Das Auswahlverfahren
Erfolgreiche Teilnahme am Auswahlverfahren erforderlich. Bei ersten Hochschulabschlüssen mit weniger als 210 ECTS oder fehlender berufspraktischer Erfahrung kann eine Zulassung im Rahmen einer Einzelfallprüfung durch die Auswahlkommission in einem persönlichen Gespräch erfolgen.