Das Auswahlverfahren
Bewerberinnen und Bewerber durchlaufen ein Eignungsfeststellungsverfahren in zwei Stufen. Erste Stufe: Bewertung aufgrund der Hochschulzugangsberechtigung (Gesamtnote, Noten in Mathematik, Deutsch, Englisch und beste fortgeführte Sozialwissenschaft). Zweite Stufe: Bewerber mit nicht zweifelsfrei festgestellter Eignung absolvieren einen Test zur Überprüfung mathematischer Kompetenzen, abstrakten und logischen Denkens und Fähigkeit zur Lösung interdisziplinärer Fragestellungen.