Das Auswahlverfahren
Sofern die Zugangsvoraussetzungen erfüllt sind, gibt es keine zahlenmäßige Zulassungsbeschränkung. Die Eingangsprüfung überprüft die erforderlichen Zulassungskompetenzen anhand der eingereichten Bewerbungsunterlagen; wenn diese nicht eindeutig geklärt werden können, findet eine 90-minütige schriftliche Prüfung vor Ort statt.
