Das Auswahlverfahren
Zweistufiges Verfahren zur Feststellung der fachlichen Eignung: In der ersten Stufe bewertet der Zulassungsausschuss auf Basis fachspezifischer Kompetenzen (0-80 Punkte) und Bachelorabschlussnote (bis 20 Punkte); Bewerber mit 60-80 Punkten werden zu einem Eignungsgespräch (15-20 Minuten) eingeladen, das ihre fachliche Eignung für den Masterstudiengang prüft.