Das Auswahlverfahren
Der Studiengang ist zulassungsbeschränkt. BewerberInnen mit einem Wert aus achtfacher Multiplikation der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung, der Mathematik-Durchschnittsnote und der Deutsch-Durchschnittsnote des letzten Jahres der gymnasialen Oberstufe kleiner gleich 24,0 werden direkt zugelassen. Alle anderen werden zu einem 20-minütigen persönlichen Gespräch eingeladen, das bewertet wird; bei einem resultierenden Wert aus fünffacher Multiplikation der Abiturnote und vierfacher Multiplikation der Gesprächsnote kleiner gleich 24,0 erfolgt die Zulassung.