Das Auswahlverfahren
Die Auswahl erfolgt mittels eines Eignungsfeststellungsverfahrens in zwei Stufen. In der ersten Stufe werden Abiturnoten, fachspezifische Einzelnoten und ggf. relevante Praxiserfahrung oder Zusatzqualifikationen mittels eines Punktesystems ausgewertet. Je nach erreichter Punktzahl werden Bewerber entweder sofort zugelassen, direkt abgelehnt oder zu einem Auswahlgespräch eingeladen, das die zweite Stufe bildet.
