Das Auswahlverfahren
Örtliches Auswahlverfahren (NC). Bei der Vergabe der Studienplätze wird die Abiturdurchschnittsnote berücksichtigt. Weiteres Auswahlkriterium: Wartezeit (Semester nach Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung an keiner deutschen staatlichen oder staatlich getragenen Hochschule eingeschrieben).

