Das Auswahlverfahren
Es gibt ein örtliches Auswahlverfahren (NC). Bei der Vergabe der Studienplätze wird die Abiturdurchschnittsnote berücksichtigt; weiteres Auswahlkriterium ist die Wartezeit (Semester nach Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung, während denen man nicht an einer deutschen staatlichen oder staatlich getragenen Hochschule eingeschrieben war).