Das Auswahlverfahren
Die Auswahl erfolgt mittels eines Eignungsfeststellungsverfahrens. Das ist ein zweistufiger Prozess, in dem die Eignung für die besonderen qualitativen Anforderungen des Bachelorstudiengangs geprüft wird. In der ersten Stufe werden die Abiturnoten sowie fachspezifische Einzelnoten und ggfs. relevante Praxiserfahrung und Zusatzqualifikationen mittels eines Punktesystems ausgewertet. Je nach Höhe der erreichten Punktzahl werden die Bewerber und Bewerberinnen entweder sofort zugelassen, abgelehnt, oder zu einem Auswahlgespräch eingeladen.




