Das Auswahlverfahren
Das Zulassungsverfahren ist in zwei Stufen gegliedert. In der ersten Stufe werden Zulassungspunkte vergeben (maximal 120 Punkte) über fachspezifische Kompetenzen und Bachelor-Abschlussnote. Bewerberinnen und Bewerber mit 80-99 Punkten werden zu einem Auswahlgespräch eingeladen zur Feststellung der fachlichen Eignung; alternativ kann Zulassung mit Auflagen erfolgen.
