Das Auswahlverfahren
Bei Bewerberinnen und Bewerbern mit einem anderen Abschluss wird anhand der einzureichenden Bewerbungsunterlagen geprüft, ob der vorliegende Abschluss gleichwertig zum geforderten Abschluss ist oder ein besonderes Potential zum erfolgreichen Abschluss des Masterstudiengangs vorliegt. Die Feststellung erfolgt durch den Prüfungsausschuss.