Das Auswahlverfahren
Die Zulassungsbeschränkung ist nein. Bei Bewerberinnen und Bewerbern mit einem anderen Abschluss wird anhand der eingereichten Bewerbungsunterlagen geprüft, ob der vorliegende Abschluss gleichwertig ist oder ein besonderes Potential zum erfolgreichen Abschluss vorliegt. Die Feststellung erfolgt durch den Prüfungsausschuss.