Das Auswahlverfahren
Der Prüfungsausschuss der Rechtswissenschaftlichen Fakultäten trifft die Auswahl nach dem Grad der Qualifikation, wobei die Abiturdurchschnittsnote berücksichtigt wird. Bei Ranggleichheit entscheidet das Los. Jährlich werden zum Wintersemester 15 Studierende von der Universität zu Köln zugelassen.