Das Auswahlverfahren
Die Auswahl erfolgt mittels eines Eignungsfeststellungsverfahrens. In der ersten Stufe werden die Abiturnoten sowie fachspezifische Einzelnoten und ggfs. relevante Zusatzqualifikationen mittels eines Punktesystems ausgewertet. Je nach Höhe der erreichten Punktzahl werden die Bewerber und Bewerberinnen entweder sofort zugelassen, abgelehnt oder zu einem Auswahlgespräch eingeladen.
