohnen gilt die besondere Gefährdungshaftung nach dem Luftverkehrsgesetz. Das bedeutet: Du haftest auch ohne eigenes Verschulden, wenn deine Drohne einen Schaden verursacht.

Der Halter eines Luftfahrzeugs haftet für Schäden, die durch den Betrieb entstehen, auch wenn ihn keine Schuld trifft. Bei Drohnen gilt diese Haftung unabhängig vom Gewicht.

Die Versicherung übernimmt diese gesetzliche Haftung, wenn der Schaden nicht vorsätzlich herbeigeführt wurde. Ein technischer Defekt oder eine unvorhersehbare Windböe entbindet dich also nicht von der Haftung.

Kurz erklärt

Gefährdungs­haftung

Der Halter eines Luftfahrzeugs haftet für Schäden, die durch den Betrieb entstehen, auch wenn ihn keine Schuld trifft. Bei Drohnen gilt diese Haftung unabhängig vom Gewicht.

Die Versicherung übernimmt diese gesetzliche Haftung, wenn der Schaden nicht vorsätzlich herbeigeführt wurde.

05 · Im Vertrag

Verschuldenshaftung: Wann die Versicherung trotzdem nicht zahlt

Neben der Gefährdungshaftung gibt es die Verschuldenshaftung. Hier prüft die Versicherung, ob du fahrlässig gehandelt hast und ob sie die Leistung kürzen darf.

Neben der Gefährdungshaftung gibt es die Verschuldenshaftung. Hier prüft die Versicherung, ob du fahrlässig gehandelt hast und ob sie die Leistung kürzen darf.

Führst du einen Schaden absichtlich herbei, zahlt die Versicherung nicht. Bei grober Fahrlässigkeit, etwa einem Flug ohne gültigen Drohnenführerschein oder in einer Flugverbotszone, kann die Versicherung die Zahlung kürzen.

  • Vorsatz führt zum vollständigen Leistungsausschluss.
  • Grobe Fahrlässigkeit kann zu einer Leistungskürzung führen.
  • Alkohol oder Drogen am Steuerknüppel führen zum Leistungsausschluss.
  • Ohne mitgeführte Versicherungsbestätigung riskierst du ein Bußgeld, der Versicherungsschutz bleibt aber bestehen.

Die Versicherung zahlt also nicht in jedem Fall. Wer bewusst gegen zentrale Regeln verstößt, muss mit Kürzungen oder dem kompletten Verlust des Versicherungsschutzes rechnen.

Typische Ausschlüsse und Leistungskürzungen

VorsatzKeine LeistungFührst du einen Schaden absichtlich herbei, zahlt die Versicherung nicht.
Grobe FahrlässigkeitKürzung möglichFliegst du ohne gültigen Drohnenführerschein oder in einer Flugverbotszone, kann die Versicherung die Zahlung kürzen.
Alkohol oder DrogenLeistungsausschlussSteuerst du die Drohne unter Einfluss von Alkohol oder Drogen, entfällt der Schutz.
Fehlende VersicherungsbestätigungOrdnungswidrigkeitOhne mitgeführte Versicherungsbestätigung riskierst du ein Bußgeld, der Versicherungsschutz bleibt aber bestehen.

06 · Was gilt

Kaskoversicherung für die eigene Drohne: Wann zahlt sie?

Die Kaskoversicherung ist eine freiwillige Ergänzung zur Haftpflicht. Sie übernimmt Schäden an deiner eigenen Drohne, wenn du selbst einen Absturz verursachst.

Die Kasko zahlt bei Absturz durch Bedienfehler, Schäden durch technisches Versagen, Bruch bei der Landung und Totalschaden nach Kollision mit einem Hindernis. Diebstahl ist nur mit einem zusätzlichen Baustein abgedeckt.

  • Absturz durch Bedienfehler ist versichert.
  • Schäden durch technisches Versagen sind versichert.
  • Diebstahl ohne Zusatzbaustein ist nicht versichert.
  • Normale Abnutzung und Verschleiß sind nicht versichert.

Für gewerbliche Nutzung benötigst du auch bei der Kasko einen eigenen Gewerbetarif. Die private Kasko zahlt nicht, wenn du mit der Drohne Geld verdienst.

Da zahlt die Kasko

·Absturz durch Bedienfehler
·Schäden durch technisches Versagen
·Bruch bei der Landung
·Totalschaden nach Kollision mit einem Hindernis

Da zahlt sie nicht

·Diebstahl ohne Zusatzbaustein
·Schäden durch Vorsatz
·Normale Abnutzung und Verschleiß
·Schäden bei gewerblicher Nutzung ohne Gewerbetarif

07 · Kosten

Selbstbeteiligung: So wirkt sie sich auf die Zahlung aus

Viele Tarife enthalten eine Selbstbeteiligung. Im Schadensfall zieht die Versicherung diesen Betrag von der Entschädigung ab.

In der Haftpflicht liegt die Selbstbeteiligung je nach Tarif zwischen 25 und 150 Euro, in der Kasko zwischen 50 und 250 Euro. Viele Haftpflichttarife kommen ohne Selbstbeteiligung aus.

  • Haftpflicht ohne Selbstbeteiligung: 0 Euro.
  • Haftpflicht mit Selbstbeteiligung: 25 bis 150 Euro.
  • Kasko mit Selbstbeteiligung: 50 bis 250 Euro.

Eine höhere Selbstbeteiligung senkt meist den Jahresbeitrag, erhöht aber deinen Anteil im Schadensfall. Überlege dir vor dem Abschluss, welchen Betrag du im Ernstfall selbst tragen kannst.

Kurz erklärt

Haftpflicht ohne Selbstbeteiligung

Übliche Selbstbeteiligungen in der Drohnenversicherung

0 Euro

08 · Was gilt

Geltungs­bereich: Zahlt die Versicherung auch im Ausland?

Der räumliche Geltungsbereich ist entscheidend. Viele Tarife gelten nur in Deutschland oder der EU, andere bieten weltweiten Schutz.

Der räumliche Geltungsbereich ist entscheidend. Viele Tarife gelten nur in Deutschland oder der EU, andere bieten weltweiten Schutz.

Flüge in Ländern mit Drohnenverbot sind nie versichert. Auch Flüge außerhalb des vereinbarten Geltungsbereichs sowie in Kriegs- oder Krisengebieten sind ausgeschlossen.

  • Flüge in Deutschland sind immer versichert.
  • Flüge in der EU sind bei Tarifen mit EU-Deckung versichert.
  • Flüge weltweit sind bei Tarifen mit Weltgeltung versichert.
  • Flüge in Ländern mit Drohnenverbot sind nicht versichert.

Prüfe vor einer Reise, ob dein Tarif das Zielland abdeckt. Ein weltweiter Schutz ist oft als Option zubuchbar, kostet aber einen Aufpreis.

Versichert

·Flüge in Deutschland
·Flüge in der EU bei Tarifen mit EU-Deckung
·Flüge weltweit bei Tarifen mit Weltgeltung

Nicht versichert

·Flüge in Ländern mit Drohnenverbot
·Flüge außerhalb des vereinbarten Geltungsbereichs
·Flüge in Kriegs- oder Krisengebieten

09 · Checkliste

Gewerbliche Nutzung: Wann brauchst du einen speziellen Tarif?

Sobald du mit deiner Drohne Geld verdienst, greift die private Drohnenhaftpflicht nicht. Gewerbliche Flüge erfordern eine eigene Police.

Typische Anzeichen für gewerbliche Nutzung sind der Verkauf von Luftaufnahmen, Flüge im Kundenauftrag, Inspektionen oder Vermessungen sowie der Einsatz im landwirtschaftlichen Betrieb.

  • Du verkaufst Luftaufnahmen oder Videos.
  • Du fliegst im Auftrag von Kunden.
  • Du nutzt die Drohne für Inspektionen oder Vermessungen.
  • Du setzt die Drohne im landwirtschaftlichen Betrieb ein.
  • Du erzielst Einnahmen aus Social-Media-Kanälen mit Drohnenaufnahmen.

Auch Einnahmen aus Social-Media-Kanälen mit Drohnenaufnahmen gelten als gewerblich. Sobald du regelmäßig Geld mit deinen Flügen verdienst, solltest du auf einen Gewerbetarif umstellen.

Anzeichen für gewerbliche Nutzung

01

Du verkaufst Luftaufnahmen oder Videos

02

Du fliegst im Auftrag von Kunden

03

Du nutzt die Drohne für Inspektionen oder Vermessungen

04

Du setzt die Drohne im landwirtschaftlichen Betrieb ein

05

Du erzielst Einnahmen aus Social-Media-Kanälen mit Drohnenaufnahmen

10 · Was gilt

Flugmodelle und FPV-Flüge: Besondere Regeln für die Versicherung

Flugmodelle und FPV-Drohnen sind versicherungspflichtig, wenn sie motorisiert sind. Für reine Segelflugmodelle ohne Motor entfällt die Pflicht.

FPV-Drohnen mit Kamera und Motor, motorisierte Flugmodelle, Eigenbau-Drohnen mit Motor und Drohnen mit Verbrennungsmotor sind alle versicherungspflichtig.

  • FPV-Drohnen mit Kamera und Motor sind versicherungspflichtig.
  • Motorisierte Flugmodelle sind versicherungspflichtig.
  • Eigenbau-Drohnen mit Motor sind versicherungspflichtig.
  • Segelflugmodelle ohne Motor sind nicht versicherungspflichtig.
  • Wurfgleiter ohne Fernsteuerung sind nicht versicherungspflichtig.
  • Drachen und Lenkdrachen sind nicht versicherungspflichtig.

Für Eigenbau-Drohnen bieten einige Versicherer spezielle Tarife an. Prüfe vor dem ersten Flug, ob dein Modell in deiner Police eingeschlossen ist.

Versicherungspflichtig

·FPV-Drohnen mit Kamera und Motor
·Motorisierte Flugmodelle
·Eigenbau-Drohnen mit Motor
·Drohnen mit Verbrennungsmotor

Nicht versicherungspflichtig

·Segelflugmodelle ohne Motor
·Wurfgleiter ohne Fernsteuerung
·Drachen und Lenkdrachen

11 · Checkliste

Versicherungs­bestätigung: Was du beim Fliegen dabei haben musst

Die Versicherungsbestätigung ist der Nachweis, dass deine Drohne haftpflichtversichert ist. Ohne diesen Nachweis riskierst du ein Bußgeld.

Zusätzlich benötigst du ab 250 Gramm oder bei Kamera einen Drohnenführerschein. An der Drohne selbst muss eine feuerfeste Plakette mit deinem Namen und deiner Adresse gut sichtbar befestigt sein.

  • Versicherungsbestätigung ausgedruckt oder digital.
  • Drohnenführerschein ab 250 Gramm oder bei Kamera.
  • Feuerfeste Plakette mit Name und Adresse an der Drohne.
  • Einwilligung des Grundstückseigentümers bei Flügen über Wohngrundstücken.

Fliegst du über Wohngrundstücken, brauchst du die Einwilligung des Eigentümers. Ohne diese Erlaubnis darfst du dort nicht starten, auch wenn deine Versicherung gültig ist.

Das gehört in deine Drohnentasche

01

Versicherungsbestätigung (ausgedruckt oder digital)

02

Drohnenführerschein (ab 250 g oder bei Kamera)

03

Feuerfeste Plakette mit Name und Adresse an der Drohne

04

Einwilligung des Grundstückseigentümers bei Flügen über Wohngrundstücken

Häufige Fragen

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FinanzredaktionAktualisiert am 07.10.2026