Das Auswahlverfahren
Es gibt ein örtliches Auswahlverfahren (NC). Bei der Vergabe der Studienplätze wird die Abiturdurchschnittsnote und als Wartezeit die Semester berücksichtigt, die man nach Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung an keiner deutschen staatlichen oder staatlich getragenen Hochschule eingeschrieben war.

