Das Auswahlverfahren
Die Studienplätze werden durch Hochschulauswahlverfahren vergeben. Schulische Leistungen (Abiturpunkte) werden mit bis zu 30 Punkten bewertet, sonstige Auswahlkriterien (abgeschlossene Berufsausbildung, einschlägige Berufsausübung, praktische Tätigkeiten, außerschulische Leistungen) mit bis zu 5 Punkten. Eine Rangliste wird anhand der Gesamtpunktzahl (max. 35 Punkte) erstellt.
