Das Auswahlverfahren
Örtliches Auswahlverfahren (NC). Bei der Vergabe der Studienplätze wird die Abiturdurchschnittsnote berücksichtigt, sowie Wartezeit (Semester nach Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung, in denen man nicht an einer deutschen staatlichen Hochschule eingeschrieben war).

