Das Auswahlverfahren
Die Studienplätze werden auf Grundlage des Hochschulauswahlverfahrens vergeben. Die Punktzahlen aus schulischen Kriterien (Abiturnote) und sonstigen Kriterien (abgeschlossene kaufmännische Berufsausbildung) werden im Verhältnis 6:1 addiert und eine Rangliste gebildet.