Das Auswahlverfahren
Die Auswahl erfolgt mittels eines Eignungsfeststellungsverfahrens. Das ist ein zweistufiger Prozess, in dem die Eignung für die besonderen qualitativen Anforderungen des Bachelorstudiengangs geprüft wird. In der ersten Stufe werden die Abiturnoten sowie fachspezifische Einzelnoten mittels eines Punktesystems ausgewertet. Je nach Höhe der erreichten Punktzahl werden die Bewerberinnen und Bewerber entweder sofort zugelassen, abgelehnt, oder zu einem Auswahlgespräch eingeladen.