Das Auswahlverfahren
Der Zulassungsausschuss entscheidet auf der Grundlage der erbrachten Prüfungsleistungen und der nachgewiesenen Kompetenzen, ob eine fachliche Eignung für den Masterstudiengang vorliegt. Bei teilweisem Nachweis der Kompetenzen kann eine Zulassung mit Auflagen ausgesprochen werden.