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Ratgeber · Versicherung

Drohnenversicherung für Beamte: So erfüllst du die Pflicht und sicherst dich ab

Für Beamtinnen und Beamte gelten beim Fliegen einer Drohne dieselben gesetzlichen Pflichten wie für alle anderen Halter. Entscheidend ist, ob du privat oder dienstlich fliegst, denn davon hängt der passende Versicherungs­schutz ab.

9 Kapitel · 10 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026

Das Wichtigste

  • Jede Drohne braucht in Deutschland eine Haftpflichtversicherung, unabhängig von ihrem Gewicht.
  • Private Flüge sind oft über eine erweiterte Privathaftpflicht abgedeckt, gewerbliche oder dienstliche Flüge nicht.
  • Die Gefährdungshaftung aus dem Luftverkehrsgesetz greift auch ohne dein Verschulden.
  • Eine Deckungssumme von mindestens 1 Million Euro ist die Untergrenze für sinnvollen Schutz.

01 · Grundlagen

Was bedeutet die Versicherungs­pflicht für deine Drohne?

Das Luftverkehrsgesetz macht keine Ausnahme für den öffentlichen Dienst. Sobald du eine Drohne startest, musst du als Halterin oder Halter für eine Haftpflichtabsicherung gesorgt haben.

Für deine Drohne gilt eine gesetzliche Haftpflichtversicherungspflicht nach § 43 Luftverkehrsgesetz. Diese Pflicht besteht unabhängig vom Gewicht des Fluggeräts, also auch für Modelle unter 250 Gramm. Ohne einen gültigen Versicherungsnachweis darfst du die Drohne nicht in Betrieb nehmen, auch nicht für einen ersten Testflug.

Die Versicherung muss Schäden abdecken, die Dritten durch den Betrieb deiner Drohne entstehen. Dazu zählen Personenschäden, Sachschäden und daraus resultierende Vermögensschäden. Als Beamtin oder Beamter gibt es hier keine Sonderregelung, die dich von dieser Pflicht befreit.

Die Versicherungspflicht gilt für alle Drohnen, unabhängig vom Gewicht.

Kurz erklärt

Versicherungs­pflicht nach § 43 Luftverkehrsgesetz

Für alle Drohnen und Flugmodelle, egal ob privat oder gewerblich genutzt, besteht eine gesetzliche Haftpflichtversicherungspflicht. Das gilt auch für Geräte unter 250 Gramm.

Ohne gültigen Versicherungsnachweis darfst du die Drohne nicht in Betrieb nehmen, auch nicht für einen ersten Testflug.

02 · Was gilt

Private Nutzung: Reicht deine bestehende Haftpflichtversicherung?

Viele Beamtinnen und Beamte fliegen in der Freizeit. Hier lohnt sich zuerst ein Blick in die Bedingungen deiner Privathaftpflicht, bevor du einen separaten Vertrag abschließt.

Für reine Freizeitflüge kann deine bestehende Privathaftpflichtversicherung ausreichen, wenn sie eine Klausel für unbemannte Luftfahrzeuge enthält. Prüfe in deinen Vertragsbedingungen, ob Flugmodelle im Freien ausdrücklich eingeschlossen sind. Indoor-Flugmodelle sind häufig bereits über die Privathaftpflicht mitversichert.

Eine Lücke entsteht, sobald du für deinen Dienstherrn fliegst, auch wenn es nur gelegentlich passiert. Ebenso problematisch ist eine Vergütung oder ein Auslagenersatz, der über eine reine Kostenerstattung hinausgeht. In diesen Fällen greift der private Schutz nicht.

Deine Privathaftpflicht deckt nur die ausschließlich private Nutzung ab.

So bist du geschützt

·Deine Privathaftpflicht hat eine Klausel für unbemannte Luftfahrzeuge.
·Die Drohne wird ausschließlich für Hobby, Freizeit oder Sport eingesetzt.
·Der Schaden entsteht durch den Betrieb der Drohne, zum Beispiel durch einen Absturz.

So entstehen Lücken

·Du fliegst für deinen Dienstherrn, auch wenn es nur gelegentlich ist.
·Du erhältst für die Flüge eine Vergütung oder einen Auslagenersatz über eine reine Kostenerstattung hinaus.
·Deine Drohne wiegt über 250 Gramm und deine Police schließt Flugmodelle im Freien aus.

03 · Vergleich

Gewerbliche oder dienstliche Nutzung: Wann du eine eigene Police brauchst

Sobald der Flug einen beruflichen Bezug hat, greift die private Absicherung nicht. Das betrifft auch Tätigkeiten im Rahmen deines Amtes, etwa Dokumentationen oder Kontrollflüge.

Sobald dein Flug einen beruflichen Bezug hat, benötigst du eine separate gewerbliche Drohnenversicherung. Das betrifft auch Tätigkeiten im Rahmen deines Amtes, etwa Dokumentationen, Inspektionen oder Vermessungsflüge. Private Tarife schließen diese Nutzung in der Regel aus.

Für gewerbliche oder dienstliche Einsätze sind Deckungssummen von 1 bis 7,5 Millionen Euro wählbar. Zusätzlich ist eine Kaskoversicherung für die eigene Drohne sinnvoll, da sie Schäden durch Absturz, Zusammenstoß oder Diebstahl abdeckt. Kläre vor dem ersten dienstlichen Flug, ob dein Dienstherr bereits eine Police für dich abgeschlossen hat.

Bei dienstlicher Nutzung brauchst du eine gewerbliche Police oder eine Absicherung über den Dienstherrn.

Private und gewerbliche Drohnennutzung im Vergleich
Private NutzungGewerbliche oder dienstliche Nutzung
Typische EinsätzeFreizeitflüge, Luftbilder vom Urlaub, SportDienstliche Dokumentation, Inspektionen, Vermessung, Lieferungen
Passender Versicherungs­schutzPrivathaftpflicht mit Drohnenklausel oder günstige PrivatpoliceSeparate gewerbliche Drohnenversicherung oder Police des Dienstherrn
Deckungs­summeMindestens 1 Million Euro pauschal empfohlenOft 1 bis 7,5 Millionen Euro wählbar
Kaskoschutz für die DrohneSelten eingeschlossen, oft nur HaftpflichtSinnvolle Ergänzung gegen Absturz, Diebstahl oder Transportschäden

04 · Im Vertrag

Gefährdungs­haftung: Warum du auch ohne Verschulden haftest

Das Luftverkehrsgesetz sieht eine besondere Haftung für den Betrieb von Drohnen vor. Diese Regelung kann für dich als Beamtin oder Beamten finanzielle Folgen haben, wenn kein Schutz besteht.

Für Drohnen gilt im Luftverkehrsgesetz eine Gefährdungshaftung. Das bedeutet, du haftest für Schäden durch deine Drohne auch dann, wenn dich keine Schuld trifft. Eine plötzliche Windböe oder ein technischer Defekt entbindet dich nicht von der Verantwortung.

Die Haftung trifft dich als Halterin oder Halter selbst dann, wenn eine andere Person die Drohne mit deiner Erlaubnis gesteuert hat. Ohne Versicherung zahlst du Personen-, Sach- und Vermögensschäden aus eigener Tasche. Dazu kommen mögliche Bußgelder wegen fehlender Versicherung.

Du haftest auch ohne eigenes Verschulden für alle Schäden durch deine Drohne.

Rechtliche Grundlagen der Haftung

GefährdungshaftungHaftungDu haftest für Schäden durch deine Drohne auch dann, wenn dich keine Schuld trifft, etwa bei einer plötzlichen Windböe oder einem technischen Defekt.
HalterhaftungVerantwortungDie Haftung trifft dich als Halterin oder Halter, selbst wenn eine andere Person die Drohne mit deiner Erlaubnis gesteuert hat.
SchadenersatzFolgenOhne Versicherung zahlst du Personen-, Sach- und Vermögensschäden aus eigener Tasche. Dazu kommen mögliche Bußgelder wegen fehlender Versicherung.

05 · Kosten

Deckungs­summe und Selbstbeteiligung: Welche Höhe sinnvoll ist

Die Wahl der Deckungssumme entscheidet, wie gut du im Ernstfall abgesichert bist. Eine zu niedrige Summe kann bei Personenschäden schnell aufgebraucht sein.

Die gesetzliche Untergrenze für die Deckungssumme liegt bei 1 Million Euro pauschal für Personen- und Sachschäden. Für Privatflüge sind 1 bis 3 Millionen Euro empfehlenswert. Bei gewerblicher oder dienstlicher Nutzung sind 3 bis 7,5 Millionen Euro sinnvoll, da Personenschäden mit langen Reha-Maßnahmen schnell hohe Kosten verursachen.

Bei Kaskoversicherungen ist oft eine Selbstbeteiligung von einem Prozent der Versicherungssumme üblich, mindestens jedoch 50 Euro. Eine zu niedrige Deckungssumme kann bei einem schweren Unfall schnell aufgebraucht sein. Wähle die Höhe daher anhand deiner typischen Einsatzorte und möglichen Schadensszenarien.

Für dienstliche Flüge sind 3 bis 7,5 Millionen Euro Deckungssumme sinnvoll.

Empfohlene Deckungssummen für die Drohnenhaftpflicht

Empfohlen für Privatflügemindestens 1 Mio. Euro
Sinnvoll bei gewerblicher Nutzung1 bis 7,5 Mio. Euro

06 · Was gilt

EU-Drohnenverordnung: Welche Regeln für deinen Flug gelten

Seit 2024 werden Drohnen in Risikoklassen eingeteilt. Diese Klassen bestimmen, wo und wie du fliegen darfst und welche Nachweise du brauchst.

Die Klasse bestimmt, in welcher Betriebskategorie du fliegen darfst. Für die meisten privaten und dienstlichen Einsätze ist die Kategorie Open relevant, die Drohnen unter 25 Kilogramm Startgewicht umfasst.

In der Kategorie Open musst du immer direkte Sichtverbindung zur Drohne halten, maximal 120 Meter Entfernung. Der Transport von Gefahrengütern und der Abwurf von Gegenständen sind nicht erlaubt. Das Mindestalter für Piloten liegt bei 16 Jahren, außer bei Spielzeugdrohnen der Klasse C0.

In der Kategorie Open gilt eine maximale Flugentfernung von 120 Metern bei direkter Sichtverbindung.

Kategorie Open (offen)

·Drohnen unter 25 kg Startgewicht
·Flug in direkter Sichtverbindung, maximal 120 Meter Entfernung
·Kein Transport von Gefahrengütern, kein Abwurf von Gegenständen
·Mindestalter der Pilotin oder des Piloten: 16 Jahre, außer bei Spielzeugdrohnen der Klasse C0

Kategorie Specific (speziell)

·Drohnen über 25 kg oder Einsätze außerhalb der Sichtweite
·Flüge über Menschenansammlungen oder mit Sondergenehmigung
·Transport von Gütern oder Abwurf von Objekten nur mit Genehmigung
·Erfordert eine behördliche Genehmigung auf Basis einer Risikoanalyse

07 · Checkliste

Registrierungs­pflicht und Drohnenführerschein: Das brauchst du

Neben der Versicherung verlangt der Gesetzgeber für viele Drohnen eine Registrierung als Betreiber. Für manche Flugmanöver ist zusätzlich ein Führerschein nötig.

Registriere dich als Drohnenbetreiber beim Luftfahrt-Bundesamt, wenn deine Drohne eine Kamera hat oder schwerer als 250 Gramm ist. Bringe die erhaltene elektronische Registrierungsnummer gut sichtbar an der Drohne an. Prüfe anschließend, ob du für deine Drohnenklasse einen EU-Kompetenznachweis benötigst.

Stelle sicher, dass eine Haftpflichtversicherung mit ausreichender Deckungssumme besteht, bevor du startest. Kläre bei dienstlicher Nutzung, ob dein Dienstherr die Registrierung und Versicherung übernimmt. Ohne diese Schritte riskierst du Bußgelder und ungedeckte Schäden.

Die Registrierung ist Pflicht, sobald deine Drohne eine Kamera hat oder schwerer als 250 Gramm ist.

Pflichten vor dem ersten Start

01

Registriere dich als Drohnenbetreiber beim Luftfahrt-Bundesamt, wenn deine Drohne eine Kamera hat oder schwerer als 250 Gramm ist.

02

Bringe die erhaltene elektronische Registrierungsnummer gut sichtbar an der Drohne an.

03

Prüfe, ob du für deine Drohnenklasse einen EU-Kompetenznachweis (Drohnenführerschein) benötigst.

04

Stelle sicher, dass eine Haftpflichtversicherung mit ausreichender Deckungssumme besteht.

05

Kläre bei dienstlicher Nutzung, ob dein Dienstherr die Registrierung und Versicherung übernimmt.

08 · Fehler vermeiden

Typische Fehler bei der Drohnenversicherung für Beamte

Gerade im Spannungsfeld zwischen Dienst und Freizeit entstehen Missverständnisse. Diese Fehler führen im Schadensfall zu unangenehmen Überraschungen.

Ein häufiger Fehler ist die Annahme, der Dienstherr versichere private Flüge mit. Das ist in der Regel nicht der Fall. Ebenso gefährlich ist es, dienstlich mit einer privaten Drohnenversicherung zu fliegen, da private Tarife berufliche Nutzung ausschließen.

Viele ignorieren die Versicherungspflicht für Drohnen unter 250 Gramm. Auch diese Geräte brauchen eine Haftpflicht. Eine zu niedrige Deckungssumme reicht bei Personenschäden mit langen Reha-Maßnahmen oft kaum aus. Verzichte außerdem nicht auf eine Kaskoversicherung, wenn deine Drohne einen hohen Wert hat.

Private Tarife decken dienstliche Flüge nicht ab, auch nicht bei gelegentlicher Nutzung.

Diese Fehler solltest du vermeiden

·Du verlässt dich darauf, dass dein Dienstherr private Flüge mitversichert. Das ist in der Regel nicht der Fall.
·Du fliegst dienstlich mit einer privaten Drohnenversicherung. Private Tarife schließen berufliche Nutzung aus.
·Du ignorierst die Versicherungspflicht für Drohnen unter 250 Gramm. Auch diese Geräte brauchen eine Haftpflicht.
·Du wählst eine zu niedrige Deckungssumme. Bei Personenschäden mit langen Reha-Maßnahmen reicht eine Million Euro oft kaum aus.
·Du verzichtest auf eine Kaskoversicherung, obwohl deine Drohne einen hohen Wert hat und du sie regelmäßig transportierst.

09 · Schritt für Schritt

So gehst du bei der Auswahl einer Drohnenversicherung vor

Ein ruhiger Vergleich deiner tatsächlichen Nutzung hilft, den passenden Schutz zu finden. Gehe die Punkte einmal vollständig durch, bevor du einen Vertrag abschließt.

Notiere zuerst, ob du die Drohne ausschließlich privat fliegst oder ob es dienstliche Einsätze gibt. Bei gemischter Nutzung brauchst du zwei getrennte Absicherungen. Sieh dann in deiner Privathaftpflicht nach, ob Drohnen im Freien eingeschlossen sind, und frage bei deinem Dienstherrn nach einer gewerblichen Police.

Lege die Deckungssumme fest: mindestens 1 Million Euro pauschal, bei Flügen über Gebäuden oder Menschen sind 3 bis 5 Millionen Euro sinnvoller. Entscheide anschließend, ob du eine Kaskoversicherung für deine eigene Drohne benötigst. Vergleiche mehrere Angebote und achte auf den Geltungsbereich, besonders bei Einsätzen im Ausland.

Bei gemischter Nutzung brauchst du getrennte Policen für private und dienstliche Flüge.

01

Nutzung klären

Notiere, ob du die Drohne ausschließlich privat fliegst oder ob es dienstliche Einsätze gibt. Bei gemischter Nutzung brauchst du zwei getrennte Absicherungen.

02

Bestehende Policen prüfen

Sieh in deiner Privathaftpflicht nach, ob Drohnen im Freien eingeschlossen sind. Frage bei deinem Dienstherrn nach, ob eine gewerbliche Police für dienstliche Flüge existiert.

03

Deckungssumme festlegen

Wähle mindestens 1 Million Euro pauschal. Bei Flügen über Gebäuden oder Menschen sind 3 bis 5 Millionen Euro sinnvoller.

04

Zusatzbausteine bewerten

Entscheide, ob du eine Kaskoversicherung für Schäden an der eigenen Drohne brauchst. Achte auf die Selbstbeteiligung und den Geltungsbereich.

05

Vertrag abschließen

Schließe die Versicherung ab, bevor du die Drohne das erste Mal startest. Bewahre den Versicherungsnachweis zusammen mit der Registrierungsnummer auf.

Häufige Fragen

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FinanzredaktionAktualisiert am 07.10.2026