Das Auswahlverfahren
Es gibt ein örtliches Auswahlverfahren (NC). Die Studienplätze werden nach der Abiturdurchschnittsnote und Wartezeit vergeben (automatische Berücksichtigung der Semester nach Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung, in denen man nicht an einer deutschen staatlichen oder staatlich getragenen Hochschule eingeschrieben war).


