Das Auswahlverfahren
Die Auswahl erfolgt mittels eines Eignungsfeststellungsverfahrens. In der ersten Stufe werden Abiturnoten sowie fachspezifische Einzelnoten und ggf. relevante Praxiserfahrung oder Zusatzqualifikationen mittels eines Punktesystems ausgewertet. Je nach erreichter Punktzahl werden Bewerber entweder sofort zugelassen oder zu einem Auswahlgespräch eingeladen.
