Das Auswahlverfahren
Zulassung basiert auf Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen. Wenn die Abschlussnote nicht überdurchschnittlich ist oder der Studienhintergrund nicht eindeutig geeignet erscheint, muss die besondere Eignung durch Motivationsschreiben, Empfehlungsschreiben, oder Nachweis relevanter praktischer Erfahrung nachgewiesen werden.