Das Auswahlverfahren
Eignungsfeststellungsverfahren mit zwei Stufen: In der ersten Stufe werden Abiturnoten, fachspezifische Einzelnoten und relevante Praxiserfahrung oder Zusatzqualifikationen mittels Punktesystem ausgewertet. Je nach Punktzahl erfolgt sofortige Zulassung, direkte Ablehnung oder Einladung zu einem Auswahlgespräch als zweite Stufe.

