Das Auswahlverfahren
Die Auswahl erfolgt mittels eines Eignungsfeststellungsverfahrens. In der ersten Stufe werden Abiturnoten, fachspezifische Einzelnoten und relevante Praxiserfahrung oder Zusatzqualifikationen mittels eines Punktesystems ausgewertet. Je nach erreichter Punktzahl werden Bewerber entweder sofort zugelassen oder zu einem Auswahlgespräch eingeladen.


