Was du mitbringen musst
Allgemeine oder einschlägige fachgebundene Hochschulreife (Abitur) oder ein nach den Vorschriften des Freistaates Bayerns als gleichwertig anerkannter Abschluss oder die Erfüllung der Kriterien für qualifizierte Berufstätige gemäß Art. 45 Bayerisches Hochschulgesetz (BayHSchG)


