Das Auswahlverfahren
Der Masterstudiengang ist zulassungsbeschränkt. Wenn mehr Bewerber*innen die Zugangsvoraussetzungen erfüllen als Studienplätze verfügbar sind, werden die Studienplätze nach dem Ergebnis eines hochschuleigenen Auswahlverfahrens vergeben. Die Auswahlentscheidung wird anhand der Abschluss- bzw. Durchschnittsnote getroffen.