Das Auswahlverfahren
Die Studienplätze werden auf Grundlage des Hochschulauswahlverfahrens nach schulischen Auswahlkriterien (max. 30 Punkte) und sonstigen Auswahlkriterien (max. 5 Punkte) vergeben. Auf Grundlage der Punktzahl wird eine Rangliste gebildet.