Das Auswahlverfahren
Die Zulassung erfolgt im Studienorientierungsverfahren. Das ist ein zweistufiger Prozess, in dem die individuelle Eignung für die besonderen Anforderungen des Bachelorstudiengangs eingeschätzt wird. In der ersten Stufe werden die Abiturnoten sowie die fachspezifische Einzelnoten und ggfs. relevante Praxiserfahrung und Zusatzqualifikationen mittels eines Punktesystems ausgewertet. Je nach Höhe der erreichten Punktzahl werden die Bewerber und Bewerberinnen entweder sofort zugelassen oder zu einem verpflichtenden Gespräch in der Fakultät eingeladen.