Das Auswahlverfahren
Der Studiengang ist nicht zulassungsbeschränkt, erfordert aber eine Aufnahmeprüfung. Die eingereichten Unterlagen werden anhand definierter Auswahlkriterien bewertet; eine Mindestpunktzahl von 50 Punkten muss erreicht werden. Es findet keine Aufnahmeprüfung vor Ort statt.

